Wenn Deutschland das Land der Dichter, Denker und Tüftler ist, dann sind RIEDER & PARTNER berufene Hüter der daraus hervorgehenden Erfindungen. Die Anfänge der Kanzlei reichen dabei bis ins ausgehende 19. Jahrhundert zurück. Noch bevor 1900 das Patentanwaltsgesetz in Kraft trat, war Gründer Johannes Rieder in Wuppertal Elberfeld als zugelassener Berater für Erfinder tätig. Heute berät die Kanzlei unter Führung der Patentanwälte Dr. Helmut Brötz, Dr. Dirk Grundmann, Dr. Marion Horn und Dipl.-Ing. Enno Müller sowie der Rechtsanwälte Michaela Bartz und Hendrik Bourree mit ihren 40 Mitarbeitern.
Die wirtschaftliche Bedeutung einer Erfindung verstehen
Charakteristisch für die Kanzlei ist die langjährige, umfassende Betreuung der Mandanten sowohl bei der Erstellung als auch bei der rechtlichen Durchsetzung von Schutzrechten. „Wir vertreten dabei vom privaten Erfinder über Familienbetriebe und den klassischen Mittelstand bis hin zum Global Player, bundesweit und international“, beschreibt Dipl.-Ing. Enno Müller. „Für den überwiegenden Teil unserer Mandantschaft ist die Kanzlei schon seit Jahrzehnten tätig.“ Die Tätigkeit der Anwälte umfasst dabei jeden Aspekt der Beratung und Vertretung mit dem Ziel, Rechte an Erfindungen, Know-how, Marken, Domains und geschäftlichen Bezeichnungen sowie Design-Entwicklungen zu erlangen, zu sichern und durchzusetzen. Dazu gehört zum Beispiel die Vertretung vor in- und ausländischen Ämtern. Hinzu kommt auch die Beratung im Hinblick auf das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen, dessen grundlegende Bedeutung Dr. Helmut Brötz auch seinen Studenten im Rahmen seiner Lehrtätigkeit an der Bergischen Universität Wuppertal erläutert. Dazu gehört des Weiteren aber auch der Ausgleich unterschiedlicher Interessen durch vertragliche Regelungen, wie Lizenzvertrag oder Abgrenzungsvereinbarung. Das Spektrum der Leistungen ist entsprechend breit.
Zudem legen die Wuppertaler besonderen Wert darauf, dass sich eine Beratung nicht in der Beantwortung der Frage, ob und was anzumelden ist, erschöpft. „Im Vordergrund steht bei uns vielmehr eine der wirtschaftlichen Bedeutung der Erfindung gerecht werdende Absicherung“, erklärt Dipl.-Ing. Enno Müller. „So kann es zum Beispiel manchmal sinnvoller sein, eine Erfindung nicht anzumelden, um etwa eine neue Fertigungstechnik vor der Konkurrenz geheim zu halten.“ Solche Beispiele gilt es immer im Einzelfall zu prüfen.
Die Zeichnung ist die Sprache des Technikers
Ganz in diesem Sinne legt man bei RIEDER & PARTNER besonderen Wert auf die Dokumentation von Erfindungen. „Gute Darstellungsmöglichkeiten bieten eine wertvolle Unterstützung bei Streitverfahren wie Einspruchs- oder Verletzungsverfahren“, weiß Dr. Marion Horn. „Ausgangspunkt können sowohl konkret übergebene Modelle und Prototypen als auch Skizzen oder Zeichnungen sein.“ Bei der weiteren Bearbeitung stehen Mandanten auf Wunsch vier fachkundige Patentzeichner zur Seite. Recherche und Überwachung bilden weitere Eckpfeiler der Kanzlei. „Rechtzeitige Recherchen führen zu besseren Anmeldungen und schützen vor ungewollten Kollisionen mit Rechten Dritter“, sagt Dr. Dirk Grundmann. Die Überwachung von Schutzrechten Dritter hilft, einen Überblick über die Anmeldetätigkeit von Wettbewerbern zu erhalten und gegebenenfalls gegen neue Schutzrechte vorzugehen. „Aber auch Produktnachahmungen sind ein zunehmend großes Thema“, erklärt Hendrik Bourree. „Unsere Mandanten schätzen ebenso, dass die Rechtsanwälte unserer Kanzlei auch kurzfristig auf Messen tätig werden und notfalls unverzüglich gerichtliche Verfahren einleiten“, sagt Michaela Bartz. Wobei es nicht immer nur um Schutzrechte gehen muss: auch Produktnachahmungen können wettbewerbsrechtlich „ins Visier“ genommen werden.
André Sarin | redaktion@regiomanager.de
Rieder & Partner
Yale-Allee 26
42329 Wuppertal
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