Management

Sachwertbezüge statt Lohnerhöhung: Gehaltserhöhung als Win-win-Situation

Sachbezüge sind eine gute Alternative für eine Gehaltserhöhung. Arbeitgeber können damit Geld sparen und Mitarbeiter ans Unternehmen binden.

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von Regiomanager 08.04.2020
Foto: ©ASDF – stock.adobe.com

In Zeiten des Fachkräftemangels kommt es für Unternehmen mehr denn je darauf an, ihre Mitarbeiter ans Unternehmen zu binden. Denn der Arbeitsmarkt sieht im Allgemeinen derzeit gut aus für Bewerber, sodass Mitarbeiter schneller überlegen, den Arbeitgeber zu wechseln. Das Thema Gehalt spielt da oft eine große Rolle. Gerade kleineren und mittelständischen Unternehmen bereitet das mitunter Kopfzerbrechen, können sie doch mit den Gehältern von Konzernen in der Regel nicht mithalten. Und auch wenn sie ihren Mitarbeitern mehr Geld zahlen würden, Fakt ist: Bei ihren Mitarbeitern kommt wegen der Steuerabzüge und Sozialabgaben ohnehin nur ein Teil, oft weniger als die Hälfte, einer Gehaltserhöhung an. „Wenn ein Unternehmen einem Mitarbeiter eine Gehaltserhöhung von 100 Euro bietet, dann muss es als Arbeitgeber 120 Euro zahlen, und der Arbeitnehmer bekommt letztlich nur 50 Euro mehr ausgezahlt. 70 Euro gehen an den Staat“, berichtet Dennis Meurer, Gründer und Geschäftsführer der Münchener Investwerk, ein Unternehmen, das auf die Beratung von Vergütungssystemen spezialisiert ist.

Zu viele Lohnnebenkosten

Fazit: Eine Gehaltserhöhung bringt dem Mitarbeiter oftmals mehr Frust als Freude, weil er die finanzielle Anerkennung im Endeffekt nicht selten als lächerlich empfindet. Der Mitarbeiterbindung ist das dann auch nicht gerade zuträglich. Für Arbeitgeber indes sind die Lohnnebenkosten eine wesentliche Position in den betrieblichen Ausgaben. Doch es gibt Alternativen zur Gehaltserhöhung. So können Arbeitgeber einen Teil des Gehaltes durch bestimmte Sachbezüge oder Dienstleistungen ersetzen. Diese Zuwendungen sind im Einkommenssteuergesetz geregelt und können den Mitarbeitern steuer- und abgabenfrei oder zumindest steuerlich begünstigt gewährt werden. Sie sind quasi Geschenke ohne besonderen Anlass. Das ist nicht nur attraktiv für die Arbeitnehmer und steigert deren Bindung ans Unternehmen, auch für die Unternehmen sind Sachbezüge reizvoll. Denn wer als Arbeitgeber systematisch solche begünstigten Zuwendungen nutzt, spart Geld. Auf jeden Fall stehen sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer mit Sachwertbezügen finanziell besser als bei einer höheren Bruttolohnauszahlung.

Steuerfrei: bis zu 44 Euro monatlich

Um es konkreter zu machen: Steuer- und abgabenfrei sind Sachleistungen und Gutscheine bis zu 44 Euro monatlich. Das sind 528 Euro im Jahr. Wichtig ist dabei, dass der Arbeitgeber die 44 Euro nicht auszahlt. Würde er dies tun, wären Steuern fällig. Für Geschenke aus Anlässen wie Hochzeit oder Geburt sind zudem 60 Euro pro Anlass ohne Steuern sowie sozialversicherungsfrei möglich. Darüber hinaus sind betriebliche Zuwendungen möglich, die mit 30 Prozent plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag pauschal versteuert werden. Von diesen können dem Arbeitnehmer jährlich bis zu 10.000 Euro brutto zusätzlich zum normalen Gehalt gewährt werden. Das können zum Beispiel ein Laptop oder ein Auto oder eine vom Arbeitgeber aufgeladene Prepaid-Kreditkarte sein. Mit dieser kann überall dort eingekauft werden, wo man auch mit einer Mastercard oder einer Visa Card
zahlen kann.

Dienstrad statt Firmenauto

Stichwort Auto: Der Dienstwagen ist wohl der bekannteste Sachbezug. Das Konzept: Das Unternehmen ist als Besitzer eingetragen und zahlt den Wagen, während der Angestellte ihn sowohl für Fahrten im Zusammenhang mit der Arbeit wie auch privat nutzen darf. Allerdings ist nicht jeder Mitarbeiter auf einer Gehaltsstufe, die einen Dienstwagen erlaubt. Zudem ist der Firmenwagen insbesondere bei jüngeren Mitarbeitern – zum Großteil aus Umweltgründen – gar nicht mehr so beliebt, wie Dennis Meurer weiß. Eine Alternative ist seiner Meinung nach das Firmenfahrrad. Anders als der Dienstwagen ist es zu 100 Prozent privat nutzbar, ohne dass diese Nutzung zusätzlich versteuert werden muss. Es fällt lediglich ein geldwerter Vorteil von einem Prozent des Neupreises an. Das heißt, dass zum Beispiel bei einem Rad im Wert von 1.000 Euro lediglich zehn Euro versteuert werden müssen.

Beliebt: Smartphone und Jobticket

Ebenfalls beliebt bzw. für Mitarbeiter attraktiv ist die Möglichkeit, über ihre Firma ein Smartphone zu leasen. Schenken darf das Unternehmen dem Mitarbeiter das Smartphone nicht, das wäre ein geldwerter Vorteil, für den wiederum Steuern anfallen würden. In der Regel wird ein Überlassungsvertrag abgeschlossen, durch welchen dem Mitarbeiter das Smartphone zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus sind Jobtickets ein gutes Instrument, um die Attraktivität eines Unternehmens als Arbeitgeber zu erhöhen. Darauf macht Klaus Bührer, Steuerberater und Partner bei der Dornbach-Gruppe, München, aufmerksam. Allerdings sind monatliche Fahrtkostenzuschüsse nur steuerfrei, wenn sie nicht die 44 Euro übersteigen. Das Gleiche gilt für Zuschüsse für die Mitgliedschaft im Fitnessstudio, die auch von kleineren Unternehmen unbürokratisch gewährt werden können und gleichzeitig die Fürsorge des Betriebs gegenüber dem Mitarbeiter im Sinne einer Work-Life-Balance betonen.

Auswirkungen auf die Rente?

Sachbezüge statt Gehaltserhöhung – das bedeutet auch weniger Rente, geben Kritiker zu bedenken. Denn alle zusätzlichen Leistungen werden nicht in die Rentenkasse eingezahlt. Experten gehen jedoch nicht davon aus, dass der Rentenanspruch dadurch stark beeinflusst wird. Eine Rechnung aufzustellen, schadet dennoch nicht. Zudem sollte laut Dennis Meurer in einem guten Gesamtkonzept immer auch eine betriebliche Altersvorsorge enthalten sein, die solche kleinen Lücken mehr als wettmacht.

Mögliche Sachbezüge
· Kommunikationsgeräte wie Smartphone, Laptop oder Tablet
· Firmenauto oder Dienstrad
· Essenszuschuss für die Kantine oder Restaurants (6,27 Euro steuerfrei/Tag)
· Benzingutscheine
· Weitere Gutscheine (z. B. Restaurant, Einkauf, Kino, …)
· Prepaid-Kreditkarte (44 Euro/Monat; der Mitarbeiter kann das Geld ausgeben, wofür er möchte.)
· Jobticket (Geht nicht in Verbindung mit Prepaid-Karte, da der Zuschuss des Arbeitgebers zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel mit den 44 Euro im Monat verrechnet wird.)
· Internetzugang auch privat (pauschalversteuert)
· Erholungsbeihilfe (pauschalversteuert)
· Übernahme der Differenz zwischen dem Kurs- und Basiswert einer Aktie
· Verbilligter Einkauf betriebseigener Produkte
· Fortbildungen
· Zuwendungen zu privaten Anlässen wie Hochzeit, Geburt etc.

Petra Walther | redaktion@regiomanager.de

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