Mit den vielfältigen rechtlichen Fragestellungen, die für Unternehmer relevant sind, kennen sich die Anwälte der Kanzlei ESSER RECHTSANWÄLTE aus. Für kleinere und mittelständische Firmen, Familienbetriebe oder Freiberufler verstehen sie sich als ausgelagerte Rechtsabteilung. In größeren Konzerngesellschaften beraten sie die In-House-Rechtsabteilung bei Vertragsfragen oder in der Prozessführung. Die Kanzlei wird seit dem Jahr 1992 von Hans-Peter Esser betrieben, später von ihm aus seiner damaligen Sozietät ausgegründet und erweiterte sich sodann im Verlauf der Jahre auf heute sechs Berufsträger. Seit dem letzten Jahr sind Dr. Sarah Krins und David-Christopher Sosna als Sozien an der Leitung der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei beteiligt, die seit 2004 ihre Räume im Business-Komplex Bredeneyer Tor hat.
Beratung und Betreuung
Hans-Peter Esser selbst betreut als Notar unparteiisch sowohl Immobilienunternehmer als auch Investoren: „Auch viele Käufer und Verkäufer von selbstgenutztem Wohneigentum kommen zu uns, um Kaufverträge beurkunden zu lassen.“ Im Bereich der anwaltlichen Aufgaben berät die Kanzlei aber zu rund 90 Prozent Unternehmen, wobei das Immobilienrecht wie auch das Gesellschaftsrecht zu den Schwerpunktbereichen gehören. Neugründungen und Umstrukturierungen von Firmen verschiedener Gesellschaftsformen werden hier betreut und die Vertragsentwürfe auf die jeweiligen Situationen angepasst, bis sie schließlich unterschriftsreif sind.
Angrenzend an das Gesellschaftsrecht agieren ESSER RECHTSANWÄLTE im Arbeitsrecht schwerpunktmäßig als Vertreter der Interessen von Arbeitgebern. Neben den klassischen Kündigungsschutzprozessen bedürfen hierbei Fragen der Reorganisation und Restrukturierung von Unternehmen besonderer juristischer Beratung. Personalreduzierungen und die Führung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen mit den Betriebsräten gehören hier zu den Aufgaben wie auch die Ausgestaltung von Transfersozialplänen. Hans-Peter Esser: „Für alle Beteiligten ist es heutzutage die weitaus beste Lösung, wenn Mitarbeiter nicht in die Arbeitslosigkeit entlassen werden müssen, sondern für rund ein Jahr in einer Transfergesellschaft fit gemacht werden für eine neue Tätigkeit, möglicherweise sogar mit einem ganz anderen Jobprofil, als es der vorherige Arbeitsplatz möglich gemacht hätte“. Dabei wird die Qualifizierung mit Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen häufig von der Bundesagentur für Arbeit gefördert, so dass bis zu 80 Prozent des bisherigen Netto-Gehaltes gezahlt werden können. So ein Modell gibt den ausscheidenden Mitarbeitern dann die Möglichkeit, ihre Chancen am Arbeitsmarkt deutlich zu verbessern. Hans-Peter Esser: „Jeder neue Arbeitsplatz ist besser als die klassischen Abfindungslösungen.“
Logistik und Handel
Mit dem Transport- und Speditionsrecht hat die Kanzlei einen weiteren, sehr vielschichtigen Bereich zu ihrer Kernkompetenz gemacht. Die gerichtliche Vertretung für Unternehmen oder Versicherungen zielt zumeist auf die Abwehr oder aber die Geltendmachung von Ansprüchen, die aus Schadensfällen oder Vertragsverletzungen resultieren. „Hier spielen oft internationale Rechtsfragen eine große Rolle, denn viele Mandanten unserer Kanzlei sind weltweit tätig und auf Straße, Schiene, Wasser sowie in der Luft unterwegs“, sagt Dr. Sarah Krins. Gemeinsam mit ihrem Kollegen David-Christopher Sosna sehen sie es, als Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht, aber eher als ihre Aufgabe an, durch eine fundierte Vertragsberatung mögliche gerichtliche Auseinandersetzungen präventiv zu vermeiden. David-Christopher Sosna: “In den letzten Jahren haben wir, auch durch unsere Nähe zum Logistik-Standort Duisburg, unseren Mandantenstamm mit Transport- und Logistikunternehmen, Lagerbetrieben und Unternehmen aus dem Hafen- und Binnenschiff-sektor erweitert. Zunehmend haben aber auch reine Handelsunternehmen Bedarf an fundierter Rechtsberatung zum Einkauf von Logistikdienstleistungen und der Ausgestaltung ihrer internationalen Lieferverträge.“
Teilen: