Wie viele Immobilienmakler es in Deutschland gibt, ist unklar. Anders als etwa bei den Versicherungsmaklern gibt es kein gesetzlich verbindliches Verzeichnis, sondern lediglich eine unüberschaubare Anzahl von Immobilienmaklerverzeichnissen. Hier schwankt die Anzahl der geführten Maklerbüros zwischen 12.000 und 30.000. Wie viele Akteure davon ernst zu nehmende Büros sind, ist nicht bekannt.Der Immobilienmarkt ist überaus heterogen. Während im Bereich Wohnungsvermittlungen auch ein Lehrer nebenberuflich noch die eine oder andere Immobile an den Mann bringen kann, gelten auf dem Markt für Gewerbeimmobilien andere Gesetze. Hier zählt die Spezialisierung auf bestimmte Vermietungstypen: Büroflächen, Produktion, Retail (Einzelhandel in 1A-Lagen) oder großflächiger Einzelhandel. Mit dem Grad der Spezialisierung steigt auch der Aktionsradius. Während ein regional aufgestellter Immobilienmakler im Optimalfall über tiefe Verflechtungen innerhalb seiner Region verfügt, wo er praktisch jeden Vermieter und jede Fläche persönlich kennt, kurz gesagt: wo er die Region wie seine Westentasche kennt und alle Arten von Immobilien anbietet, agieren die hoch spezialisierten Agenturen meist bundesweit. Besonders deutlich wird dies bei den 1-A-Lagen für Einzelhandelsketten: Diese werden nicht von lokal ansässigen Unternehmern gemietet, sondern von Ketten, die ihre Standorte bundesweit aufbauen. Hier gibt es bundesweit nur eine Handvoll Spezialmakler, die den Markt bestimmen. Entsprechend der Segmentierung der verschiedenen Immobilienmärkte ist auch das bundesweite Ranking der Branchengrößten uneinheitlich. So führt im Bereich Gewerbeimmobilen auf bundesweiter Ebene laut dem Statistikportal Statista.de Jones Lang LaSalle mit verkauften Gewerbeimmobilen im Wert von 7,25 Milliarden Euro. Die Sparkassen-Tochter, die im Bereich der Wohnungsimmobilien klar als Branchenprimus vor Engels & Völkers und LBS auf Rang 1 liegt, rangiert hier weit abgeschlagen auf Rang 7, mit gerade einmal 177 Millionen Euro.
Ärgernis Bestellerprinzip
Im Bereich der Wohnimmobilen befindet sich die Branche aktuell im Umbruch, was sich über kurz oder lang auch auf den Markt der Gewerbeimmobilien auswirken wird. Ursache hierfür ist im Wesentlichen die Einführung des Bestellerprinzips: Wer den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Demnach muss i. d. R. nicht mehr der suchende Mieter für die Provision an den Makler aufkommen, sondern der Vermieter, der den Makler beauftragt hat. Auf Seite der Makler kommt die Neuregelung zum Bestellerprinzip nicht gut an. Das Angebot an Mietwohnungen sei sowohl bei Maklern als auch auf den Immobilien-Online-Portalen ein Jahr nach Einführung stark zurückgegangen, so der Maklerverband IVD – und zwar um ganze 40 Prozent, so die Einschätzung der befragten Immobilienmakler, Verwalter und Sachverständigen. „Wer nach Mietwohnungen sucht, ist auch unter diesem Aspekt durch das Gesetz benachteiligt worden. Mietsuchende finden nun ein noch geringeres Angebot auf dem Markt vor“, sagt IVD-Präsident Jürgen Michael Schick. Im Gewerbebereich gelten übrigens andere Spielregeln: Hier zahlt der Vermieter.
Maximilian lange | redaktion@regiomanager.de
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