Ob Gesellschaftsgründungen, Nachfolgeregelungen, die Gestaltung von Arbeitsverträgen oder Streitigkeiten mit Arbeitnehmern, Lieferanten oder dem Finanzamt – wer ein Unternehmen erwirbt, gründet oder führt, sieht sich beinahe täglich mit juristischen Fragen und Herausforderungen konfrontiert. Und wer kennt dabei nicht die häufig doch eher sperrig und kompliziert anmutenden rechtlichen Texte und Sachverhalte? Ohne eine kompetente Anwaltskanzlei ist da für viele Unternehmer schnell kein Land mehr in Sicht. Aber welchen Anwalt zieht man zu Rate?
Nähe zum Mandanten
Bei der Kölner Kanzlei UHY Wahlen & Partner mbB ist man seit Kanzleigründung 1998 davon überzeugt, dass die persönliche und individuell auf die Interessen des Mandanten zugeschnittene Beratung einen wesentlichen Faktor für die erfolgreiche Rechtsdurchsetzung darstellt. An den Standorten in Köln und Frankfurt am Main stehen die neun Rechtsanwälte der Kanzlei ihren Mandanten daher jederzeit zur Seite. Zum Portfolio zählen das Gesellschaftsrecht inklusive der Gründung, dem Erwerb und der Umstrukturierung von Unternehmen, die Beratung und Prozessvertretung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Themengebieten, das Steuerrecht inklusive der Gestaltungsberatung, dem Führen von Finanzgerichtsprozessen und dem Steuerstrafrecht sowie u. a. auch das Handels-, Kauf- und AGB-Recht. Fachanwaltschaften für Steuerrecht, Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht gewährleisten Know-how und eingehende Erfahrung in diesen Bereichen.
„Wir nutzen gezielt die Chancen, die sich aus einer ebenso persönlichen und maßgeschneiderten wie ganzheitlichen Betreuung ergeben, und messen den Erfolg an jeder einzelnen Lösung – auf nationaler wie internationaler Ebene. Und um das optimale Ergebnis für jeden Mandanten zu erzielen, ist nicht selten auch Kreativität erforderlich“, so Thomas Wahlen, Fachanwalt für Steuerrecht und Gründer der Kanzlei. Neben der sachlich richtigen Lösung zählten für die Mandanten ebenso auch weiche Faktoren wie Zuverlässigkeit, Schnelligkeit und die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant. Außerdem legt die Kanzlei Wert auf praxisorientierte Lösungen. „Gerade im Arbeitsrecht sollte in jedem Einzelfall gemeinsam mit dem Mandanten ausgelotet werden, ob nicht durch eine kurzfristige einvernehmliche Lösung den Interessen des Mandanten mehr gedient ist als durch zähe gerichtliche Auseinandersetzungen, die wir allerdings natürlich ebenfalls nicht scheuen“, sagt Dr. Gregor Römer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2010 Partner.
„One-Stop-Shopping“ mit UHY
Die juristische Expertise am Standort Köln wird ergänzt durch eine enge Zusammenarbeit mit einer teilweise gesellschafteridentischen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft am selben Standort. Dadurch kommen die Mandanten von UHY Wahlen & Partner in den Genuss der ganzheitlichen Betreuung. „Wir haben den Anspruch, die Anlaufstelle für alle Bedürfnisse unserer Mandanten zu sein – One-Stop-Shopping für alle“, betont Thomas Wahlen. So kann jeder Vorgang u. a. auch zusätzlich arbeitsrechtlich und steuerlich geprüft und umfassend bearbeitet werden.
Außerdem steht UHY Wahlen & Partner den Mandanten auch in internationalen Fallgestaltungen zur Seite. Durch die Mitgliedschaft der Kanzlei bei UHY International, einem weltweiten Netzwerk von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und weiteren Beratern mit derzeit 320 Büros in 98 Ländern, profitieren die Mandanten von der Erfahrung mit grenzüberschreitenden Sachverhalten und den weltweiten Ansprechpartnern der Kanzlei. Langfristige, vertrauensvolle Partnerschaften sind das Ziel der Kanzlei. Und so werden mit UHY Wahlen & Partner schon bald komplizierte Prozesse für den Mandanten zu einer lösbaren Herausforderung.
UHY Wahlen & Partner
Industriestr 161
50999 Köln
Ein Porträt des Unternehmens und weitere Informationen zu UHY Wahlen & Partner finden Sie HIER
Teilen: