Wer hält sich wann und wie lange in den Firmengebäuden oder auf dem Firmengelände auf? Eine zuverlässige und nachvollziehbare Zutrittskontrolle ist für Unternehmen essenziell, um den unbefugten Zugang zu sensiblen Bereichen zu verhindern und die Sicherheit kritischer Infrastrukturen, IT-Systeme sowie Betriebsabläufe zu gewährleisten. Hier spielen weitere Sicherheitsmaßnahmen wie Videoüberwachung, Sicherungskonzepte für Türen, Tore und Fenster, Fluchtwegsicherung, Alarmanlagen sowie elektronische oder digitale Schließanlagen eine entscheidende Rolle. Von Bedeutung ist dabei, die optimale Technik gezielt einzusetzen und maßgeschneiderte Lösungen zu finden, die den individuellen Sicherheitsanforderungen gerecht werden.
Die Grabowski Sicherheitstechnik GmbH aus Recklinghausen ist auf die individuelle Projektplanung in all diesen Bereichen spezialisiert und kann ihre privaten und gewerblichen Kunden in sämtlichen sicherheitstechnischen Fragen umfassend und herstellerunabhängig beraten. Aufgrund ihrer über 35-jährigen Branchenerfahrung erkennen die Recklinghäuser Sicherheitsprofis eventuelle Schwachstellen auf Anhieb und wissen auch bei hochkomplexen Projekten genau, worauf es ankommt. Seit Anfang 2023 ist das Team auch in Gladbeck mit einem weiteren Standort vertreten.
Technologiepartner des Mittelstands
Der „Limbecker Platz“ in Essen oder das „Palais Vest“ in Recklinghausen sind nur zwei Beispiele von mehr als 60 Einkaufszentren und Hunderten Gewerbeimmobilien, die das Recklinghäuser Unternehmen bundesweit mit innovativer Sicherheitstechnik ausgestattet hat und kontinuierlich betreut. Selbst in Italien, Spanien und Finnland sind die Monteure der Grabowski Sicherheitstechnik GmbH im Einsatz, um schnell und zuverlässig die Probleme ihrer Kunden zu lösen. „Unsere besonderen Stärken sind unsere langjährige Erfahrung und eine absolute Dienstleistungs-Orientierung“, erklärt Erich Zürn, Geschäftsführer des 1987 von Dieter-Paul Grabowski gegründeten Unternehmens.
In den Anfangsjahren prägte der klassische Schlüsseldienst das überwiegend auf Privatkunden ausgerichtete Geschäft. Seit 1997 ist Erich Zürn im Unternehmen tätig und erlebte in den letzten beiden Jahrzehnten die zunehmende Digitalisierung in seiner Branche mit großem Interesse an innovativen Entwicklungen aktiv mit. Damit wurde der Gewerbekundenbereich eine stetig wachsende zweite Unternehmenssäule, die mittlerweile den Großteil der Aufträge ausmacht. Mit den Jahren ist sukzessive auch das Personal auf aktuell 27 Mitarbeiter gewachsen, die ständig durch interne und externe Schulungsmaßnahmen auf dem neuesten Stand der Technik gehalten werden. Schon seit vielen Jahren wird die Grabowski Sicherheitstechnik GmbH vom Bayerischen Landeskriminalamt als empfohlener Errichter für Sicherheitstechnik geführt und bietet ihren Kunden damit nachweisliche Qualität. Ergänzend dazu betreibt das Unternehmen eine VdS-geprüfte Fertigung für mechanische Sicherheitszylinder, die den höchsten Sicherheits- und Fertigungsstandards entsprechen.
Dass man bei Grabowski stets über neue Techniken und aktuelle Trends informiert ist, ist auch während der Corona-Pandemie wieder einmal deutlich geworden. So haben die Recklinghäuser seit dem Jahr 2020 eine Kamera im Portfolio, die in Eingangsbereichen erkennt, ob das Gegenüber Fieber hat oder eine Gesichtsmaske trägt. Detektiert die Kamera eine Körpertemperatur außerhalb des Toleranzbereiches oder trotz Maskenpflicht keine Gesichtsmaske, bleibt die Eingangstür verschlossen. Darüber hinaus verbindet die Firma Grabowski nicht erst seit der Pandemie Zugangskontrollsysteme mit Lösungen des Cloudcomputings. Solche cloudbasierten Zutrittslösungen bieten zum einen Infektionsschutz, da der Zugang zu Räumlichkeiten jeder Art ohne persönliche Kontakte bei Registrierung oder Schlüsselübergabe möglich ist. Zum anderen schaffen sie eine große Flexibilität, denn zugangsberechtigte Personen können schnell freigeschaltet werden, selbst wenn der Zugang nur für eine Stunde gewährt wird. So sorgte das Grabowski-Team auch während der Corona-Kontaktbeschränkungen für flexibel nutzbare Arbeitsplätze in Bürogebäuden, Hotels und Co-Working-Spaces.
Schon lange vor der Corona-Pandemie haben die Recklinghäuser Firmengebäude unterschiedlichster Größenordnungen mit Schließsystemen ausgestattet, die eine leicht individualisierbare Zugangskontrolle der Mitarbeiter möglich machen. Der Schlüssel aus Metall gehört heute bereits in sehr vielen Firmengebäuden der Vergangenheit an, denn die persönlichen Zugangsberechtigungen lassen sich ganz einfach auf einem Mikrochip speichern und hier auch jederzeit wieder ändern.
EU-Richtlinie setzt neue Sicherheitsstandards
Geschäftsführer Erich Zürn und sein Team führen derzeit viele Beratungen bei Firmenkunden vor Ort im Hinblick auf das neue KRITIS-Dachgesetz und die europäische NIS2-Richtlinie durch, die inhaltlich miteinander zusammenhängen. Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. Ende des Jahres 2022 hat die EU die CER-Richtlinie zur Stärkung der physischen Sicherheit kritischer Infrastrukturen verabschiedet, deren Umsetzung in nationales Recht durch das KRITIS-Dachgesetz erfolgt. Dieses fordert Mindeststandards, die den physischen Schutz und die Cybersicherheit aller für die Versorgungssicherheit relevanten Prozesse kombiniert.
Ergänzend dazu setzt die NIS2-Richtlinie seit Oktober 2024 erhöhte Informationssicherheitsstandards für Organisationen, einschließlich Unternehmen und Zulieferern, die kritische Dienstleistungen für die Allgemeinheit erbringen. Betroffen sind hiervon in Deutschland rund 30.000 Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden und 10 Millionen Euro Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme in 18 festgelegten Sektoren – allen voran die Bereiche Energie, Transport/Verkehr, Finanzwesen, digitale Infrastruktur, Gesundheit und Wasser. Durch die neue Richtlinie kommen auf diese Unternehmen zahlreiche neue Pflichten und erhöhte Bußgelder im Zusammenhang mit der IT-Sicherheit zu.
„Waren früher nur große Unternehmen betroffen, so ist die Definition, für wen NIS2 relevant ist, nun eine andere“, zeigt Erich Zürn auf. „Grundsätzlich sollen ja wichtige Einrichtungen in den EU-Mitgliedsstaaten vor Cyberangriffen geschützt werden. Nach der Definition von NIS2 kann zum Beispiel ein Schraubenhersteller betroffen sein, wenn er Spezialschrauben für Energieversorger herstellt, mit denen Strommasten fixiert werden. Wer Fitnesstracker programmiert, mit denen Gesundheitsdaten gesammelt werden, kann ebenso betroffen sein wie der Zulieferer der Automobilindustrie, bei dem Bremsklötze entstehen – all diese Unternehmen haben Einfluss auf eine große Zahl von Menschen und gelten damit als systemrelevant im Sinne der neuen Richtlinie.“
Die genannten Beispiele veranschaulichen jedoch gut, dass Unternehmen auch indirekt betroffen sein können. Und natürlich geht es neben dem Schutz im digitalen Bereich auch darum, Vorkehrungen zum physischen Schutz der IT-Infrastrukturen zu treffen, wo dann › die Spezialisten der Firma Grabowski ins Spiel kommen. „Laut BSI werden täglich allein bis zu 21.000 Cyberangriffe auf deutsche Firmen verübt. Damit korrespondieren natürlich auch zahlreiche physische Angriffe. Wer vor einer Netzwerksteckdose steht und die entsprechende Hardware dabei hat, kann unter Umständen direkt im Unternehmen sensible Daten absaugen oder den internen Informationsfluss sabotieren“, warnt Zürn. Firmen, die ihre IT auf dem neuesten Stand haben, würden sich manchmal in falscher Sicherheit wiegen: „Bei Begehungen von Betrieben sehen wir nicht selten, dass ein Paketbote ungehindert von hinten durchs Lager läuft, um seine Pakete dann direkt im Labor abzugeben, oder dass Raucher die Tür angelehnt lassen und um die Ecke gehen. Schlüssel liegen frei herum und die Übersicht darüber, wer früher im Unternehmen beschäftigt war und etwas nicht abgegeben hat, fehlt oft.“
Präventiv tätig werden
Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl Ende Februar steht die Verabschiedung der NIS2-Richtlinie hierzulande derzeit noch aus. „Unsere Empfehlung für betroffene Unternehmen, aber auch für deren Lieferanten ist es, die Sicherheitsmaßnahmen nicht hinauszuschieben, sondern diese zusätzliche Zeit aktiv zu nutzen, um sich auf die Anforderungen der neuen Richtlinie vorzubereiten“, appelliert Zürn. Denn die gesetzlichen Vorgaben müssen nach aktuellem Informationsstand bis Juli 2026 umgesetzt sein. „In der Tat kann man derzeit nur ungefähr sagen, wer wie genau nachrüsten muss“, stellt Zürn fest. Fakt sei aber, dass die Basismaßnahmen in Bezug auf Verriegelung und Zutrittskontrolle in jedem Fall zeitnah ergriffen werden müssen und eindeutig sind. Voraussichtlich ab Januar 2027 drohen dann empfindliche Strafen von der Bundesregierung.
Immer noch ist vielen Unternehmern nicht bewusst, dass ihre Branche nach der neuen Richtlinie zu den sicherheitsrelevanten Sektoren gehört. Doch wenn hier durch mangelnde Zutrittskontrollen im Gebäude weitreichender Schaden verursacht wird, ist unter Umständen der Gesellschafter persönlich haftbar. „Und auch die Versicherungen, die ja gerne eine Auszahlung im Schadensfall vermeiden möchten, suchen nach Lücken in der Absicherung der Firmen, bzw. betrachten sehr genau, ob alle Vorgaben eingehalten wurden“, erklärt Erich Zürn. Hinzu komme, dass – wenn das Gesetz wie geplant im Oktober verabschiedet wird – keine Übergangsphase für die Unternehmer vorgesehen ist.
„Daher sollte man möglichst bald von einem Fachmann die Risiken analysieren lassen und dann die geeigneten Produkte installieren“, empfiehlt Zürn. „Unsere Checkliste ist lang und beginnt mit der Überprüfung des vorhandenen Schließsystems, zum Beispiel: Verfügt das mechanische Schließsystem über einen gültigen Patentschutz und entspricht es dem aktuellen Stand der Technik? Werden die Zutritte nachvollziehbar dokumentiert und wie? Gibt es womöglich noch nicht autorisierte Schlüssel im Umlauf? Das sind nur einige der Fragen, die im Schadensfall richtig teure Folgen haben.“
Aufgrund ihrer jahrzehntelangen Erfahrung sind die Sicherheitsprofis der Firma Grabowski mit den unterschiedlichsten Herstellern und Anlagen vertraut und wissen, wie wichtig es ist, die aktuellen Sicherheitsstandards und Vorschriften einzuhalten. Besonders die Ausstattung von Flucht- und Paniktüren spielen hier eine entscheidende Rolle, indem sie dafür sorgen, dass Menschen im Notfall schnell und sicher evakuiert werden können. „Wichtig ist dabei, dass die Flucht- und Rettungswegtechnik nicht im Widerspruch zur Zutrittskontrolle steht“, gibt Zürn zu bedenken. „Beide Systeme müssen sorgfältig aufeinander abgestimmt und von einem Fachmann projektiert und verbaut werden, um die maximale Sicherheit zu gewährleisten.“
Manchmal hat der Eigentümer oder Betreiber Glück und das vorhandene System kann auch aufgerüstet werden. Das muss im Einzelfall jedoch entsprechend geprüft werden. Wer sich rechtzeitig Unterstützung vom Experten holt, kann dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie gelassener, vor allem aber bestens gesichert entgegensehen. Denn mit der richtigen Planung und Umsetzung bleiben keine Sicherheitslücken offen.
Grabowski Sicherheitstechnik
Kemnastraße 1
45657 Recklinghausen
02361 30362722
Ein Porträt des Unternehmens und weitere Informationen zu Grabowski Sicherheitstechnik finden Sie HIER
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