Patentanwälte in Südwestfalen

Der BREXIT – besteht Handlungsbedarf im Hinblick auf Ihre Patente, Marken und Designs?

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12.09.2019 Anzeige

Das Vereinigte Königreich wird voraussichtlich am 31. Oktober 2019 aus der Europäischen Union (EU) austreten. Der BREXIT wird im Bereich der gewerblichen Schutzrechte Auswirkungen insbesondere für den bei der EU registrierten Marken- und Designschutz haben.

Was heißt das für Ihre Patente?

Für europäische Patente und europäische Patentanmeldungen sind keine unmittelbaren Auswirkungen des BREXITs zu erwarten, da das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) ein multilateraler Vertrag ist, dem das Vereinigte Königreich auch nach dem BREXIT verpflichtet sein wird.

Auswirkungen auf Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmuster?

Diese entfalten – im Gegensatz zu den Patenten – ihre Wirkung aufgrund von Verordnungen der EU und sind deshalb in dieser Wirkung auf die Mitgliedsstaaten der EU beschränkt. Mit dem EU-Austritt verliert das Vereinigte Königreich seinen Status als Mitgliedsstaat. Die betreffenden Verordnungen und daher auch der über die EU registrierte Schutz von Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern entfalten nach dem Austritt im Vereinigten Königreich keine Wirkung mehr.

Wie sieht die Lösung aus?

Aufgrund der engen wirtschaftlichen Verknüpfungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU hat die britische Regierung zwischenzeitlich einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der es Inhabern von Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern ermöglicht, im Vereinigten Königreich einen hierzu vergleichbaren Marken- oder Designschutz zu erlangen. Nach derzeitigem Planungsstand sollen die Inhaber von Unionsmarken und Gemeinschaftsgeschmacksmustern innerhalb einer Frist von neun Monaten nach dem BREXIT die Möglichkeit haben, die Erteilung eines gleichwertigen britischen Schutzrechts zu beantragen.

Was bedeutet das konkret für Sie als Schutzrechtsinhaber?

Sofern Sie Unionsmarken, Gemeinschaftsgeschmacksmuster und/oder internationale Markenregistrierungen mit Benennung der EU besitzen und diese Schutzrechtspositionen auch nach dem BREXIT im Vereinigten Königreich aufrechterhalten wollen, kümmern Sie sich schon jetzt um die notwendigen Schritte, die zur Aufrechterhaltung Ihres Schutzes im Vereinigten Königreich erforderlich sind. Wir beraten Sie unkompliziert und sorgen dafür, dass nichts übersehen wird.

Habermann Intellectual Property

Winziger Platz 14
59872 Meschede

0291 95290-309

0291 95290-313

Ein Porträt des Unternehmens und weitere Informationen zu Habermann Intellectual Property finden Sie HIER

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