Aus jedem Fehler lässt sich etwas lernen, sagt ein Sprichwort. Für einen Manager, der durch eine kleine Nachlässigkeit einen immensen finanziellen Schaden verursacht, ist das jedoch nur ein schwacher Trost. Da Führungskräfte im schlimmsten Fall mit ihrem vollen Privatvermögen haften, können falsche Entscheidungen sogar zum wirtschaftlichen Ruin führen – egal, ob Manager fahrlässig oder vorsätzlich handeln. Teure Fehleinkäufe, Formfehler bei Kündigungen, fehlerhafte Rechnungsprüfungen oder unzureichende Marktanalysen werden für geschäftsführende Organe somit richtig teuer. „Führungskräfte sind deshalb gut beraten, sich rechtzeitig um ihren Rechtsschutz zu kümmern. Andernfalls läuft man im Ernstfall sehenden Auges in immense Kostenrisiken hinein“, sagt Dr. Ulrich Goldschmidt, Vorstandsvorsitzender Die Führungskräfte (dFK). Immer gefragter wird beispielsweise die Directors and Officers Liability Insurance. „Diese sogenannten D&O-Versicherungen können von Unternehmen für ihre Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder leitenden Angestellten abgeschlossen werden, um sie gegen Haftungsrisiken abzusichern“, erklärt Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Einspringen würden sie bei fahrlässigen Pflichtverletzungen. „Die D&O-Versicherung schützt die versicherten Personen damit gegen ihr persönliches Haftungsrisiko und sichert so ihr privates Vermögen.“
Rechtsschutz greift
nicht immer
Allerdings greifen Rechtsschutzversicherungen oft nicht in den Situationen, in denen sie benötigt werden: „Viele von ihnen definieren den Versicherungsfall immer noch als Streitfall, sodass eine Angelegenheit erst vor Gericht landen muss, bevor der Rechtsschutzversicherer die Kosten übernimmt. Die gerichtliche Auseinandersetzung ist jedoch gerade bei Führungskräften eher die Ausnahme“, erklärt Dr. Goldschmidt. So werde man anstelle einer Kündigung eher den Aufhebungsvertrag finden. In diesem Fall wäre es aber möglich, dass der Rechtsschutzversicherer die Kostenzusage verweigert, weil der Aufhebungsvertrag für ihn keinen Streitfall, sondern eine einvernehmliche Regelung darstellt. „Auch bei reinen Beratungen zum Arbeitsvertrag wird sich ein Rechtsschutzversicherer mit einer Kostenzusage schwertun.“ Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass die Rechtsschutzversicherung zwar gegebenenfalls die Kosten einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung übernimmt, nicht aber einen qualifizierten Advokaten stellt. „Die Rechtsfragen, um die es bei Führungskräften häufig geht, sind jedoch so speziell, dass man sich damit nur an einen hoch qualifizierten Fachanwalt wenden sollte“.
Berufsverband
als Alternative
Übersehen werde außerdem häufig, dass eine Rechtsschutzversicherung nur den gesetzlichen Gebührenrahmen abdeckt. Hoch qualifizierte Anwälte werden aber in der Regel nur auf der Basis von Honorarvereinbarungen tätig. In Ballungszentren können dann durchaus Stundensätze von bis zu 500 Euro zustande kommen. Eine echte Alternative ist daher die Mitgliedschaft in einem Berufsverband, der seinen Mitgliedern auch den Berufsrechtsschutz gewährt. Da der Markt mit über 50 D&O-Versicherungsanbietern äußerst unübersichtlich ist, ist es sinnvoll, die verschiedenen Versicherer anzuschreiben und konkret vorzugeben, welchen Versicherungsumfang man wünscht. „Neben den Kosten sollten sich Interessierte dann vor allem die Versicherungsbedingungen genau anschauen”, mahnt Goldschmidt. „Welche Risiken sind tatsächlich abgesichert? An welchen Stellen steigt der Versicherer aus? Gibt es eine Selbstbeteiligung? Werden alle Instanzen in einem Gerichtsverfahren abgedeckt?“ Auf den Rechtsschutz komplett zu verzichten, könne „fürchterlich teuer“ werden. Insbesondere dann, wenn es sich nicht um eine angestellte Führungskraft, sondern um Vorstände oder Geschäftsführer handelt. „Bei Letzteren sind der Streitwert und damit auch die Kosten regelmäßig um ein Vielfaches höher“, gibt Dr. Goldschmidt zu bedenken. Berücksichtigen sollte man auch, dass Führungskräfte in der Regel nicht mehr die Verantwortung für die unmittelbare Ausführung einer Aufgabe tragen, wenn sie diese rechtswirksam delegiert haben. In diesem Fall wandelt sich die Führungsverantwortung von einer reinen Ausführungsverantwortung in die Verpflichtung, den richtigen Mitarbeiter für diese Aufgabe auszuwählen, diesen zu befähigen, die Aufgabe ordnungsgemäß zu erfüllen und ihn zumindest stichprobenartig zu kontrollieren. „Erkennt eine Führungskraft, dass der Mitarbeiter Fehler macht oder gar vorsätzlich gegen Recht und Gesetz verstößt, muss eingegriffen werden. Wer dies als Führungskraft unterlässt, wird für entstehende Schäden in Regress genommen und riskiert zusätzlich sein Arbeitsverhältnis.“
Unterschätztes Risiko
Dennoch werde das Risiko oft unterschätzt, weiß Dr. Ulrich Goldschmidt: „Einige halten sich für unangreifbar und sind schon deshalb der Meinung, keinen Rechtsschutz zu benötigen. Andere wiederum glauben, alle Probleme aus ihrem Arbeitsverhältnis auch ohne anwaltliche Begleitung lösen zu können. Das ist ein Irrtum, der schon einige sehr teuer zu stehen gekommen ist. Fehler, die hier gemacht werden, können in manchen Fällen auch nicht mehr korrigiert werden und ziehen sich – wie z.B. bei der betrieblichen Altersversorgung – bis zum Lebensende hin.“ Erstaunlich oft finde sich die Einschätzung, dass man sich mit seinem Arbeitgeber niemals streiten werde, weil das Verhältnis bisher immer gut war. „Eine solche Prognose zu stellen, ist verwegen, weil niemand weiß, wer in Zukunft die handelnden Personen auf Arbeitgeberseite sein werden, und ob das gute Einvernehmen auf Dauer Bestand hat.“ Hinzu kommt, dass man sich einfach nicht gerne mit unerfreulichen Themen wie Streit mit dem Arbeitgeber oder Gerichtsverfahren beschäftigt. Dabei nimmt der Rechtsschutzbedarf seit Jahren zu. „Gab es früher in vielen Unternehmen die Philosophie, einen Streit mit einer Führungskraft nicht vor Gericht auszutragen, gehen immer mehr Arbeitgeber dazu über, den Druck zumindest mit der Drohung eines Gerichtsverfahrens zu erhöhen, wenn man sich von einer Führungskraft trennen will“, so Dr. Goldschmidt. Auch die Zahl der Regressforderungen gegen Führungskräfte sei deutlich gestiegen. „Es gibt keine Anzeichen dafür, dass der Rechtsschutzbedarf künftig geringer werden könnte.“ Jessica Hellmann | redaktion@regiomanager.de
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