„Im Kostenvoranschlag einer Werkstatt sind nur die Reparaturkosten dargestellt. Der Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur oder die Wertminderung bei neueren Fahrzeugen wird außer Acht gelassen.“ Was vielen Autofahrern noch immer nicht bekannt ist: Bei einem Unfallschaden trägt die Versicherung des Verursachers die Kosten für einen Gutachter, genauso wie für einen Rechtsanwalt. „Nur ein unparteiisch und objektiv erstelltes Gutachten ist eine gute Grundlage zur erfolgreichen Schadenregulierung“, weiß Jens Meitza. Das Erstellen der Schadengutachten sowie Fahrzeugbewertungen gehören zum Haupttätigkeitsgebiet des Sachverständigenbüros G. Greenwood. Dabei geht es nicht nur um Pkw. Die Sachverständigen haben sich auch auf Schadenkalkulationen an Lkw, Zweirädern, Bussen und Wohnwagen sowie Wohnmobilen spezialisiert. Die Schadenaufnahme durch Jens Meitza und zwei weitere Gutachter erfolgt beim Kunden; bei der Terminierung ist das Team zeitlich flexibel. Vor Ort werden Fotos zur unabhängigen Beweissicherung erstellt und die weitere Vorgehensweise mit dem Kunden besprochen. Die notwendigen Schritte, wie die Ermittlung der eintrittspflichtigen Versicherung, eventuelle Rücksprachen mit dem Rechtsanwalt des Kunden sowie das Kalkulieren der Schadenhöhe und das Erstellen des Gutachtens, erfolgen im Anschluss.
Bei den Unfallschäden mit einer unklaren Sachlage bietet das Sachverständigenbüro die Durchführung einer qualifizierten Beweissicherung und beim Auto-/Zweiradkauf die Prüfung auf Vorschäden als kostenlosen Service an. Ein weiteres Tätigkeitsgebiet ist die Rahmenvermessung der Zweiräder. Diese erfolgt mit einem mobilen m.a.x. Rahmen-Messsystem. Es ist das einzige Instrument, das für alle, auch achsschenkelgelenkte und ähnliche Fahrwerke, geeignet ist.
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