Ob Expansion, Unternehmenssicherung oder Existenzgründung – unternehmerischer Erfolg folgt einer Idee. Doch oft erscheint die Realisierung einer Idee unmöglich, denn es fehlt Eigenkapital. „Erst mit Eigenkapital lassen sich neue Handlungsspielräume eröffnen, Zukunftsvorhaben realisieren“, beschreibt Rudolf Pinter, Geschäftsführer der Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen mbH (KBG).
Genau an diesem Punkt setzt die KBG aus Neuss an. Als Selbsthilfeorganisation der Wirtschaft stellt sie Unternehmen stilles Kapital in Form von Mezzanine-Kapital zur Verfügung und verbreitert so deren Kapitalbasis. Damit bietet sie kleinen und mittleren Unternehmen eine Alternative zur klassischen Fremdfinanzierung durch Kreditinstitute. „Dies ist umso vorteilhafter, als dass Kreditinstitute bei Kreditvergaben im Rahmen der üblichen Bonitätsprüfung insbesondere das Eigenkapital eines Unternehmens berücksichtigen“, erklärt Pinter. „Eine stille Beteiligung der KBG verbessert diese Bilanzrelationen und beeinflusst das Rating-Ergebnis positiv.“
Das KBG-Angebot umfasst verschiedene Bereiche und kann bei Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge ebenso wie bei Investitionen zur Expansion oder zur Unternehmenssicherung in Anspruch genommen werden. Ausgeschlossen sind die Begleitung von Sanierungsfällen und von Unternehmen in Schwierigkeiten. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt dabei eine Million Euro und gilt für gewerbliche Unternehmen, die die KMU-Kriterien der EU erfüllen.
Wirtschaftliches Eigenkapital
mit dem Mikromezzaninfonds
Zahlreichen Gründern und Unternehmern versperren geringes Eigenkapital gepaart mit vielfältigsten Hintergründen oder auch Vorurteile den Zugang zur Kreditfinanzierung. Um solchen Unternehmen bessere Finanzierungschancen zu eröffnen und ihre Risikotragfähigkeit zu erhöhen, wurde der Mikromezzaninfonds-Deutschland II mit einem Volumen von 228 Millionen Euro aufgelegt. Gefördert werden sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens. Unternehmensnachfolgefinanzierungen oder Betriebsmittelfinanzierungen sind ebenfalls möglich. Anträge können kleine und junge Unternehmen sowie Existenzgründer stellen. Besonders angesprochen sind Unternehmen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen können durch den Mikromezzaninfonds gefördert werden. „So können auch Klein- oder Kleinstunternehmen mit einer Eigenkapitalfinanzierung begleitet werden“, erklärt Pinter. „Vorausgesetzt die wirtschaftliche Tragfähigkeit ist gegeben und ein Businessplan liegt vor.“ Die KBG-Förderung erfolgt als stille Beteiligung von bis zu 150.000 Euro in Form von Mikromezzanin-Kapital. Die Tilgung beginnt ab dem siebten Jahr in drei Jahresraten. „Der Mikromezzaninfonds konnte bereits zahlreiche Erfolgsgeschichten in NRW begleiten.“
Weiter Infos finden Sie unter: www.kbg-nrw.de/de/mikromezzaninfonds/
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