Recht & Finanzen im Revier

CBDL Patentanwälte: Systemmissbrauch

Patente sollen Investitionen in Innovationen schützen. Doch einige Unternehmen missbrauchen das System – zum Nachteil des Mittelstands und der Verbraucher.

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von Regiomanager 01.02.2017 Anzeige

Obwohl auf vielen technischen Gebieten wahre Innovationen rar geworden sind, bleiben die Anmeldezahlen erstaunlich konstant. Dies liegt nicht zuletzt an der Strategie bestimmter Großunternehmen, sogenannte Patentdickichte aufzubauen und um wichtige, wenn teilweise auch wenig innovative, Produkte eine Vielzahl von Anmeldungen zu platzieren, die es KMUs oft unmöglich machen, eigene Produkte anzubieten.

Trivialpatente

Begünstigt wird diese Praxis von den Prüfungsrichtlinien der Patentämter, die die Prüfer oftmals zwingen, das allgemeine Fachwissen auszublenden und stattdessen nachzuweisen, dass es im Stand der Technik Anregungen gab, bestimmte technische Lehren zu kombinieren. Oft existiert aber das vermeintlich gelöste technische Problem in der Praxis gar nicht, und entsprechend findet der Prüfer auch keinen relevanten Stand der Technik.

Kompatibilität verboten

Als wahre Gelddruckmaschine- und zwar für den Hersteller – erweist sich mancher Laser- und Tintenstrahldrucker, bei dem das von Rasierapparaten altbekannte Prinzip, „schenke“ dem Verbraucher ein hochwertiges Produkt und verkaufe ihm teure Verbrauchsmaterialien, zum Exzess getrieben wird. Damit dies funktioniert, werden die Verbrauchsmaterialien mit an sich überflüssigen, aber patentrechtlich schützbaren Merkmalen versehen. Der Schutzumfang entsprechender Patente ist oft winzig, kompatible Produkte müssen aber genau die geschützte Merkmalskombination aufweisen, da der Drucker sonst den Dienst verweigert. Wettbewerber können mithin keine kompatiblen Produkte anbieten und Verbraucher sind gezwungen, nur bei einem Hersteller zu kaufen.

Gefahr für mittelständische Unternehmen

„Trivialpatente und Patentdickichte stellen ein großes Problem für unsere meist mittelständischen Mandanten dar“, erläutert Patentanwalt Dipl.-Phys. Ulrich Kreutzer, der in Fachkreisen als Top-Experte für Patentverletzungsprozesse gilt und auf dessen Initiative das Duisburger Büro der Kanzlei Cabinet Beau de Loménie, kurz CBDL mit weiteren Standorten in Frankreich, England und München vor 12 Jahren gegründet wurde. Dabei zählt die Kanzlei mit insgesamt rund 220 Mitarbeitern, darunter knapp 70 Patent- und Markenanwälten aus unterschiedlichen Ländern zu einer der größten europäischen Patentanwaltskanzleien. Rund 55.000 aktive Patente und mehr als 60.000 Marken und Designs werden hier betreut.

Schwerpunkt Patentverletzung

Um aggressiven OEMs, in den letzten Jahren aber verstärkt auch sog. Patentverwertern, die vermeintliche Schlüsselpatente aufkaufen und Unternehmen dann mit kostenintensiven Patentverletzungsklagen drohen, zu begegnen, erbringt die Kanzlei CBDL nicht nur die klassischen Patentanwaltsdienstleistungen Erlangung, Verteidigung und Lizenzierung von Schutzrechten, sondern stellt fallspezifisch Teams zusammen, die bei der Analyse des  eigenen oder fremden Schutzrechtsportfolios helfen, Schwachstellen auf decken, frühzeitig Entwicklungstrends erkennen und bei Bedarf nach Umgehungslösungen suchen, denn die beste Lösung eines Problems ist, es gar nicht erst entstehen zu lassen.

Schutzrechtsvernichtung

Trotzdem bleibt vermeintlichen Patentverletzern oft nur, die geltend gemachten Schutzrechte anzugreifen. Da ist meist mit erheblichen Kostenrisiken verbunden ist, bietet es sich an. strategische Allianzen zu bilden und gemeinsam mit Wettbewerbern gegen Schutzrechte Dritter vorzugehen. „Wir haben schon Finanzierungspools aus mehr als zehn Unternehmen gebildet, um Schutzrechte Dritter anzugreifen“, berichtet Kreutzer, und Patentanwalt Dr. Exner, der die Chemie- und Biotechabteilung der Kanzlei leitet, ergänzt: „aus einem solchen gemeinsamen Vorgehen ergeben sich oft erstaunliche Synergieeffekte auf anderen Gebieten“.

Kurs EU-Patent ?

Angesprochen auf das zurzeit vielgerühmte Gemeinschaftspatent schimpft Patentanwältin Dr. Dieckmann „das ist eine Mogelpackung besonderer Art, die die Patentkosten unnötig weiter erhöht“. Zwar stimme es, dass für Unternehmen, die tatsächlich Patentschutz über die „großen drei“ (Deutschland, England, Frankreich) hinaus Schutz benötigen, die Kosten sinken, jedoch bräuchten viele mittelständische Unternehmen den zusätzlichen Schutz gar nicht, der zudem mit dem Risiko verbunden ist, das ein einziger erfolgreicher Angriff auf das Patent genügt, um es in allen derzeit 25 Staaten, für die das Gemeinschaftspatent Gültigkeit haben soll, zu Fall zu bringen. Inhaber eines Gemeinschaftspatentes sind außerdem zumindest während einer Übergangszeit gezwungen, eine vollständige Übersetzung der kompletten Patentschrift einzureichen, während dies bei derzeit erteilten Europäischen Patenten für viele Staaten, darunter England, Frankreich und Deutschland, nicht nötig ist. Patentanwalt Christoph Hewel ergänzt „Man kriegt tatsächlich mehr für mehr Geld, aber das teuer erkaufte ‚Mehr‘ wird von vielen Mandanten überhaupt nicht benötigt.

Zeit zum Umdenken

Seit einigen Jahren melden internationale Unternehmen, die früher fast ausschließlich das Europäische Patentamt nutzten, wieder verstärkt nationale Schutzrechte in Deutschland, Frankreich und England an – ein Trend, der sich mit Einführung des Gemeinschaftspatents verstärken wird, meint Kreutzer, zumal bereits jetzt bei den Amtsgebühren ein deutlicher Kostenvorteil besteht. Eine durchschnittliche europäische Patentanmeldung mit 10 Ansprüchen verursacht über eine Laufzeit von sieben Jahren betrachtet rund 8.000 Euro an Amtsgebühren, die gleiche Anmeldung ist als nationale Anmeldung in Deutschland, Frankreich und England aber nur mit Amtsgebühren in Höhe von knapp 2.500 Euro verbunden. Da lohnt es sich, selbst bei dann fälligen Übersetzungskosten über nationale Anmeldungen nachzudenken.

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