PERSONAL & KARRIERE
ifo Beschäftigungsbarometer sinkt
Die deutschen Unternehmen lassen beim Personalaufbau mehr und mehr Vorsicht walten. Das Beschäftigungsbarometer des ifo instituts ist im März auf 101,6 Punkte gefallen, nach 102,9 Punkten im Februar. Dieser niedrige Wert wurde zuletzt im März 2017 beobachtet. Der Beschäftigungsaufbau in der deutschen Wirtschaft wird sich weiter verlangsamen. Im verarbeitenden Gewerbe sank das Beschäftigungsbarometer erstmals seit Juli 2016 wieder in den negativen Bereich. Die deutliche Konjunkturabkühlung in der Industrie macht sich auch bei der Mitarbeitersuche bemerkbar. Im Bauhauptgewerbe gab das Barometer leicht nach. Die boomende Baukonjunktur verlangt aber weiter nach neuen Mitarbeitern. Auch im Dienstleistungssektor wird das Personal weiter aufgestockt, wenn auch weniger stark als zuletzt. Einzig im Handel stieg das Beschäftigungsbarometer. Insbesondere im Großhandel wird verstärkt eingestellt.
Abbau der Arbeitslosigkeit gerät ins Stocken
Das Arbeitsmarktbarometer des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist im März zum vierten Mal in Folge gefallen. Der Frühindikator gab gegenüber dem Vormonat um 0,3 Punkte nach. Der Stand von 103,0 Punkten lässt aber noch immer eine gute Arbeitsmarktentwicklung in den kommenden Monaten erwarten. Die Arbeitslosigkeitskomponente geht um 0,6 Punkte auf 99,7 Punkte zurück. Damit liegen die Erwartungen der Arbeitsagenturen erstmals seit knapp drei Jahren nicht mehr im positiven Bereich. Die Bedingungen seien aber so gut, dass die Arbeitslosigkeit nach der wirtschaftlichen Schwächephase wieder sinken könne.
Die Beschäftigungskomponente geht ebenfalls zurück. Sie verliert mit 0,2 Punkten aber relativ wenig und liegt mit 106,2 Punkten weiterhin deutlich im positiven Bereich. In konjunktur- und exportabhängigen Branchen wie dem verarbeitenden Gewerbe würden sich viele Betriebe Arbeitskräfte sichern, gerade weil diese in den vergangenen Jahren immer knapper geworden seien. Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Die Skala reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 (sehr gute Entwicklung).
Konjunktur
Welthandel deutlich zurückgegangen
Der Containerumschlag-Index des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) ist im Februar auf 133,9 gefallen. Im Januar lag er noch bei 138,2. Dies ist der viertstärkste bisher beobachtete monatliche Rückgang. Besonders kräftig gesunken ist der Umschlag in den chinesischen Häfen. Allerdings war die Entwicklung dort durch das chinesische Neujahrsfest beeinflusst. Dieses Fest wird zwar prinzipiell bei der Berechnung des Index berücksichtigt, jedoch ist die Schätzung des Einflusses mit erhöhter Unsicherheit verbunden. In den Index gehen die vom ISL im Rahmen seiner Marktbeobachtung fortlaufend erhobenen Angaben zum Containerumschlag in 83 internationalen Häfen ein, auf die rund 60 Prozent des weltweiten Containerumschlags entfallen. Da der internationale Handel im Wesentlichen per Seeschiff abgewickelt wird, lassen die Containerumschläge zuverlässige Rückschlüsse auf den Welthandel zu. Weil viele Häfen bereits zwei Wochen nach Ablauf eines Monats über ihre Aktivitäten berichten, ist der RWI/ISL-Containerumschlag-Index ein zuverlässiger Frühindikator der Entwicklung des internationalen Handels mit verarbeiteten Waren und damit auch der weltwirtschaftlichen Aktivität. Die Schnellschätzung für Februar stützt sich auf Angaben von 41 Häfen, die etwa 72 Prozent des im Index abgebildeten Umschlags tätigen. Die Abwärtsrevision des Januarwertes um 0,6 Punkte ergibt sich aus einer Neuschätzung des Saisoneinflusses.
Exporterwartungen brechen ein
Die Stimmung unter den deutschen Exporteuren hat sich merklich verschlechtert. Die Exporterwartungen der Industrie sind laut ifo Institut im März auf 1,4 Saldenpunkte gefallen, von 7,2 Saldenpunkten im Februar. Dies ist der niedrigste Wert seit Oktober 2012. Die abkühlende Weltkonjunktur macht der deutschen Exportindustrie zu schaffen. Nach der Zurückhaltung im Vormonat sind die Exporterwartungen in der Automobilindustrie eingebrochen. Es werden Exportrückgänge erwartet. Ähnliches gilt für die Metallindustrie. Im Maschinenbau werden keine Zuwächse mehr beim Export erwartet, aber auch keine Rückgänge. Weiterhin gut aufgestellt im Auslandsgeschäft ist die chemische Industrie. Sie sieht weiteren Aufträgen entgegen. Zuwächse erwartet auch die Elektroindustrie.
DIW korrigiert Wachstumsprognose
Die deutsche Wirtschaft wird nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) in diesem und im kommenden Jahr mit soliden Wachstumsraten aufwarten. Zwar korrigieren die Konjunkturforscher ihre Prognose für dieses Jahr im Vergleich zum Winter um 0,6 Prozentpunkte auf 1,0 Prozent nach unten – im Vergleich zu den meisten anderen Prognosen ist der Ausblick aber optimistisch. Die Prognose für das kommende Jahr bleibt unverändert bei einem Anstieg der Wirtschaftsleistung um 1,8 Prozent.
In erster Linie sei die Weltwirtschaft dafür verantwortlich, dass die Konjunktur hierzulande in diesem Jahr deutlich abkühlt. Diese werde unter anderem durch die konjunkturelle Schwäche Chinas belastet, aber auch durch die Handelskonflikte zwischen den USA, China und der Europäischen Union sowie durch die Unsicherheit um den Fortgang des Brexit. All das treffe in besonderem Maße die auf den Investitionsgüterexport spezialisierte deutsche
Wirtschaft.
Kurzfristig werde die deutsche Wirtschaft noch durch Sondereffekte geprägt: Die hiesigen Autobauer hatten bis zuletzt mit den Folgen der schleppenden Zertifizierung ihrer Fahrzeugflotte nach dem neuen EU-Abgas- und Verbrauchsstandard WLTP zu kämpfen. Zeitweise musste die Produktion erheblich gedrosselt werden. Zudem haben die niedrigen Pegelstände des Rheins im vergangenen Herbst die Wertschöpfungsketten zeitweilig unterbrochen – in der Folge blieben viele Produktionsstätten unterausgelastet. Mittlerweile gebe es Anzeichen, dass allmählich wieder eine weitgehend störungsfreie Produktion aufgenommen werde.
MANAGEMENT
Geringes Wissen über Mitbestimmung
Die meisten Menschen in Deutschland wollen am Arbeitsplatz nicht nur Anweisungen befolgen, sondern eigenverantwortlich arbeiten und beteiligt werden. Damit sie Mitspracherechte auch wirklich wahrnehmen können, braucht es aber mehr Unterstützung und mehr konkretes Wissen über die Mitbestimmung, zeigt eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie. Wenn es um die Beteiligungsrechte von Beschäftigten geht, tun sich große Wissenslücken auf, wie die repräsentative Befragung der Universität Duisburg-Essen zeigt. Nur rund ein Viertel denkt beim Begriff Mitbestimmung an etwas, das mit der Arbeitswelt zu tun hat. Direkt nach der Mitbestimmung der Arbeitnehmer gefragt, denkt rund ein Viertel der Befragten an den Betriebsrat, ein weiteres Fünftel nennt Gewerkschaften. 14 Prozent denken an Sachverhalte, die mit Arbeitszeit zu tun haben. Weitere rund neun Prozent kritisieren zu geringe oder nicht vorhandene Mitbestimmung. Immerhin sind rund 65 Prozent der Befragten der Auffassung, Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten gleich viel Einfluss haben. Drei Prozent sprechen sich dafür aus, dass Arbeitnehmer einen größeren Einfluss als die Arbeitgeber haben sollten. Die Analyse zeigt, dass die Idee der Mitbestimmung zwar insgesamt breite Zustimmung findet, aber gleichzeitig viele nicht genau wissen, was konkret damit gemeint ist. Beispielsweise gibt nur rund ein Drittel der Befragten an, dass sie gut darüber Bescheid wüssten, was ein Betriebsrat macht. Besonders überrascht hat die Forscher, wie wenig junge Menschen über die Idee der Mitbestimmung und ihre Institutionen wissen. Die jüngeren Befragten, die mehrheitlich Schüler oder Studenten sind, assoziieren Mitbestimmung fast gar nicht mit Betrieb und Unternehmen, sondern allenfalls mit Demokratie in einem allgemeineren Sinne. Zum einen liege das daran, dass den Jüngeren praktische Erfahrungen und persönliche Betroffenheit fehlen. Zum anderen komme Mitbestimmung in der schulischen und hochschulischen Bildung sowie in der Berufsausbildung viel zu kurz.
RECHT & FINANZEN
Elternzeit – Kürzung von Urlaubsansprüchen
Der gesetzliche Urlaubsanspruch nach §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG besteht auch für den Zeitraum der Elternzeit, er kann jedoch vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG gekürzt werden. § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG steht im Einklang mit dem Unionsrecht. Das stellte das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 19. März fest. Die Klägerin befand sich vom 1. Januar 2013 bis zum 15. Dezember 2015 durchgehend in Elternzeit. Mit Schreiben vom 23. März 2016 kündigte sie das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni 2016 und beantragte unter Einbeziehung der während der Elternzeit entstandenen Urlaubsansprüche, ihr für den Zeitraum der Kündigungsfrist Urlaub zu gewähren. Die Gewährung des auf die Elternzeit entfallenden Urlaubs (89,5 Arbeitstage) lehnte der Arbeitgeber ab. Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen und die Revision der Klägerin hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts ebenfalls keinen Erfolg. Die Beklagte hat die Urlaubsansprüche der Klägerin aus den Jahren 2013 bis 2015 wirksam gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel gekürzt. Die Kürzung des gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs verstößt weder gegen Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie) noch gegen § 5 Nr. 2 der Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub im Anhang der Richtlinie 2010/18/EU. Das Unionsrecht verlangt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht, dass Arbeitnehmer, die wegen Elternzeit im Bezugszeitraum nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet waren, Arbeitnehmern gleichgestellt werden, die in diesem Zeitraum tatsächlich gearbeitet haben (EuGH 4. Oktober 2018 – C-12/17 – [Dicu] Rn. 29 ff.). Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. März 2019 – 9 AZR 362/18 – Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 31. Januar 2018 – 5 Sa 625/17 –
Keine Quellensteuer für Werbung bei globalen Internetriesen
Die Finanzämter dürfen bei deutschen Unternehmen keine Quellensteuer für geschaltete Online-Werbung bei global tätigen Internetriesen erheben. Darauf macht der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) unter Verweis auf eine entsprechende Entscheidung der Finanzministerien von Bund und Ländern aufmerksam. Der DIHK habe sich vehement für diese Klarstellung stark gemacht. Sie sei angesichts der bereits eingetretenen Verunsicherung dringend notwendig gewesen. Es sei gut, dass auch das bayerische Finanzministerium klar erklärt habe, einheimische Unternehmen, die Online-Werbung schalten, nicht mit einem Steuerabzug zu belasten. Das hätten viele Betriebe aufgrund einer fraglichen Neuinterpretation des Einkommensteuergesetzes befürchten müssen. Unternehmen seien angesichts der zunehmenden Digitalisierung mehr denn je darauf angewiesen, ihre Produkte über das Internet anzubieten. Das bayerische Vorgehen hätte zu einer erheblichen Belastung vieler Unternehmen geführt, weil ihre Zahlungen an den deutschen Fiskus mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht von den Plattformanbietern wie Google und anderen ausgeglichen worden wäre. Für etliche mittelständische Unternehmen hätten die ursprünglich vorgesehenen Steuernachzahlungen sogar existenzbedrohende Ausmaße annehmen können. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage.
Stefan Mülders | redaktion@regiomanager.de
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