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Grabowski Sicherheitstechnik: Geschützt durch unsichtbare Mauern:

KRITIS – wie ein neues EU-Gesetz einen neuen Sicherheitsstandard setzt – und wer betroffen ist!

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Grabowski Sicherheitstechnik

01.07.2024 Anzeige
Geschäftsführer Erich Zürn (© Jan Schmitz)

Es sind nur drei Buchstaben und eine Zahl, doch die „NIS2-Richtlinie“ hat es in sich: Rund 30.000 Unternehmerinnen und Unternehmer sind von der Network-and-Information-Security-Richtlinie betroffen, die im Januar 2023 die mildere und für weitaus weniger Unternehmen geltende Vorschrift aus dem Jahr 2016 (NIS-1) abgelöst hat. Erich Zürn, Geschäftsführer der Recklinghäuser Firma Grabowski Sicherheitstechnik, führt derzeit viele Beratungen vor Ort durch: „Waren früher nur große Unternehmen betroffen, so ist die Definition, für wen NIS-2 relevant ist, eine andere. Grundsätzlich sollen ja wichtige Einrichtungen in den EU-Mitgliedsstaaten vor Cyberangriffen geschützt werden. Nach der neueren Definition kann zum Beispiel ein Schraubenhersteller betroffen sein, wenn er Spezialschrauben für Energieversorger herstellt, mit denen Strommasten fixiert werden. Wer Fitnesstracker programmiert, mit denen Gesundheitsdaten gesammelt werden oder das Mehl für die professionelle Produktion von Pizzateig, die Eisenfabrik, die Schienenteile fertigt oder der Zulieferer der Automobilindustrie, bei dem Bremsklötze entstehen, all diese Unternehmen haben Einfluss auf eine große Zahl von Menschen. Damit gelten sie als wichtig im Sinne der neuen Richtlinie.“ Insgesamt 18 Sektoren listet die EU in ihren Vorgaben auf. Natürlich stehen ganz vorne die Bereiche Energie, Transport/ Verkehr, Gesundheit, Wasser/ Abwasser oder Informationstechnik und Telekommunikation. Die genannten Beispiele zeigen aber gut, dass man als Firma auch indirekt betroffen sein kann. „Natürlich geht es neben dem Schutz im digitalen Bereich auch darum, Vorkehrungen zum physischen Schutz der Infrastrukturen zu treffen“, erläutert Erich Zürn, „Laut des Bundesverbandes für Sicherheit werden täglich allein bis zu 21.000 Cyberangriffe auf deutsche Firmen verübt. Damit korrespondieren natürlich auch zahlreiche physische Angriffe. Wer vor einer Netzwerksteckdose steht und die entsprechende Hardware dabei hat, kann direkt im Unternehmen sensible Daten absaugen oder den internen Informationsfluss sabotieren.“

 

Rechtzeitig die eigene Anlage überprüfen lassen

Software-Experten klagen oft, die beste Firewall würde nichts nutzen, weil das „Problem vor dem Rechner sitzt“. Ähnliche Erfahrungen machten die Experten von Grabowski, wenn sie sich vor Ort zum Beispiel in den Produktionshallen umsehen. „Wer seine IT auf dem neuesten Stand hat, wiegt sich manchmal in falscher Sicherheit“, so Erich Zürn, „wir sehen vor Ort, dass ein Paketbote ungehindert von hinten durchs Lager läuft, um seine Pakete dann direkt im Labor abzugeben, oder dass Raucher die Tür angelehnt lassen und um die Ecke gehen. Schlüssel liegen frei herum und die Übersicht darüber, wer früher im Unternehmen beschäftigt war und etwas nicht abgegeben hat, fehlt oft. Vielen Unternehmern ist auch nicht bewusst, dass zum Beispiel mechanische Schließanlagen oft nur für ein paar Jahre (maximal 15-20 in der Regel) einen Patentschutz haben. Ist die entscheidende Frist abgelaufen, kann sich theoretisch jeder Mitarbeiter ohne Sicherheitskarte einen Nachschlüssel machen lassen.“ In Deutschland gibt es nur eine begrenzte Zahl von Fachfirmen, die sich mit der geforderten Qualität der modernen Zutrittskontrolle und den korrespondierenden Gewerken auskennen. Da auf der anderen Seite das Gesetz zu NIS2 in Deutschland noch nicht verabschiedet ist, lassen sich viele Unternehmen noch Zeit, schieben die Sicherheitsmaßnahmen hinaus. Erich Zürn: „In der Tat kann man aktuell nur ungefähr sagen, wer sich woran halten und wie nachrüsten muss. Fakt ist aber, dass die Basismaßnahmen in Bezug auf Verriegelung und Zutrittskontrolle in jedem Fall zeitnah ergriffen werden müssen und eindeutig sind. Bis Januar 2026 müssen alle Vorgaben umgesetzt sein, ab Januar 2027 drohen dann empfindliche Strafen von der Bundesregierung. Da aber so viele Unternehmen in Deutschland betroffen sind, wird es einen regelrechten Run auf die Experten geben.“ Das wiederum wird zur Folge haben, dass womöglich die Kosten – aufgrund der großen Nachfrage – steigen und auf der anderen Seite Firmen, die schnell an NIS2 mitverdienen wollen, ihre Dienste anbieten, ohne die notwendigen Qualifikationen mitzubringen.

 

Im Schadensfall greift die Gesellschafterhaftung

Immer noch ist vielen Unternehmern nicht bewusst, dass ihre Branche nach der neuen, strengeren Definition zu den sicherheitsrelevanten Bereichen gehört. Doch wenn hier durch mangelnde Zutrittskontrollen im Gebäude weitreichender Schaden verursacht wird, ist unter Umständen der Gesellschafter persönlich haftbar. „Und auch die Versicherungen, die ja gerne eine Auszahlung im Schadensfall vermeiden möchten, suchen nach Lücken in der Absicherung der Firmen, bzw. betrachten sehr genau, ob alle Vorgaben eingehalten wurden“, erklärt Erich Zürn „Hinzu kommt, dass es – wenn das Gesetz fristgemäß im kommenden Oktober verabschiedet wird – keine Übergangsphase für die Unternehmer geben wird. Daher sollte man möglichst bald von einem Fachmann die Risiken analysieren lassen und dann die geeigneten Produkte installieren. Unsere Checkliste ist lang. Verfügt das Schließsystem über einen gültigen Patentschutz und entspricht es dem aktuellen Stand der Technik? Werden die Zutritte nachvollziehbar dokumentiert und wie? Gibt es womöglich noch nicht autorisierte Schlüssel im Umlauf? Das sind nur einige Beispiele der Fragen, die wenn man sie vernachlässigt, im Schadensfall richtig teure Folgen haben.“

 

Herausforderungen und Möglichkeiten

Grabowski Sicherheitstechnik blickt auf mehr als 35 Jahre Erfahrung in der Branche zurück. Die Fachleute sind mit den unterschiedlichsten Anlagen vertraut und wissen, wie wichtig es ist, die aktuellen geltenden Sicherheitsstandards und Vorschriften einzuhalten. Besonders im Bereich der Fluchtwegtechnik und der Gestaltung von Brandschutz- und Fluchtwegkonzepten spielen Paniktüren eine entscheidende Rolle. Diese sorgen dafür, dass Menschen im Notfall schnell und sicher evakuiert werden können. Wichtig ist dabei, dass die Flucht- und Rettungswegtechnik nicht im Widerspruch zur Zutrittskontrolle steht. Beide Systeme müssen sorgfältig aufeinander abgestimmt und von einem Fachmann projektiert und verbaut werden, um die maximale Sicherheit zu gewährleisten. Manchmal hat der Eigentümer oder Betreiber Glück und das vorhandene System kann auch aufgerüstet werden. Das muss im Einzelfall aber entsprechend geprüft werden. Wer sich rechtzeitig Unterstützung vom Experten holt, kann dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie gelassener, vor allem aber bestens gesichert entgegensehen. Mit der richtigen Planung und Umsetzung bleiben keine Sicherheitslücken offen.

Grabowski Sicherheitstechnik

Kemnastraße 1
45657 Recklinghausen

02361 303627 0

02361 30362722

Ein Porträt des Unternehmens und weitere Informationen zu Grabowski Sicherheitstechnik finden Sie HIER

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