Geld anlegen und gleichzeitig Gutes tun? Dafür lassen sich mehrere Wege finden. Es funktioniert zum Beispiel mit dem sogenannten Impact Investing, dem wirkungsvollen Investieren. Auch wer einen Teil seines Vermögens in Mikrofinanzfonds anlegt, darf für sich in Anspruch nehmen, dass er mit dem Kapital neben der finanziellen auch eine soziale Rendite erzielt. Schließlich refinanzieren entsprechende Fonds mit dem bei ihren Investoren eingesammelten Geld Mikrofinanzinstitute in Schwellenländern, sehr kleine Banken also, die Mini-Kredite verleihen. So bringen die angelegten Summen nicht nur dem Privatinvestor einen Ertrag, sondern stiften ebenso Nutzen im betreffenden Land.
Doch Impact Investing und Mikrofinanz sollen es nicht sein? Dann könnte eventuell die Gründung einer Stiftung in Frage kommen. Auch auf diesem Wege lässt sich viel Gutes tun – allerdings lauern hier ein paar Tücken. Dass Stiftungen nur etwas für sehr reiche Menschen sind, ist ein Gerücht. Bei kleineren Vermögen kann es sich ebenso lohnen, eine solche Einrichtung aus der Taufe zu heben. Ein geringer fünfstelliger Betrag sollte für die Gründung einer nicht rechtsfähigen Stiftung bereits ausreichen, heißt es etwa beim Bundesverband Deutscher Stiftungen. In diesem Fall legt der Stifter fest, für welchen – gemeinnützigen – Zweck sein Vermögen sofort oder nach seinem Tod verwendet werden soll. Das Kapital wird dann in der Regel im Laufe der Zeit für die Belange des Stiftungszwecks aufgezehrt.
Ab einer Million Euro aufwärts
Die Errichtung einer rechtsfähigen, selbstständigen Stiftung hingegen ist etwas anderes. Diese Variante lohnt sich Experten zufolge erst, wenn Kapital in Höhe von einer Million Euro an aufwärts auf die neue Einrichtung übertragen wird. Der Grund dafür ist leicht zu verstehen: Eine selbstständige Stiftung verwaltet das Stiftungskapital nicht nur und verbraucht es über die Jahre hinweg. Stattdessen erhält sie das Vermögen und tätigt Investitionen mit dem Ziel, Rendite zu erwirtschaften. Um das Kapital zu erhalten und die Erträge dem Stiftungszweck zukommen zu lassen, benötigt die Stiftung natürlich eine Verwaltung oder andere Organe, Personal letztendlich. Das verursacht Kosten. Daher ist die Errichtung einer rechtskräftigen Stiftung bei Summen unter einer Million Euro kaum machbar.
Ob rechtskräftig oder nicht: Wer Vermögen in eine Stiftung einfließen lässt, sollte sich immer klarmachen, dass er es damit ein für alle Mal aus der Hand gibt. Das Geld geht auf eine Vermögensmasse über, die immer einem bestimmten Zweck gewidmet ist. Ein solches Geschäft rückgängig zu machen, ist nicht möglich. Auch die Erträge fließen nicht an den Stifter. Deshalb sollten sich Firmenlenker, die mit ihrem Vermögen Gutes tun möchten, genau überlegen, ob sie nicht doch lieber in nachhaltige Investmentfonds anlegen wollen. Denn: Eine Stiftung ist keine Geldanlage im herkömmlichen Sinne.
Die Familie absichern
Dennoch ist es möglich, mit einer Stiftung für die Familie zu sorgen oder diese auch über den eigenen Tod hinaus abzusichern. Wünscht ein Unternehmer genau dies, dann hat er zwei Möglichkeiten: Er kann eine gemeinnützige Stiftung gründen, mit ihr ein sinnvolles Projekt im weitesten Sinne unterstützen und gleichzeitig Steuervorteile nutzen. In diesem Fall dürfte allerdings maximal ein Drittel des von der Stiftung erzielten Einkommens für die Absicherung der Familie verwendet werden. So will es das Gemeinnützigkeitsrecht. Der Unterhalt, der den Lieben zukommt, muss „angemessen“ sein. Was dies bedeutet, ist sicherlich im Einzelfall zu klären, Luxus wird mit diesen Summen allerdings wohl kaum zu finanzieren sein.
Die zweite Möglichkeit, für die eigene Familie – auch für einzelne Mitglieder oder nahe Verwandte – vorzusorgen, ist, wie der Name vermuten lässt, die Familienstiftung. Wer eine Stiftung dieser Art errichtet, muss sich darüber bewusst sein, dass er damit nur den Begünstigten etwas Gutes tut. Jeder weitere wohltätige Zweck, den der Unternehmer vielleicht im Auge hatte, kann mit dieser Variante nicht unterstützt werden. Denn: Eine Familienstiftung ist nicht gemeinnützig, daher winken bei dieser Form auch keine Steuervorteile.
Das Erbe geschickt regeln
Trotzdem kann eine Familienstiftung Vorteile haben. Nicht nur, dass sich Firmenlenker relativ beruhigt zurücklehnen können, weil sie ihre Lieben über das Stiftungseinkommen gut abgesichert wissen. Auch genau das Gegenteil funktioniert: Je nach Gemengelage kann der Unternehmer natürlich auch verhindern, dass einzelne Familienmitglieder in den Genuss seines Vermögens kommen. Er kann sein Erbe über die Stiftung einem einzigen Begünstigten, etwa der Ehefrau oder den Kindern, zukommen lassen. Oder er sorgt dafür, dass es sauber getrennt vom Unternehmen auf einen ganz anderen Nachfolger-Kreis innerhalb der Familie übergeht.
So ließe sich zum Beispiel sicherstellen, dass der Sohn nach dem Tod des Firmenlenkers zwar an dessen Privatvermögen partizipiert, jedoch keinerlei Einfluss auf die Geschicke des Betriebes nehmen kann. Grenzen setzen hier nur die gesetzlich vorgesehenen Pflichtteile, die Ehepartnern und Kindern zustehen. Diese Ansprüche sollten allerdings zu Lebzeiten des Unternehmers möglichst einvernehmlich geregelt werden. Versuchen Angehörige später, diese auf dem Rechtsweg durchzusetzen, kann schließlich auch die
Stiftung Schaden nehmen.
Steuerlich gesehen können wiederum gemeinnützige Stiftungen mit Pluspunkten aufwarten. Hier ist es u. a. möglich, dass der Stifter die Vermögenssummen, die er in die Stiftung einfließen lässt, in seiner Einkommensteuererklärung geltend macht. Das betrifft zumindest alle Zuwendungen, die er zu Lebzeiten tätigt. Wird Vermögen per Testament übertragen, gilt dieser Steuervorteil nicht mehr.
Nicht im Alleingang
Gerade die Gründung einer Familienstiftung ist gar nicht so kompliziert, wie Firmenlenker zuweilen glauben mögen. Im Vorfeld sollte jedoch sehr genau geprüft werden, ob diese Art, Gutes zu tun und für die Angehörigen darüber hinaus auch noch Erträge zu erzielen, tatsächlich der passende Weg ist. Erst danach sollte es darum gehen, die Satzung der Stiftung zu Papier zu bringen und den eigenen Gründungswillen schriftlich zu bekunden. Bei diesem Schritt sowie bei der anschließenden Übertragung des Vermögens sollten Unternehmer unbedingt Experten wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater zu Rate ziehen. Denn wenn sich Fehler einschleichen, verfehlt das hehre – oder praktische – Vorhaben am Ende noch seinen Zweck. Und damit tut der Firmenlenker möglicherweise anderen etwas Gutes – sich selbst jedoch nicht.
Andrea Martens | redaktion@regiomanager.de
Teilen:
Weitere Inhalte der Serie