Ausgerechnet Kochrezepte sicherte die griechische Kolonie Sybaris, an der Ostküste des heutigen Kalabriens gelegen, in der Antike mit einer Art Patent gegen Nachahmung. Das erste Patentgesetz im heutigen Sinne erließ die Stadt Venedig im Jahre 1474. Mit dem zeitlich begrenzten Schutz des geistigen Eigentums an einer Erfindung gegenüber anderen enthielt es schon wesentliche Züge des heutigen Patentrechts. 1624 folgte England mit dem „Statue of Monopolies“, 1791 folgte Frankreich. Mit der zunehmenden Industrialisierung waren auch im Deutschen Kaiserreich gewerbliche Schutzrechte gefragt. 1877 wurde das Kaiserliche Patentamt als „technische Prüfbehörde“ gegründet, nahezu zeitgleich trat das deutsche Patentgesetz in Kraft.
Es sollte noch zwei Jahrzehnte dauern, bis deutlich wurde, dass nicht allein „Rechtskenntnisse“ ausreichten, um Erfindungen zu bewerten und zu beschreiben, „technische Befähigungen“ waren gefragt und seit dem Jahre 1900 ist festgeschrieben, dass ein Studium eines technischen oder naturwissenschaftlichen Fachs an einer Universität Grundvoraussetzung dieser Tätigkeit ist. Der Patentanwalt ist seitdem genau an dieser Schnittstelle zwischen Technik und Naturwissenschaft einerseits und Recht andererseits tätig und erfüllt damit eine wirtschafts- und rechtspolitisch bedeutsame Position. Der Patentanwalt berät Erfinder, um deren Innovation vor Nachahmern zu schützen und übernimmt die Anmeldung ihrer Schutzrechte wie das Patent-, Marken- und Designrecht. Heute sind rund 3.500 Patentanwälte in Deutschland zugelassen.
Aspirin und Teebeutel
Sie gab es natürlich noch nicht, als in China das Schießpulver, Porzellan und Papier erfunden wurden. Der Elektromotor stammt aus England, der Korken natürlich aus Frankreich und das Kondom aus Italien. Der Wecker ist eine deutsche Erfindung. Hier wurde aber auch der Airbag (1971), die Antibabypille (1979), das Aspirin (1897), das Auto (1886), der Computer (1941), das Fernsehen (1930), der Hubschrauber (1936), der Teebeutel (1929) und der Fußball-Schraubstollenschuh (1953) ersonnen.
Zum Jahresende 2016 waren 129.511 deutsche Patente und 485.893 mit Wirkung für Deutschland erteilte europäische Patente in Kraft. Zum Patent angemeldet wurden im vorigen Jahr beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) insgesamt 67.898 Erfindungen, ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Prozent. Im gleichen Zeitraum wurden 35.673 Patentprüfungsverfahren abgeschlossen. Dies entspricht einer durchschnittlichen Erledigung von über 140 Verfahren pro Arbeitstag. 2016 wurden 15.652 Patenterteilungen veröffentlicht, der höchste Wert der letzten neun Jahre.
Im Ranking der anmeldestärksten Technologiefelder führte 2016 aus dem Sektor Maschinenbau der Transport, gefolgt von elektrischen Maschinen und Geräten sowie Energie aus dem Sektor Elektrotechnik. An dritter Stelle rangieren Maschinenelemente, die Medizintechnik kam auf Platz zehn. Unter den Bundesländern ist die Reihenfolge unverändert. Auch 2016 wurden die meisten Anmeldungen von Unternehmen und Einzelanmeldern mit Sitz in Bayern (15.867) eingereicht, erneut gefolgt von Baden-Württemberg (14.374) und Nordrhein-Westfalen (7.068). Die drei patentaktivsten Unternehmen und Institutionen waren die Robert Bosch GmbH, die Schaeffler Technologies AG & Co. KG und die Daimler AG.
Dreiste und skrupellose Kopien
Nicht nur diese Unternehmen wissen: Eine neue technische Idee, ein attraktives Design oder eine einprägsame Marke können von großem finanziellem Wert sein. Solche Innovationen müssen, gerade in Zeiten der Globalisierung, geschützt werden – z.B. durch Patente. Diese sollen ein volkswirtschaftliches Problem regeln: Ein Erfinder muss viel Zeit, Mühe und Geld investieren, um eine Idee nutzbar zu machen. Weniger innovative Zeitgenossen sparen den Entwicklungsaufwand und kopieren, manche auch dreist und skrupellos.
Der Erfinder wird daher alles tun, um die technischen Details seiner Erfindung geheim zu halten. Er verschleiert die Bauweise und hütet seine Konstruktionspläne als strenges Geheimnis. Wenn es schlecht läuft, stirbt der Erfinder irgendwann und nimmt das gesamte Wissen über seine Erfindung mit ins Grab. Dadurch geht die Erfindung der Gesellschaft verloren. Um dieses Problem zu lösen, schafft der Staat per Gesetz einen Anreiz zur Offenlegung: Er gewährt dem Erfinder ein zeitlich begrenztes Monopol auf die wirtschaftliche Nutzung seiner Erfindung. Im Gegenzug verpflichtet sich der Erfinder, die technischen Details der Erfindung in einer Patentschrift offenzulegen.
Technische Innovation
Genau dabei hilft und unterstützt der Patentanwalt. Strikte Regeln sind dabei natürlich einzuhalten. Die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Patentanmeldung: Die Erfindung darf noch nicht veröffentlicht sein. Darüber hinaus muss sie technisch innovativ sein. Und schließlich muss sie gewerblich anwendbar sein, also über wirtschaftliches Potenzial verfügen. Das Patent schützt geistiges Eigentum und technische Erfindungen, „Gebrauchsmuster“, oft auch als „kleines Patent“ bezeichnet, dienen ebenfalls dem Schutz technischer Erfindungen. Sie werden ohne sachliche Prüfung eingetragen, das verkürzt das Antragsverfahren. Mit dem Markenschutz und dem Geschmacksmuster lassen sich Ideen und Design sichern. „Marken“ dienen dem Schutz von individualisierenden Zeichen für Waren und Dienstleistungen. In Form, Farbe und Aufmachung lassen Unternehmen Marken schützen. „Geschmacksmuster“ dienen dem Schutz von Form und Design; Parfümflaschen, Lampenformen, Bekleidungsstücke oder auch Karosserieersatzteile finden so Schutz vor Nachahmung. Schützen lassen sich aber auch landwirtschaftliche Produkte (Sortenschutz) und Internetdomains. Patentanwälte kümmern sich auch um Copyright, Titelschutz und Lizenzrechte. Bis ein Patent anerkannt wird, dauert es eine Weile. In der Regel vergehen zwischen der Anmeldung und der Patenterteilung zwei bis drei Jahre. In der Zwischenzeit prüft das Bundespatentamt weltweit, ob die Erfindung nicht schon von jemand anderem angemeldet worden ist.
Ansprechpartner bei Plagiaten
Der Patentanwalt ist wichtiger Ansprechpartner, wenn es um Produkt- und Markenpiraterie und damit einer der gravierendsten Formen von Wirtschaftskriminalität geht. Allein 2013 haben die EU-Zollbehörden knapp 36 Millionen rechtsverletzende Produkte im Wert von 760 Millionen Euro an den EU-Außengrenzen beschlagnahmt. Rund 79 Prozent der festgehaltenen Waren kamen aus China und Hongkong, aber auch aus den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie der Türkei und zahlreiche osteuropäische Länder. Die in den letzten Jahren zu Plagiarius-Wettbewerben eingereichten Plagiatsfälle zeigen aber auch, dass auch innereuropäisch und innerdeutsch sehr viel nachgeahmt wird. Kaum zu glauben, aber durch Statistiken des VDMA belegt: Ein Viertel aller Plagiate im Maschinen- und Anlagenbau stammt aus Deutschland.
Reinhold Häken | redaktion@regiomanager.de
INFO
Intensive Ausbildung
Patentanwälte müssen eine der längsten Ausbildungen in Deutschland absolvieren. Sie sind Ingenieure oder Naturwissenschaftler mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium, Industriepraxis und einer dreijährigen juristischen Ausbildung. So können sie Innovationen bewerten und rechtlich die Weichen für den Erfolg einer technischen Neuerung, einer Marke oder eines Designs stellen.
Aus der Fülle der technischen Informationen muss der Patentanwalt das „Neue“ und „Erfinderische“ erkennen, beurteilen und so formulieren, dass sie den Stand der Technik berücksichtigen und einen umfassenden Schutzbereich sichern.
Oft redet der Patentanwalt bereits bei der Entwicklung eines neuen Produkts mit und fungiert bei kleinen und mittleren Unternehmen häufig als „Stabsstelle“ außer Haus.
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