„Es ist eine große Herausforderung für den Mittelstand und Unternehmen sollten sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzen – sofern noch nicht erfolgt am besten gleich.“ Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Maike Middelhoff liegt Panikmache fern, doch sie weiß, was auf die Unternehmen in Sachen Nachhaltigkeitsberichterstattung zukommt. „Und das ist nicht zu unterschätzen“, betont ihr Kollege Hannes Schulte, ebenfalls Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der Stolze – Dr. Diers – Beermann GmbH in Emsdetten. Genau wie Maike Middelhoff wird auch Hannes Schulte die Pflichtprüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durchführen.
Darum geht es: Deutschland ist verpflichtet, die EU-Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) umzusetzen. Ein entsprechender Referentenentwurf aus Berlin liegt bereits vor. Unternehmen müssen künftig zusammen mit ihrem Jahres- bzw. Konzernabschluss detaillierte Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlichen. Bislang waren nur bestimmte Unternehmen zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet. Diese wird nun durch den Nachhaltigkeitsbericht ersetzt.
Schrittweise Ausweitung
Die Ausweitung der Pflicht erfolgt schrittweise. „Los geht’s bereits für das laufende Geschäftsjahr 2024“, erklärt Maike Middelhoff. „Betroffen sind allerdings nur kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern.“ In den nachfolgenden Geschäftsjahren werden bis 2028 stufenweise weitere Gruppen von Unternehmen folgen. Der größte Zuwachs dürfte im kommenden Geschäftsjahr folgen, wenn die Pflicht auch für große nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen gilt. Groß sind Unternehmen, wenn sie zwei der drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschreiten: Bilanzsumme von mindestens 25 Millionen Euro, Umsatzerlöse von mindestens 50 Millionen Euro, mindestens 250 Beschäftigte.
„Von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung werden nach derzeitiger Schätzung insgesamt rund 15.000 deutsche Unternehmen betroffen sein, aktuell sind hingegen nur rund 500 Unternehmen verpflichtet, eine nichtfinanzielle Erklärung abzugeben“, so Hannes Schulte.
Die Berichtspflicht für den Mittelstand mag vermeintlich noch in weiter Ferne liegen. „Doch den Unternehmen muss klar sein, dass sie für die Berichterstattung personelle und finanzielle Ressourcen bereitstellen müssen. Das lässt sich nicht nebenbei erledigen“, sagt Maike Middelhoff.
Zentral ist die Analyse
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist auf Basis der EU-Nachhaltigkeitsstandards (ESRS) zu erstellen. „Die Wesentlichkeitsanalyse ist dabei entscheidend für die künftige Nachhaltigkeitsberichterstattung“, sagt Hannes Schulte. Denn die über 1.000 Berichtspflichten (sogenannte Datenpunkte) – eine erschlagende Zahl – stehen unter dem Wesentlichkeitsvorbehalt. Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse sind die Themen zu identifizieren, die für das Unternehmen tatsächlich relevant sind.
Eine pauschale Aussage, ob der neuen Pflicht nur mit externer Unterstützung nachzukommen ist, wollen die zwei Wirtschaftsprüfer nicht geben. „Das hängt von der personellen Ausstattung und den bereits vorhandenen Kompetenzen im Unternehmen ab“, meint Maike Middelhoff. Klar ist, dass nur bei der Implementierung bzw. Aufstellung mitwirken darf, wer nicht gleichzeitig „testiert“, also den Bericht prüft. „Solche Doppelrollen sind nicht erlaubt“, betont Hannes Schulte.
Die Kanzlei Stolze – Dr. Diers – Beermann GmbH besteht in ihrer jetzigen Form seit 2002. Sie ist hervorgegangen aus alteingesessenen Praxen in Emsdetten und Rheine. Den Grundstein hatte Heinz Stolze senior bereits Ende der 50er-Jahre gelegt. Nach erster Berufspraxis bei der Finanzverwaltung und in der Steuerberatung übernahm er eine Einzelpraxis in Burgsteinfurt. Diese wurde im Laufe der Jahre immer weiter ausgebaut. Prof. Dr. Fritz-Ulrich Diers nahm Mitte der 80er-Jahre seine selbstständige Tätigkeit auf, mit den Schwerpunkten Jahresabschlussprüfung und -erstellung sowie gestaltende Steuerberatung. Ebenfalls Mitte der 80er-Jahre wechselte Wilfried Beermann, nach Tätigkeiten in nationalen und internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften, in die Selbstständigkeit.
Über 100 Mitarbeitende
Inzwischen besteht das Team aus mehr als 100 Mitarbeitenden, darunter 32 Steuerberater:innen, 14 Wirtschaftsprüfer:innen und 3 Rechtsanwält:innen. Neben den zwei Standorten im Münsterland gibt es Niederlassungen in Hamburg und Bremen. Die Geschäftsführung in Emsdetten besteht aus Prof. Dr. Fritz-Ulrich Diers, Dr. Philipp Diers, Dr. Marie-Theres Stolze und Heinz Stolze. In Rheine sind es Frederic Beermann, Norbert Wessendorf, Peter Freye und Johannes Fink. Das Angebot der vielfach ausgezeichneten Kanzlei umfasst eine breite Spanne von Dienstleistungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung, der Steuerberatung und der betriebswirtschaftlichen Beratung. Dazu gehören unter anderem die Nachfolge- und die Gründungsberatung. Durch die Kooperation mit weiteren Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien in Deutschland (CW&S) wird die überregionale Betreuung der meist mittelständischen Mandanten beträchtlich erweitert. Und dank der aktiven AGN-Mitgliedschaft kann die Kanzlei auf internationale Partner zurückgreifen. AGN International ist eine in fast 90 Ländern vertretene Vereinigung von unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzleien.
Stolze - Dr. Diers - Beermann
Neubrückenstrasse 4
48282 Emsdetten
Ein Porträt des Unternehmens und weitere Informationen zu Stolze - Dr. Diers - Beermann finden Sie HIER
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