Es ist nicht übertrieben zu sagen, dass Nicholas Vollmer von SecureDataService sein Berufsleben in den vergangenen Jahren ganz dem Datenschutz gewidmet hat. Der Diplom-Elektrotechniker und selbstständige IT-Experte ist seit 2003 als externer Datenschutzbeauftragter tätig. Dutzende Unternehmen verschiedener Branchen und Größen vertrauen auf sein Fachwissen. Und die Nachfrage ist groß. Der Grund für diesen Run ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu), „die am 25. Mai 2018 für Unternehmen verbindlich werden“, so Vollmer. Sprich: Die Umsetzung sollte spätestens bis zu diesem Termin erfolgt sein. Es sind weniger die drohenden Bußgelder, die der Experte in den Vordergrund stellt, als die möglichen wirtschaftlichen Folgen eines unterlassenen oder falschen Handelns. „Nehmen wir eine Druckerei als Beispiel. Sie bekommt von ihren Auftraggebern tausende Adressen, um Kataloge zu verschicken. Falls sie nun ihrem Kunden keine verlässlichen Garantien darüber geben kann, dass datenschutzrechtlich alles korrekt abläuft, kann das ganz schnell das wirtschaftliche Aus bedeuten.“
Obwohl es nur noch wenige Wochen bis zum Tag X sind, herrsche in der Wirtschaft nach wie vor eine starke Verunsicherung und Lähmung, hat Nicholas Vollmer festgestellt. „Insbesondere, was die EU-Verordnung betrifft.“ Viele Unternehmen fragten sich, was genau Brüssel (und Berlin) von ihnen wollen und wie sie das Geforderte korrekt umsetzen könnten. Zur Vorbereitung hatten die Firmen zwei Jahre Zeit. „Weil aber schon damals klar war, welche Herausforderung damit verbunden ist, habe ich ein Produkt entwickelt, dass den Betroffenen in der Privatwirtschaft effektiv hilft.“ Mehr als ein Jahr lang hat der Datenschutz-Fachmann aus Mönchengladbach daran gearbeitet.
Das Ergebnis ist der PrivazyPlan®, ein Praxisleitfaden in pdf-Format zur Umsetzung von DS-GVO und BDSG-neu. „Darin findet sich gebündelt mein gesamtes Know-how zu diesem Thema.“ Die umfangreichen datenschutzrechtlichen Anforderungen werden auf etwa 50 konkrete Pflichten reduziert und übersichtlich dargestellt: Welche Pflicht gibt es? Was bedeuten sie? Wie kann man sie umsetzen? „Auf etwa 380 Seiten erfahren die Verantwortlichen im jeweiligen Unternehmen alles, was sie wissen müssen, um Bußgelder, Schadenersatzforderungen und Abmahnungen zu vermeiden“, sagt der Verfasser. Das neue Zauberwort laute „Compliance“. Der PrivazyPlan® sei kein Lehrbuch, betont er, „sondern ein reines Arbeitsdokument“. Damit sei es ein absolut einmaliges Produkt. „Ich beobachte den Markt seit geraumer Zeit und kann daher guten Gewissen behaupten, dass man nirgendwo etwas Vergleichbares finden wird.“
Zur Wahrheit gehöre, dass viele wichtige Fachthemen (und deren Auswirkung) derzeit ungeklärt sind. „Da wird sich von Seiten Brüssels noch einiges ändern“, ist sich Nicholas Vollmer sicher. Daher werde der PrivazyPlan® nach Erwerb auch monatlich kostenlos aktualisiert. Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern gibt es die „Kurzform“, die nicht auf die Pflichten des Datenschutzbeauftragten eingeht. Alle anderen Unternehmen können die „Vollversion“, die alle Pflichten komplett umfasst, über das Online-Bestellformular anfordern.
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