Recht & Finanzen in Köln-Bonn/Aachen

Rogert & Ulbrich: Anwaltskanzlei 2.0

Mit Automatisierung, Standardisierung und Skalierungseffekten kann eine Köln-Erkrather Kanzlei besonders individuell auf ihre Mandanten eingehen.

Kanzleigründer Tobias Ulbrich (l.) und Professor Marco Rogert (Foto: www.hagenwillsch.de)

Mit etwa 17.000 Einzelklagen im Dieselskandal auf Rückabwicklung eines Autoerwerbs hat sich die Köln-Erkrather Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich bundesweit einen Namen gemacht. Ein Massengeschäft, in das die Kanzleigründer Professor Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich ab 2015 ganz bewusst eingestiegen sind. „Wenn ich nur fünf Abgasfälle hätte, könnte ich mich gar nicht so tief einarbeiten“, sagt Professor Marco Rogert. „So aber bin ich im Gerichtssaal meist derjenige, der über das Thema am meisten weiß; auf der Gegenseite sitzt ein Vertreter einer Großkanzlei und der Richter hat ab und zu so einen Fall auf seinem Schreibtisch.“ Nicht wenige Mandanten wenden sich an die Spezialkanzlei in dem Moment, wenn die letzte Rate der Ballonfinanzierung fällig wird und es sich herausstellt, dass diese durch den „ betrugsbedingten „ Wertverfall des Autos höher ist als der Restwert des Autos.

Digitaler Workflow

Dass Standardisierung, Automatisierung und digitaler Workflow bei Rogert & Ulbrich ein hohes Maß an Spezialisierung und Konzentration auf den individuellen Fall ermöglichen, mutet nur auf den ersten Blick wie ein Widerspruch an. Professor Marco Rogert unterscheidet mehrere Tausend verschiedene Fallkonstellationen: je nach Motorentyp, Erwerb des Fahrzeugs vor oder nach der Gewinnwarnung des VW-Konzerns im September 2015, der Frage, ob das Auto ein Software-Update bekommen hat oder nicht, oder der Frage, ob das Auto gekauft oder geleast wurde. „Wir arbeiten auf der Basis von teilstandardisierten, aber stark modulabhängigen Schriftsätzen. Es ist eine sehr moderne Art der Textbaustein-Verarbeitung. In jedem einzelnen unserer Schriftsätze stecken 5.000 Arbeitsstunden.“

Tablet statt Handakte

Dies wird möglich, da die gesamte Rechtsprechung zum Thema Dieselskandal kanzleiintern unablässig aktualisiert und in die entsprechenden Schriftsatz-Module eingearbeitet wird. „Da auf der Industrieseite alles automatisiert wird, ist es logisch, dass es immer mehr Serienschadensfälle gibt“, meint Professor Rogert – und dass eben auch Elemente des automatisierten, industriellen Produktionsmodells eingesetzt werden, um gegen die Industrie, in diesem Fall Volkswagen samt Töchtern, Mercedes und Opel, vorzugehen. Zum digitalen Workflow gehört auch die digitale Akte. Mandanten können sich einloggen und ihren Vorgang direkt einsehen. Wenn Professor Rogert oder seine Kollegen bei Gericht sind, haben sie keine Handakte dabei, sondern einen Tabletcomputer.

Gute Chancen

Vor Gericht haben klagende Dieselfahrer gute Chancen – davon profitieren übrigens auch einige Kommunen wie z.B. die Stadt Bonn und viele Unternehmen, nicht zuletzt auch bei Leasingfahrzeugen. Beim „Skandalmotor“ EA 189 und Autokäufen vor September 2015 liegt die Quote der gewonnenen Prozesse bei derzeit 80 Prozent. In diesen Fällen muss die unterlegene Gegenseite regelmäßig die Prozesskosten tragen; viele der Autokäufer sind allerdings rechtsschutzversichert. Manche nehmen auch die Dienste von Prozesskosten-Finanzierern in Anspruch. Sie behalten etwa 15 bis 20 Prozent des ausgekehrten Betrags ein. Inzwischen vertritt Rogert & Ulbrich nicht nur 1.500 Mandanten aus Spanien und 100 aus Österreich, sondern im großen Stil auch Bankkunden, die gegen die Kündigung ihrer Prämiensparverträge klagen wollen, sowie Kunden des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook.

Urteile immer verbraucherfreundlicher

Juristisch kann Rogert & Ulbrich bei Dieselprozessen eine ganze Reihe von Karten ziehen: So richten sich die Klagen nicht nur gegen das Autohaus als Verkäufer, sondern in der Mehrheit der Fälle gegen den Hersteller – sei es Volkswagen, Audi, Porsche oder die Daimler AG. „Wir analysieren, welche Gerichte am verbraucherfreundlichsten entscheiden“, so Professor Rogert. Seine Kanzlei kann auf eine ganze Reihe von Meilensteinen zurückblicken. So sprach das Landgericht Krefeld im September 2016 im Klageverfahren auf Rücknahme und Rückzahlung gegen ein Autohaus erstmals von „massenhaftem Betrug“. Das Landgericht Hildesheim verurteilte Volkswagen im deutschlandweit ersten Verfahren gegen den Autohersteller nicht nur wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung, sondern auch wegen Betrugs. So wie im Krefelder Fall erkannte das Gericht darauf, dass das Fahrzeug zurückgenommen und der Kaufpreis erstattet werden musste. Der Hildesheimer Richter zog einen Vergleich zu Pferdefleisch in Lasagne oder Glykol im Wein. Ein Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Thema Gewährleistungsansprüche lässt ebenfalls vermuten, dass die Rechtsprechung auf ganzer Linie verbraucherfreundlicher wird. Denn der BGH verkündete, dass sogar ein Anspruch auf Neulieferung gegeben sein könnte, da die ernsthafte Gefahr der Stilllegung des manipulierten Fahrzeugs bestand. Auch die Frage der Verjährung beurteilen Gerichte zunehmend verbraucherfreundlicher.

Zeit schinden

Regelmäßig erlebt man es bei Rogert & Ulbrich, dass Verfahren in die Länge gezogen werden, indem Berufung eingelegt und diese in vielen Fällen erst in letzter Sekunde zurückgezogen wird. Autohersteller profitieren davon, denn je mehr Zeit bis zum Urteil verstreicht, desto höher fällt auch die sogenannte „Nutzungsentschädigung“ aus: dafür, dass das Auto seinen Mängeln zum Trotz ja dennoch gefahren wurde. Doch generell und auch beim Thema Nutzungsentschädigung wird die Rechtsprechung immer verbraucherfreundlicher. Manche Gerichte verweigern eine Nutzungsentschädigung mittlerweile völlig; ganz im Gegensatz wird auch zunehmend geurteilt, dass Autohersteller wegen „unerlaubter Handlung“ sogar dem Autoerwerber „deliktische Zinsen“ zahlen müssen – immerhin vier Prozent des Kaufpreises pro Jahr. „Ich bin der Auffassung, dass alle manipulierten Fahrzeuge illegal auf der Straße sind“, so Professor Marco Rogert. „Dafür kann der Hersteller nicht auch noch belohnt werden.“ Zum ersten Mal in der deutschen Geschichte würde ein Wirtschaftsskandal juristisch durch Anwaltskanzleien aufgearbeitet. „Ich halte unsere Rolle der Anwälte als Organ der Rechtspflege für extrem wichtig.“

Weit vorn bei Legal Tech

Seit 2015 konnte die Kanzlei Rogert & Ulbrich ihr Personal auf 85 Mitarbeiter verzwölffachen – darunter allein 19 Berufsträger. Mit der Kanzlei Stoll & Sauer hat sich Rogert & Ulbrich im Konsortium RUSS Litigation zusammengeschlossen, das die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes gegen VW führt, der sich ursprünglich 470.000 Autobesitzer angeschlossen haben. Rogert & Ulbrich arbeitet weiter an der technischen Perfektionierung der Kanzlei-Organisation. Zum Beispiel sind Chatbots als freundliche Helfer zur Orientierung auf der Website in Entwicklung. Bereits jetzt werden Software-Roboter eingesetzt für die Erstellung von Schriftsätzen, bevor ein Rechtsanwalt sie noch einmal überprüft. „Wir haben aktuelle Entwicklungen im Bereich Legal Tech auf eine klassische Anwaltskanzlei übertragen“, ist die Einschätzung von Professor Rogert. „Auch auf diesem Gebiet sind wir schon extrem weit vorn.“ Claas Möller | redaktion@regiomanager.de

Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte in Partnerschaft

Ottostr. 12
50859 Köln

02234 9370200

Ein Porträt des Unternehmens und weitere Informationen zu Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte in Partnerschaft finden Sie HIER

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