Management

Unternehmenspraxis (Ausgabe 04/2024)

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von Maren Hellhake 13.09.2024
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KONJUNKTUR

20.000 Insolvenzen?

 

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) rechnet damit, dass die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in diesem Jahr erstmals seit 2017 die Schwelle von 20.000 überschreiten könnte. Hintergrund: Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland lag nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im vergangenen Mai 30,9 Prozent über dem Stand von Mai 2023. Die DIHK sieht darin die angespannte wirtschaftliche Situation gespiegelt. „Die Warnsignale bei den Unternehmensinsolvenzen nehmen zu“, kommentiert DIHK-Mittelstandsexperte Marc Evers die Zahlen. „Fast ein Drittel mehr Unternehmensinsolvenzen als im Jahr zuvor zeigen die angespannte wirtschaftliche Situation.“ Um den Betrieben wieder bessere Voraussetzungen für geschäftlichen Erfolg zu geben, seien dringend „Entlastungen bei Energiekosten, Steuern, Bürokratie und schnellere Genehmigungs- und Planungsverfahren“ nötig, mahnt Evers.

 

PERSONAL

Teurer Führerschein

Ohne Führerschein lässt sich das Berufsleben oft nicht meistern. Das wissen die vielen jungen Menschen, die in den Sommerferien die Fahrschule besucht und für die Prüfung gelernt haben. Die Preise dafür sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. 7,6 % teurer waren Fahrschule und Führerscheingebühr im Jahr 2023 gegenüber dem Jahr 2022, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Zum Vergleich: Die Verbraucherpreise insgesamt stiegen im selben Zeitraum um 5,9 %. Schon in den Jahren davor waren die Fahrschul- und Führerscheinpreise überdurchschnittlich stark gestiegen – mit +10,8 % im Jahr 2022 gegenüber 2021 so stark wie nie seit Beginn der Zeitreihe, für die entsprechende Veränderungsraten seit 1992 vorliegen. Bereits im Jahr 2021 mussten Fahrschülerinnen und Fahrschüler im Schnitt 9,6 % mehr zahlen als im Jahr zuvor. Die Inflationsrate hatte 2022 bei +6,9 % und 2021 bei +3,1 % jeweils gegenüber dem Vorjahr gelegen.

Fahrschulen können die Preise für ihre Leistungen selbst bestimmen und müssen diese transparent machen, einen Pauschalpreis gibt es nicht. Gebühren wie die des TÜV sind dagegen festgelegt. Ähnlich stiegen 2023 auch die Preise für die Kraftfahrzeugversicherung sowie für Reparatur, Inspektion, Parkgebühr und Ähnliches. Die Kraftfahrzeugversicherung kostete 2023 im Schnitt 8,3 % mehr als im Jahr zuvor. Für die Reparatur, Inspektion, Parkgebühr und Ähnliches mussten Autofahrerinnen und Autofahrer im vergangenen Jahr 7,7 % mehr zahlen als 2022.

Steigerung der Entgelte

Das sogenannte Medianentgelt aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten lag im Jahr 2023 bei monatlich 3.796 Euro. Gegenüber dem Jahr 2022 sind die Löhne und Gehälter somit um 150 Euro oder 4,1 Prozent gestiegen, teilt die Bundesagentur für Arbeit mit. Das deutliche Plus erklärt sich insbesondere mit Entgeltzuwächsen in Folge von höheren Tarifabschlüssen. Während das Medianentgelt der Männer bei leicht über 3.930 Euro lag, erzielten Frauen etwas mehr als 3.563 Euro. Die Differenz betrug gerundet 367 Euro und erhöhte sich im Vergleich zum Jahr 2022 somit um zwei Euro. Im Jahr 2019 haben sich die Löhne und Gehälter noch um 443 Euro unterschieden. Die höchsten Medianentgelte erzielten Vollzeitbeschäftigte in Hamburg mit 4.304 Euro, Baden-Württemberg mit 4.134 Euro und Hessen mit 4.087 Euro. Mecklenburg-Vorpommern (3.098 Euro), Thüringen (3.109 Euro) und Sachsen-Anhalt (3.152 Euro) bildeten bei der Höhe des Entgelts die Schlusslichter unter den Bundesländern. Wie viel Beschäftigte verdienten, hing stark von der jeweiligen Qualifikation ab. Während Menschen ohne Berufsabschluss 2.831 Euro erzielten, lag der Verdienst bei Arbeitnehmern mit anerkanntem Berufsabschluss bei 3.658 Euro. Akademiker erzielten im Median 5.688 Euro. Mit zunehmendem Lebensalter steigt bei den Beschäftigten das Entgelt. Arbeitnehmer unter 25 Jahren erzielten 2.897 Euro, 25- bis unter 55-Jährige 3.860 Euro. Die Arbeitnehmer 55-Jahre-plus erwirtschafteten 3.954 Euro.

 

RECHT UND FINANZEN

Wegfall der Steuerklassen

Der von der Regierung beschlossene Wegfall der Steuerklassen 3 und 5 unter Beibehaltung des Ehegattensplittings kann in Deutschland einen Beschäftigungsgewinn von 67.000 Vollzeitkräften bringen. Insgesamt ließen sich durch Reformen im Steuer- und Sozialsystem mehr als 1,2 Millionen Vollzeitstellen besetzen. Durch Fehlanreize vor allem für Frauen und Ältere liegen bislang erhebliche Erwerbspotenziale brach. Das haben Berechnungen des ifo Instituts für die IHK München und Oberbayern ergeben. „Das Steuer- und Abgabensystem in Deutschland kann definitiv so umgebaut werden, dass der Arbeitskräftemangel gemildert wird“, sagt Volker Meier vom ifo Zentrum für Arbeitsmarkt- und Bevölkerungsökonomik, einer der Autoren der Studie. Ein Übergang vom Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting würde ein Beschäftigungs-Plus von etwa 200.000 Vollzeitstellen in Deutschland auslösen, ein Ende der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 150.000 Vollzeitkräfte in die Beschäftigung bringen. Höhere Rentenabschläge bei Frührentnern würden ein Beschäftigungs-Plus von umgerechnet 180.000 Vollzeitkräften bewirken. Laut ifo sind 0,5 Prozent Rentenabschlag versicherungsmathematisch gerechtfertigt für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns. Derzeit werden nur 0,3 Prozent Rente abgezogen.

Kartenzahlung legt zu

Die Anzahl der Kartenzahlungen ist seit dem Ende der Pandemie weiter stetig gewachsen. Im Jahr 2023 stieg sie um fast 16 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 11,8 Milliarden Transaktionen. Kartenzahlungen hatten dabei mit 39 Prozent den größten Anteil an allen Zahlungstransaktionen von Nichtbanken, gefolgt von Lastschriften und Überweisungen. Die meisten elektronischen Kartenzahlungen wurden mit Debitkarten durchgeführt (83 Prozent), gefolgt von Kreditkarten ohne (15 Prozent) und mit Kreditfunktion (zwei Prozent). Das zeigt die Zahlungsverkehrsstatistik der Deutschen Bundesbank, die seit dem Berichtsjahr 2022 erweitert und auf eine halbjährliche Frequenz erhöht wurde. Bezogen auf den Wert entsprachen die Kartenzahlungen allerdings weniger als einem Prozent aller bargeldlosen Zahlungstransaktionen, die sich im Jahr 2023 auf gut 70 Billionen Euro summierten. Gemessen an diesem Gesamtwert waren die Überweisungen im Jahr 2023 erneut das meistgenutzte unbare Zahlungsinstrument mit einem Anteil von über 90 Prozent (63,6 Billionen Euro).

Streitfrage Feiertag

Für Beschäftigte, die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fallen, richtet sich der Anspruch auf Feiertagszuschläge laut Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 1. August danach, ob am regelmäßigen Beschäftigungsort ein gesetzlicher Feiertag ist. Der Kläger, dessen regelmäßiger Beschäftigungsort in Nordrhein-Westfalen liegt, nahm auf Anordnung seines Arbeitgebers vom 1. bis 5. November 2021 an einer Fortbildungsveranstaltung in Hessen teil. Das auf den 1. November fallende Hochfest Allerheiligen ist zwar nach dem Feiertagsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen gesetzlicher Feiertag, nicht jedoch nach den für das Bundesland Hessen geltenden landesrechtlichen Bestimmungen. Vor diesem Hintergrund streiten die Parteien darüber, ob dem Kläger gleichwohl für die am 1. November 2021 von ihm in Hessen unstreitig erbrachte Arbeitsleistung Feiertagszuschläge zustehen. Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hat auf die Berufung der Beklagten die Klage abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Revision des Klägers hatte vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Dem Kläger stehen die begehrten Feiertagszuschläge zu. Für den Zuschlagsanspruch ist nach den tariflichen Regelungen des TV-L der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich. Dieser lag im Streitfall in Nordrhein-Westfalen.

 

BAUEN UND IMMOBILIEN

Preise im Plus

Die deutschen Immobilienpreise liegen im 2. Quartal 2024 erstmals seit rund zwei Jahren wieder auf breiter Front im Plus. Alle Wohnsegmente – also Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser – sind gegenüber dem Vorquartal im Wert gestiegen und übertreffen dabei auch die aktuellen Inflationsraten. Dies zeigt das jüngste Update des German Real Estate Index (GREIX), ein Gemeinschaftsprojekt der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, ECONtribute und dem IfW Kiel. Dabei werden die Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse, die notariell beglaubigte Verkaufspreise enthalten, nach aktuellen wissenschaftlichen Standards ausgewertet. „Die Trendwende auf dem Immobilienmarkt ist eingeläutet. Die große Unsicherheit der vergangenen Jahre und Monate nimmt offenbar ab, und der Ausblick auf sinkende Zinsen stabilisiert den Markt. Investoren scheinen erneut Vertrauen in die langfristige Wertsteigerung von Immobilien zu gewinnen. Hinzu kommt der Einbruch im Neubaugeschäft, der das Angebot verknappt und damit die Preisedynamik unterstützt“, sagt Jonas Zdrzalek, Immobilienexperte am Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel). Alle Daten für momentan 20 Städte und ihre Stadtteile sowie neu den Rhein-Erft-Kreis sind frei verfügbar unter www.greix.de.

 

DIGITALES UND DATENSCHUTZ

Höflich bleiben mit KI

Knapp die Hälfte (46 Prozent) der Deutschen hat schon einmal eine Künstliche Intelligenz wie ChatGPT, Microsoft Copilot oder Google Gemini verwendet – und pflegt dabei höchst unterschiedliche Umgangsformen mit dem KI-Bot. Fast alle von ihnen (99 Prozent) duzen die KI, nur 1 Prozent sagt förmlich „Sie“. Zwei Drittel (66 Prozent) achten auf ihre Rechtschreibung, zum Beispiel auch auf korrekte Groß- und Kleinschreibung – wobei die Älteren (80 Prozent der 50- bis 64-Jährigen und sogar 86 Prozent der ab 65-Jährigen) sich mehr bemühen, korrekt zu schreiben, als die Jüngeren (56 Prozent der 30- bis 49-Jährigen und 55 Prozent der 16- bis 29-Jährigen). Aber nicht einmal die Hälfte (45 Prozent) formuliert die Anfrage in der Regel mit einem höflichen „Bitte“ und gerade einmal 29 Prozent sagen häufig „Danke“. Das sind Ergebnisse einer Befragung von 1.005 Personen in Deutschland ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Auch wenn KI keine Gefühle hat, kann es sinnvoll sein, sich an übliche Umgangsformen zu halten. So kann KI normale, höflich formulierte Anfragen teilweise besser verstehen, weil die Modelle mit dieser Sprache trainiert wurden“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Verschiedene Versuche haben auch gezeigt, dass eine KI bessere Ergebnisse liefert, wenn man höflich mit ihr umgeht.“

Daniel Boss | redaktion@regiomanager.de

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