Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen warnt vor Mails, die Unternehmen mit Hinweis auf die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dazu auffordern, die Richtigkeit von Unternehmensangaben oder den Bezug von Newslettern zu bestätigen. „Das ist eine neue Masche, die neuen Regelungen der Datenschutzgrundverordnung als Türöffner zu nutzen, um Handlungsdruck aufzubauen“, betont Dr. Jochen Grütters, Leiter der Rechtsabteilung der IHK Nord Westfalen. Viele Unternehmen seien verunsichert durch die seit dem 25. Mai geltende DSGVO, die zu einer Flut von Mails und Briefen geführt habe. „Schwindler und Cyberkriminelle versuchen, auf dieser Welle mitzuschwimmen und von Unachtsamkeit beim Bearbeiten der vielen Mails zu profitieren“, warnt Grütters. So wurden Unternehmen aufgefordert, ihre Daten zu überprüfen und zu bestätigen. Dies führt dann zu einem kostenpflichtigen Eintrag in einem Online-Branchenverzeichnis – der Absender der Mail ist auf den Marshall-Inseln ansässig. In der Mail sind die Daten des Empfängers bereits enthalten und eine Pdf-Datei mit einem Vertrag ist beigefügt. Konkret sollen die Unternehmen in einem vorausgefüllten Formular ihre Daten ergänzen oder korrigieren und das Formular unterschrieben zurücksenden. „Der Text ist meist so konstruiert, dass mit der Unterschrift ein neuer Vertrag oftmals über ein Jahr hinaus abgeschlossen wird“, so der IHK-Rechtsexperte.
Teilen: