Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen hat sich die Mundgesundheit der deutschen Bevölkerung im Verlauf der letzten Jahre kontinuierlich verbessert. Das ist eine sehr positive Entwicklung und ein großer Erfolg der in Deutschland sehr gut strukturierten zahnärztlichen Branche. „So erhielten gesetzlich Krankenversicherte (im Jahr 2014) nur noch 52,1 Millionen Zahnfüllungen. Dies entspricht einem Rückgang um 2,9 Prozent im Vergleich zum Jahr 2013“, so die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in ihrem Statistischen Jahrbuch 2015. „Der langfristig zu verzeichnende rückläufige Trend bei Füllungen, der bereits seit einigen Jahren sowohl in West- als auch in Ostdeutschland festzustellen ist, hat sich somit auch im vergangenen Berichtsjahr fortgesetzt.“ Ein Beispiel: Waren im Jahr 1983 noch 6,8 Zähne eines 12-jährigen westdeutschen Kindes von Karies geschädigt, so war dies im Jahr 2009 statistisch gesehen nur noch an 0,8 Zähnen der Fall. Mehrmaliges Zähneputzen am Tag, der Gebrauch von Zahnseide und gelegentliche Mundspülungen – ein wachsendes Bewusstsein der Bevölkerung zu mehr Zahnprofilaxe ist der Grund. Dass saubere Zähne nicht nur optisch attraktiver sind, sondern eine bessere Mundhygiene auch deutlich vor Zahnerkrankungen wie Karies und Parodontitis schützt, kann als allgemein respektierte Erkenntnis gelten: Saubere Zähne sind das Fundament für erfolgreiche Präventionsmaßnahmen.
Kostenübernahme uneinheitlich
In der Folge nutzen immer mehr Menschen auch die Möglichkeit, beim Zahnarztbesuch eine „professionelle Zahnreinigung“ (PZR) durchführen zu lassen. „Eine gründliche PZR ist weit mehr als nur Kosmetik. Wissenschaftliche Studien haben längst den erheblichen Nutzen bei der Prävention von Karies und Parodontalerkrankungen belegt. Parodontitis ist bei Erwachsenen mittlerweile der Hauptgrund für den Verlust von Zähnen. Regelmäßige professionelle Zahnreinigungen durch den Zahnarzt oder speziell geschultes Praxispersonal tragen bereits erheblich zur Vermeidung von Zahnbetterkrankungen bei“, sagt Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.
Umso unverständlicher ist es, dass es bei den gesetzlichen Krankenkassen keine einheitliche Regelung zur Kostenübernahme in diesem Bereich gibt. Beim Versuch, hier eine Übersicht zu erstellen, erhielt die KZBV nur von rund 50 Prozent der im Januar 2016 befragten 118 gesetzlichen Krankenversicherungen überhaupt eine Antwort. Gefragt wurde nach den Leistungen im Zusammenhang mit einer PZR, ob es bestimmter Zusatzverträge oder Wahltarife bedarf, um in den Genuss der Leistungen zu kommen und ob die Bezuschussung oder Kostenübernahme auf vertraglichen Regelungen mit Kassenzahnärztlichen Vereinigungen basiert. Auch nach Einflüssen auf die Honorierungsgestaltung der Zahnärzte gemäß Gebührenordnung wurde gefragt und ob mögliche Zuschüsse ausschließlich im Rahmen eines Bonusprogramms geleistet werden. Die meisten der 63 antwortenden Kassen gewähren ihren Versicherten einen direkten jährlichen Zuschuss zur PZR oder beteiligen sich an den Kosten pro Termin. Einige Kostenträger bieten Vergünstigungen jedoch nur als Teil eines Bonusprogrammes oder als Selektivvertrag in Zusammenarbeit mit ausgewählten Zahnärztinnen und Zahnärzten an, womit die freie Wahl des Zahnarztes eingeschränkt ist. Es gibt aber auch Krankenkassen, die ihren Versicherten auch die Wahl zwischen mehreren Zuschuss-Varianten lassen, so die KZBV.
Hohe Zahnärztedichte
Die Struktur der Zahnärzteschaft in Deutschland zeichnet sich durch einen langsamen, aber stetigen Wandel aus. Die Zahl der niedergelassenen Ärzte nimmt seit 2006 kontinuierlich ab, ist aber nach wie vor die häufigste Erwerbsform der Branche. Gleichzeitig stieg die Zahl der behandelnd tätigen Zahnärzte allmählich an. Im Jahr 2014 waren insgesamt 91.330 Zahnärztinnen und Zahnärzte für die Versorgung von rund 81,2 Millionen Menschen zuständig. Damit entfielen auf jeden behandelnden Zahnarzt 1.148 Einwohner – ein Wert, der noch nie zuvor so gering war. Hintergrund dieser Entwicklung ist ein Trend, nachdem die früher überwiegende Form der Einzelpraxis eines Zahnarztes rückläufig ist und große Praxen mit angestellten Zahnärzten sowie Gemeinschaftspraxen gleichberechtigter Ärzte insbesondere in den Großstädten das Bild der Branche zunehmend prägen. Finanzielle Gründe spielen hierbei die entscheidende Rolle, denn die Investition in das moderne, technische Equipment einer Praxis ist insbesondere für Berufsanfänger eine große Hürde beim Weg in die Selbstständigkeit. Der Beitritt in eine „zahnärztliche Berufsausübungsgemeinschaft“, so der Fachbegriff, kostet junge Zahnärztinnen und Zahnärzte im statistischen Durchschnitt rund 281.000 Euro. Bei der Übernahme einer zahnärztlichen Einzelpraxis sind im Schnitt 323.000 Euro zu zahlen, während das Investment in die Neugründung einer Einzelpraxis mit rund 422.000 Euro zu beziffern ist, berichtet die KZBV mit Bezug auf Angaben des InvestMonitor der IDZ/Apobank. So vielfältig das technische Equipment einer heutigen Zahnarztpraxis, so unterschiedlich sind auch die Berufsbilder der hier tätigen Menschen. Neben den Inhabern, angestellten Zahnärzten und Assistenzzahnärzten gehören Zahnarzthelferinnen, Auszubildende, Zahntechniker und sonstiges Personal zum Team. Laut KZBV-Jahrbuch 2015 sind es im Schnitt 5,91 Beschäftigte pro Praxis, wobei die Zahl der unentgeltlich tätigen Familienangehörigen in den letzten Jahren rückläufig ist. Mit 67 Prozent bilden die Zahnarzthelferinnen die größte Beschäftigtengruppe, wohingegen die angestellten Zahnärzte und Assistenzzahnärzte zu 4,2 Prozent sowie die Zahntechniker zu 3,7 Prozent zu den Praxisteams gehören. Wer die Zahnarztpraxis seines Vertrauens regelmäßig zweimal im Jahr zur Vorsorge und PZR besucht und sich rechtzeitig über notwendige oder individuell sinnvolle Zusatzleistungen informieren lässt, der kann seine Zähne problemlos gesund erhalten und braucht sich keine Gedanken über teuren Zahnersatz zu machen.
Emrich Welsing | redaktion@regiomanager.de
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