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Rechnungen „fungibel gestalten“

Insolvenzgeschehen in Südwestfalen: Schlussverteilung, Eigenverwaltung und wirtschaftliche Konsolidierung.

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von Regiomanager 01.09.2017
(Foto: © h_lunke – stock.adobe.com) | Reinhold Häken

„Rechnungen mit Rechnungen begleichen!“, heißt das Prinzip – und das wurde von den damaligen Unternehmensverantwortlichen der Skonto AG aus Iserlohn vernehmlich gefeiert. „Eine völlig neue Finanzierungsvariante, die Rechnungen fungibel gestaltet“, heißt es in einer Kundenbroschüre, mit der die Forderungsfinanzierung als einträgliches Geschäftsmodell propagiert wird. Irgendwann liefen die Geschäfte nicht mehr, ein Insolvenzverfahren folgte und das schleppt sich mittlerweile schon seit sechs Jahren dahin. Weil aber nun neue Forderungen bekannt wurden, hat das Amtsgericht in Hagen die Fortführung als schriftliches Verfahren angeordnet.

Mit säumigen Schuldnern hätte sich die Skonto AG eigentlich auskennen müssen.Die Botschaften des Unternehmens waren eindeutig: Die Zusammenarbeit sei für die Kundschaft, aber auch für deren Debitoren von „großem Vorteil“, so das Argument. „Die von Ihnen verkauften Einzelforderungen können von Ihren Kunden auch durch Verkauf eigener Handelsforderungen aus Lieferung und Leistung beglichen werden“, warb „Skonto“ und bot zudem komplette Factoring-Lösungen an und versprach, „die vielschichtigen und individuellen Wünsche der Unternehmen im Bereich komplexer Spezialfinanzierungen mit entsprechenden Optionsmöglichkeiten“ zu unterstützen. Offeriert wurde neben der Forderungsfinanzierung auch die Forderungsabsicherung sowie die Debitorenbuchhaltung inklusive Mahnwesen. Letztlich ging das Geschäftsmodell nicht auf: 2011 rutschte die Skonto AG in die Insolvenz.

22 Prozent Auszahlungsquote

Ganz so lange läuft das Verfahren des Freudenberger Unternehmens „Haas Organisation“ noch nicht: Die Spezialdruckerei fertigte Endlosformulare, Durchschreibsätze und Formularlösungen. Nach vier Jahren stimmte das Amtsgericht Siegen nun der Schlussverteilung zu, die den Gläubigern eine Auszahlungsquote von 22 Prozent beschert. Eine gute halbe Million Euro betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger, davon können 142.000 Euro für die Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung gestellt werden.

Nicht die Gläubigerbefriedigung, sondern der Erhalt des Vereins stehe im Falle der Insolvenz der Sportfreunde Siegen stärker im Vordergrund, verdeutlicht Bernhard Görg von der Kanzlei Niering/Stock/Tömp. Vereine erzielten normalerweise keine Gewinne und somit könne den Gläubigern auch kein Geld zurückgegeben werden, erläutert der Insolvenzverwalter. „Die Aufgabe der Sanierung nehmen wir im Falle von Sportvereinen sehr ernst, da Vereine auch immer eine für die Gesellschaft positive Funktion, gerade im Jugendbereich, erfüllen“, lässt Görg wissen. Das Ziel des im Sommer eröffneten Insolvenzverfahrens könne zunächst nur die wirtschaftliche Konsolidierung sein, um im Anschluss die Strukturen und das Kommunikationsverhalten nachhaltig zu ändern, regt er an. Mittlerweile sei der Etat des Vereins um 500.000 auf 800.000 Euro gekürzt worden. „Sportlich ambitionierte Ziele können auch mit einem kleinen Etat verfolgt werden. Hierfür ist ein gutes Zusammenspiel zwischen dem Jugend- und Seniorenbereich notwendig“, regt der Insolvenzverwalter an und reagiert damit auf die zunehmende Kritik an der bisherigen Vereinsführung. Das Amtsgericht Siegen hat zwischenzeitlich André Dobiey aus Köln zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt.

Eigenverwaltung

In Eigenverwaltung versucht dagegen die Gesenkschmiede Hebar aus Halver mit Segen des Amtsgerichts Iserlohn das Insolvenzverfahren zu regeln, das Anfang Oktober eröffnet wurde. Hebar ist ein traditionsreiches mittelständiges Familienunternehmen, das seit über 120 Jahren am Standort Halver Schmiedestücke für unterschiedlichste Anwendungsbereiche produziert und Prototypen ebenso herstellt wie kleinste Stückzahlen, Kleinserien oder Serienprodukte. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer aus Dortmund ernannt.

Der Weg der Eigenverwaltung scheint dagegen im Insolvenzverfahren des Freudenberger Unternehmens Friedrich Horchler nicht mehr möglich, nachdem das Amtsgericht die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben und Rechtsanwalt Dr. Jan Janßen aus Siegen zum Insolvenzverwalter berufen hat. Das Unternehmen gilt als Spezialist für die Herstellung von Flanschen und fertigt Rohrform-, Rohrverschluss- und Rohrverbindungsstücke aus Stahl. Reinhold Häken | redaktion@regiomanager.de

Reinhold Häken
| redaktion@regiomanager.de

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