Wenn der Name Schönekeß in der Region bekannt ist, dann liegt das nur zum Teil daran, dass Ann-Kathrin Schönekeß einmal in der Woche beratend für die Verbraucherzentrale Iserlohn tätig ist. Wichtiger ist wohl ihr eigener Anspruch, den Mandanten in ganz unterschiedlichen Rechtsfragen beizustehen. „Unser Fachgebiet erstreckt sich vom Familien- über das Strafrecht, verbraucherrelevante Aspekte bis hin zur Vertretung von Unternehmern bei Herausforderungen rund um das Arbeitsrecht“, erläutert Ann-Kathrin Schönekeß, „meine Mandanten wissen, dass ich gerade durch diese Vielseitigkeit immer auch die Argumente und Taktiken der Gegenseite im Blick habe.“ Aktuelle Entwicklungen, wie die Veränderung des Arbeitsmarktes aufgrund des Fachkräftemangels, haben die Vorgehensweise bei Streitfällen im Arbeitsrecht verändert. „Wir Anwälte haben natürlich darauf reagiert. Galt es früher noch, sich von unliebsamen Mitarbeitern möglichst schadensfrei für den Betrieb zu trennen, so suchen die Arbeitgeber heute eher nach Lösungen, die Konflikte zu bereinigen. Dabei hilft es natürlich, wenn man die rechtlichen Möglichkeiten genau kennt.“ Und auch ganz neue Gesetze stellen Firmen vor Probleme. Beispiel: Die Cannabis-Legalisierung.
„Das Gesetz steckt noch in den Kinderschuhen“ – Kiffen am Arbeitsplatz erlaubt?
Spannend für alle Juristen wird es immer dann, wenn grundsätzliche Dinge ganz neu rechtlich verankert werden. „Was die Legalisierung von Cannabis angeht, ist längst noch nicht alles geregelt. Trotzdem sind aber hier die Arbeitgeber in der Pflicht, für ihr Unternehmen eine Sicherheit zu schaffen“, so Schönekeß, „Auf den ersten Blick geht es um Strafrecht. Auswirkungen hat das neue Gesetz aber auch für das Verkehrs- und Arbeitsrecht, insbesondere in Bezug auf die Sicherheit im Betrieb.“ Wie sieht es denn aus, wenn ein Arbeitnehmer in der normalen Raucherpause einen Joint konsumieren will? Grundsätzlich wäre das jetzt legal. Darf der Arbeitgeber das auf seinem Betriebsgelände unterbinden? Und wenn der Mitarbeiter sich vors Tor auf die Straße stellt? „Hier gilt es, ganz individuell auf das Unternehmen und die jeweiligen Arbeitsaufgaben zu achten. Was hat der Mitarbeiter in Bezug auf Sicherheit am Arbeitsplatz einmal unterschrieben? Wie muss das ergänzt werden? Diese Fragen kommen jetzt vermehrt von unseren Mandanten aus Arbeitgeberkreisen auf uns zu“, erklärt Ann-Kathrin Schönekeß.
Orientierung im Dschungel der Begrifflichkeiten: Garantie und Gewährleistung
Ähnlich wie heute Mieter ihrem Vermieter die Nebenkostenabrechnung förmlich um die Ohren hauen, nachdem sie sich im Internet vermeintlich schlau gelesen haben, so kommen auch immer wieder teure Forderungen auf Dienstleister, Händler und Produzenten zu. Ann-Kathrin Schönekeß rät dringend, sich frühzeitig mit allen Fragen rund um Garantie, Gewährleistung, Produkthaftung, Reparatur- oder Haltbarkeits-Garantie auseinander zu setzen. „Natürlich können wir oft die Situation noch retten, wenn die Klage des enttäuschten Kunden schon vorliegt“, so Schönekeß, „besser ist es aber, vorab die rechtlichen Besonderheiten des eigenen unternehmerischen Handelns einmal absichern zu lassen.“ Gerade für solche präventiven Maßnahmen ist die Iserlohner Kanzlei von Ann-Kathrin Schönekeß die richtige Adresse, aber auch – Stichwort Vielseitigkeit – für alle anderen juristischen Probleme.
Rechtsanwältin Schönekeß
Karlstraße 17
58636 Iserlohn
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