Ein kurzer Blick und der erschreckte Blick auf den Tachometer verheißen nach einer Schrecksekunde nichts Gutes. Die Gespenster „Punkte“ und „Fahrverbot“ erscheinen vor dem geistigen Auge. Dann ist guter Rat gefragt und ein Verkehrsrechtsprofi gefordert. Genau hier setzt die Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH mit ihrer Zentrale in Dortmund ein. Die Kanzlei Voigt gehört zu den größten Kanzleien in Deutschland und ist spezialisiert auf Rechtsberatung und -vertretung rund um Auto und Verkehr. Das zahlt sich für den Mandanten aus: Dank der 30 Niederlassungen deutschlandweit steht ihm so stets ein kompetenter Anwalt zur Verfügung. Das aus über 70 Anwälten bestehende Team der Kanzlei Voigt ist auch untereinander bestens vernetzt. „Wir blicken als eine Rechtsanwalts GmbH auf eine 40-jährige Erfahrung zurück. Vor über 30 Jahren spezialisierten wir uns auf Verkehrs- und Versicherungsrecht“, erklärt Geschäftsführer und Rechtsanwalt Bernd M. Höke. „Wenn es geblitzt hat, ist noch nichts verloren“, betont der Anwalt. Die Kanzlei verfüge beispielweise über eine Datenbank, in der alle deutschen Blitzgerättypen, inklusive der Aufbau- und Bedienungsanleitungen, gespeichert sind. Landet der Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen im heimischen Briefkasten, kann der Empfänger das Dokument an die Anwälte der Bußgeldprofis schicken. Die nehmen anschließend Akteneinsicht, prüfen den Fall und klären die Verteidigungsmaßnahmen. Komme man dann gemeinsam zu dem Ergebnis, dass eine weitere Verfolgung keine Aussicht auf Erfolg hat, berechnen die Profis nur 14,28 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) für die Akteneinsicht. Weitere Anwaltskosten fallen dann nicht an. Auch die Schadensregulierung, vor allem nach Unfällen, gehört zum Portfolio der Kanzlei Voigt. Die Experten kennen die Rechte ihrer Mandanten genau. „Wir sprechen bei der Regulierung von Schäden und vor allem Unfallschäden auf Augenhöhe mit den Versicherungen“, betont Höke. Und er weiß, wovon er redet: Vor sechs Jahren wechselte der Rechtsanwalt von der Versicherungsbranche als Geschäftsführer und Gesellschafter in die Kanzlei Voigt. Über 20 Jahre leitete er zuvor den Schadenbereich eines großen Versicherungskonzerns. Im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft stand er über Jahre der Kraftfahrt-Schadenkommission vor. Auf europäischer Ebene ist der Rechtsanwalt Mitglied des Vorstandes des Instituts für Europäisches Verkehrsrecht (IEVR). Das IEVR widmet sich der Entwicklung des Versicherungs- und Haftungsrechts sowie des Schadensersatz- und Verkehrsrechts in der Europäischen Union. Das Institut bietet ein Forum, auf dem Experten über aktuelle europäische Entwicklungen der Gesetzgebung und der Rechtsprechung diskutieren. Höke setzt sich persönlich für die Rechte von Unfallopfern – auch über nationale Grenzen hinweg – ein. Gerade bei schweren Personenschäden sei eine optimale Vertretung wichtig. Diese umfasse neben der Klärung reiner Rechtsfragen erforderlichenfalls auch das Durchsetzen einer adäquaten medizinischen Behandlung, welche im Zweifel erstritten werde müsse. Werde ein Unfallverursacher nicht ermittelt, stehe die halbstaatliche Verkehrsopferhilfe den Betroffenen zur Seite. Höke selbst engagiert sich ehrenamtlich im Verein Subvenio, einer Interessenvertretung von Unfallopfern. Er ist 1. Vorsitzender der PEOPIL-Regionalgruppe Europa-Mitte. Die Pan European Organisation of Personal Injury Lawyers (die Europäische Vereinigung von Schadenersatzjuristen) wurde im Jahre 1998 von europäischen Anwälten in London gegründet. Zu den Spezialgebieten der Kanzlei Voigt zählen auch das Versicherungsrecht und die anwaltliche Vertretung von Fuhrparks und gewerblichen Fahrzeugflotten. Die Beratung von Autohäusern und Werkstätten rundet die Schwerpunkte ab. Die Kanzlei Voigt ist Teil der European Tax & Law (ETL)-Gruppe, die seit 1972 in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung tätig ist. Weltweit arbeiten rund 7000 Spezialisten für die ETL in 44 Ländern.
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