Insolvenzverwalter am Niederrhein

Klaas & Kollegen: Beraten, begleiten, schützen!

Die Wirtschaftsanwälte der Krefelder Rechtsanwaltskanzlei Klaas & Kollegen beraten vor allem Unternehmer, Vorstände und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften – und das in allen geschäftlichen und privaten Belangen.

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Klaas & Kollegen Rechtsanwälte

28.11.2019 Anzeige
Kanzleigründer und Rechtsanwalt Wilhelm Klaas

Seit über 35 Jahren bietet die Rechtsanwaltkanzlei Klaas & Kollegen aus Krefeld mit ihren Fachanwälten rechtliche Unterstützung im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Miet- und WEG-Recht und im allgemeinen Zivilrecht an. Einen besonderen Schwerpunkt bildet das Dezernat Gesellschafts- und Insolvenzrecht. Neben allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Aufgabenbereichen besteht eine hohe Spezialisierung in der Beratung von Unternehmern, Geschäftsführern und Vorständen sowie allgemein von Betroffenen zum Schutz vor und der Abwehr von Vermögensschäden in Insolvenzverfahren. Und das aus gutem Grund. In über drei Jahrzehnten Insolvenzverwaltertätigkeit hat der Kanzleigründer Wilhelm Klaas mit seinem Team aus Spezialisten im Krisenmanagement nahezu alles erlebt, was in diesem Geschäft passieren kann. Der Krefelder Kanzleigründer ist Fachanwalt für Insolvenz­recht und zugleich Diplom-Betriebswirt. Während er und seine Kanzlei in über 5.000 Verfahren gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter und Treuhänder waren, gab es im Jahr 2014 einen radikalen Wechsel in der Ausrichtung der Kanzlei. Nun werden von den Risiken einer Insolvenz Betroffene beraten und zum Teil über Jahre begleitet.
„Wir haben vor einigen Jahren das Lager gewechselt“, erklärt Rechtsanwalt Wilhelm Klaas. „Konsequent nehmen wir keine Insolvenzverwaltungsmandate mehr an. Wir sind damit frei von wirtschaftlichen Abhängigkeiten gegenüber Gerichten und damit Erwartungen zur Rücksichtnahme gegenüber Insolvenzverwaltern. In unserem Wirtschaftsdezernat sind unsere Mandanten vor allem Unternehmer, Vorstände und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften. Unser Beratungsschwerpunkt liegt auf der Begleitung der verantwortlichen Personen zur Vermeidung oder Abwehr von Haftungsansprüchen und zur strategischen Vermögenssicherung durch vor­ausschauende Regelungen in Gesellschafts-, Ehe- und Erbverträgen sowie Testamenten. Aber auch Gläubiger wie Lieferanten, Kreditinstitute und Krankenkassen gehören zum Kreis Insolvenzgeschädigter und damit zu unseren Mandanten.“

Unternehmensverantwortliche umfassend beraten

„Dabei ist eine vorausschauende strategische Beratung, die kontinuierlich die geänderten privaten Lebensphasen und die geschäftlichen Entwicklungen berücksichtigt, der beste Schutz, doch haben wenige eine entsprechende Weitsicht“, so Klaas. „Immer wieder erleben wir, dass selbst in der Krise die höchstpersönlichen Belange übersehen werden. Entscheidungsträger in Unternehmen glauben sich häufig in einer trügerischen Sicherheit, wenn sie Berater für ihr Unternehmen beauftragen. Dabei besteht für die verantwortlichen Organe – seien es am Unternehmen Beteiligte oder Fremdgeschäftsführer/Vorstände – die Gefahr, in der Krise, insbesondere in einer folgenden Insolvenz, zwischen die Fronten zu geraten. Der Insolvenzverwalter, aber auch die Gesellschafter ziehen die Organe als Verantwortliche mit ihrem Privatvermögen in die Haftung. Und die Berater, von denen man sich Schutz erwartet hätte, verweisen lapidar darauf, dass man dem Unternehmen gegenüber verpflichtet gewesen sei und eine Interessenwahrung der Handelnden sich hierdurch verboten habe. Nicht selten wird dieses Spannungsverhältnis durch institutionelle Großgläubiger genutzt, um durch Herauszögerung der Insolvenzantragstellung Sicherheiten aus Verpfändungen et cetera zu realisieren. Und bei überengagierten Beratern besteht dadurch die Gefahr, wegen Insolvenzverschleppung belangt zu werden“, so der Fachanwalt. Die Kanzlei Klaas & Kollegen hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, Unternehmensverantwortliche umfassend zu beraten, zu begleiten und vor etwaigen Forderungen zu schützen.

Geschäftliche und private Situation im Blick haben

„Wir beraten unsere Mandanten aber nicht nur im Krisenfall oder zur Abwehr von Haftungsansprüchen im Vorfeld“, betont Wilhelm Klaas. „Im Idealfall geht es um eine übergreifende Beratung, in der die geschäftliche wie auch die private Situation geplant und gestaltet wird“, so der Rechtsexperte. „Wir laden gerne zu Beginn einer Beratung zu einem Sondierungsgespräch ein, in dem wir zur Aufdeckung der Gestaltungsbereiche eine wirtschaftliche Anamnese durchführen. Dazu gehören alle Bereiche, die einer Regelung bedürfen oder ein potenzielles Risiko darstellen. Welche Verträge bestehen auf gesellschaftsrechtlicher und privater Ebene und wie sind diese ausgestattet? Welche Risiken dürfen das private Vermögen treffen? Gibt es eine definierte Deadline? Ist die Absicherung des Ehepartners durch Eheverträge, Erbverträge oder Testamente geregelt und entspricht die Regelung dem aktuellen Stand? Gibt es Nachfolgeregelungen und hier auch und nicht zuletzt Notfallszenarien? Bereits der scheinbar einfachste Bereich, nämlich die Regelungen für den Todesfall, zeigt häufig erhebliche Defizite. Nur mit regelmäßigen Überprüfungen und Anpassungen auf der Grundlage des aktuellen Stands wird der tatsächliche Wille auch umsetzbar.
„Sachwerte wie Immobilien verändern ihren Wert bereits in wenigen Jahren, Unternehmenswerte schwanken und schon haben Regelungen aus Vermächtnissen extreme Schieflagen“, erläutert der erfahrene Rechtsberater. „Da kann eine vormals gerechte Aufteilung schnell ins Gegenteil umschlagen! Damit ist nicht nur Streit unter den Erben programmiert, sondern auch die geplante Absicherung des überlebenden Ehepartners gefährdet. Es gilt aber auch, Ungerechtigkeiten auszugleichen. Kinder sind nicht immer gleich zu berücksichtigen. In bestimmten Lebensphasen haben einzelne Kinder schon eine kostspielige Berufsausbildung durchlaufen, während jüngere Kinder erst am Beginn dieser Ausbildung stehen. Da ist eine Gleichbehandlung nur durch eine testamentarische Besserstellung des jüngeren Kindes möglich.“

Herr im eigenen Haus bleiben

Ein wichtiger Aspekt der Vorsorge in Erbangelegenheiten ist aber auch, die eigene Handlungsfähigkeit zu erhalten. Vorzeitige Überschreibung von Vermögenswerten an Erben ist zwar steuerlich günstiger,
kann aber auch dazu führen, dass der großzügige Schenker bereits vor seinem Tod nicht mehr „Herr im eigenen Haus“ ist. Dabei kann es von existenzieller Bedeutung sein, zu Lebzeiten vollumfänglich handlungsfähig zu bleiben. Dies kann durch individuelle vertragliche Regelungen erreicht werden. Aber regeln kann nur derjenige, der auch handelt.

Klaas & Kollegen Rechtsanwälte

Eichendorffstraße 25
47800 Krefeld

02151 7374750

Ein Porträt des Unternehmens und weitere Informationen zu Klaas & Kollegen Rechtsanwälte finden Sie HIER

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