Der Dehoga Westfalen e.V. und die IHK Nord Westfalen sehen die geplante Ausweitung der seit dem 1. Juli 2016 in Münster erhobenen Beherbergungssteuer für Geschäftsreisende zum 1. Januar 2024 kritisch. Hintergrund ist ein Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD und Volt. „Die Ausweitung der Steuer bedeutet eine zusätzliche Belastung für eine durch die Corona-Pandemie ohnehin noch stark angeschlagene Stadthotellerie“, erklärt Renate Dölling, Geschäftsführerin der Geschäftsstelle Münsterland des Dehoga Westfalen e.V. Im Vergleich zum Freizeittourismus sei der Geschäftstourismus nach Branchenangaben noch weit von seinem Vor-Corona-Niveau entfernt. Einige Unternehmen würden weiterhin auf Geschäftsreisen verzichten und sie durch Videokonferenzen oder virtuelle Events ersetzen, um Kosten zu sparen. „Der Wettbewerb um Geschäftsreisende und vor allem um die Ausrichtung von Kongressen und Tagungen hat dementsprechend zugenommen“, so die Einschätzung von Fritz Jaeckel, IHK-Hauptgeschäftsführer von Nord Westfalen. In dieser Situation würde der Kongress- und Tagungsstandort Münster mit einem weiteren Kostenfaktor ein falsches Zeichen an bisherige, aber auch potenzielle Veranstalter senden und die zuletzt intensiven Bemühungen der Kongressinitiative Münster zur Weiterentwicklung des Tagungsstandortes schlimmstenfalls konterkarieren, sagt Dölling.
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