Die neue Bundesregierung ist erst seit kurzer Zeit im Amt. Und auch im Steuerrecht stehen Reformationen an, die die neue Regierung gestalten muss, um Deutschland zukunftsfähig zu machen. Harald Elster, Präsident des Steuerberater-Verbands Köln, fordert von der großen Koalition, notwendige Reformen zügig in Angriff zu nehmen und sich nicht auf Erreichtem auszuruhen. Zwar seien weder Steuererhöhungen noch die Anhebung des Spitzensteuersatzes vorgesehen, was Elster prinzipiell positiv bewertet. „Es ist jedoch bisher noch keine Stellungnahme zu einer auch bei uns notwendigen Reform der Unternehmenssteuer erfolgt, wie sie in den USA und China bereits beschlossen wurde“, kritisiert der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Ebenfalls bemängelt Elster, dass der Solidaritätszuschlag noch immer nicht vollständig abgeschafft ist, und fordert statt des schrittweisen Abbaus radikale Maßnahmen: „Das Ziel dieser 1991 eingeführten Sonderbelastung ist inzwischen erfüllt und ihre Notwendigkeit daher hinfällig. Die einzig logische und zu rechtfertigende Konsequenz hieraus ist die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags.“ Reformbedarf sieht er auch für die Grundsteuer, die das letzte Mal 1964 überarbeitet wurde, auch wenn eine Reform zu höheren Belastungen führen könnte. „Wenn das Bundesverfassungsgericht die geltende Rechtslage in Bezug auf die Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt, hat die Politik schwierige Fragen zu klären. 35 Millionen Grundstücke müssten neu bewertet werden – eine schwer zu bewältigende Aufgabe.“ Harald Elster appelliert zudem, keine überzogene Anzeigepflicht für Steuergestaltungen zu beschließen. 99 Prozent der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe sowie Steuerpflichtigen seien nicht in kritische Modelle involviert, ein ganzer Berufsstand dürfe nicht wegen weniger schwarzer Schafe kriminalisiert werden. „Der verfassungsrechtlich verbriefte Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Mandanten und Berater muss auch in Zukunft gewährleistet sein!“
Teilen: