Gelegentlich geht es in der Juristerei ganz schön martialisch zu – zumindest in sprachlicher Hinsicht. So gehört beispielsweise die sogenannte „Torpedo-Strategie“ zum Portfolio von Rechtsanwalt Sebastian Lux aus Ibbenbüren. Gemeint ist damit eine Taktik der Verlagerung des Rechtsstreits in ein anderes Gerichtssystem. Sebastian Lux erklärt es an einem konkreten Fall: Sein Mandant, ein Modeunternehmen aus NRW, war von einem dänischen Mitbewerber wegen angeblicher unrechtmäßiger Produktnachahmung abgemahnt worden.
Nach der einstweiligen Verfügung stand das Hauptverfahren an. „Nach meinen Recherchen war Dänemark aus unserer Sicht dafür denkbar ungeeignet. Im nördlichen Nachbarland wäre aufgrund der spezifischen nationalen Rechtslage vermutlich zugunsten der gegnerischen Partei zügig entschieden worden.“ Also riet der erfahrene Jurist seinem Mandanten, schnellstmöglich Klage an einem deutschen Gericht einzureichen. „Denn wenn der erste Torpedo sitzt, ist es für den zweiten zu spät.“ Anders ausgedrückt: Dort, wo die erste Klage anhängig wird, sperrt dies zugleich die Möglichkeit einer Gegenklage in einem anderen Mitgliedstaat.. „Und in Deutschland konnten wir uns deutlich bessere Chancen ausrechnen“, so Sebastian Lux. Die Taktik ging auf, Lux gewann den Fall für seinen Mandanten.
Fachwissen ist essenziell
Das Mittel lässt sich auch auf nationaler Ebene anwenden: Nach einer anderen einstweiligen Verfügung gegen einen weiteren Mandanten, erlassen von einem Landgericht in NRW, gelang es dem 43-Jährigen, die Zuständigkeit für das Hauptverfahren an ein Landgericht in Süddeutschland zu verlagern – in der Hoffnung, dort eine andere Beurteilung der Rechtslage durchzusetzen. Mit Erfolg: Der angerufene süddeutsche Instanzenzug stellte sich gegen die Sichtweise des Landgerichts aus NRW und entschied den Rechtsstreit letztlich für Lux Mandanten. „Natürlich klappt auch bei mir nicht immer alles“, betont der Anwalt. „Aber diese Beispiele zeigen, wie wichtig es für Unternehmen ist, sich bei Streitigkeiten gerade im gewerblichen Rechtsschutz an ausgewiesene Fachleute zu wenden.“ Denn die Fehlerquellen sind zahlreich. Stichwort Fristen: „Im Wettbewerbsrecht, welches beispielsweise Rufschädigungen von Mitbewerbern über Bewertungsportale, unlautere Nachahmungshandlungen oder Angriffe auf Kundendaten beinhaltet, verjähren die Ansprüche bereits nach Ablauf von sechs Monaten. Das ist ein absoluter Sonderfall.“ Rechtzeitiges Reagieren kann unter Umständen den Ruin verhindern.
In der Kanzlei Lux, Bücker und Dignas mit vielen Mandanten aus dem Mittelstand hat Sebastian Lux in den vergangenen Jahren den gewerblichen Rechtsschutz aufgebaut und zu einem weiteren Schwerpunkt der Kanzlei gemacht. Es ist eine ideale Ergänzung des klassischen Leistungsspektrums des Büros, das bereits traditionell auf komplexe Unternehmensfragen, insbesondere im Vertrags- und Gesellschaftsrecht, ausgerichtet war. Hierbei schätzt Sebastian Lux insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Notar und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Dr. André Dignas, welche oftmals als Beratungseinheit in ineinander übergreifenden Rechtsgebieten agieren. Auch für Beratungen bei M&A-Transaktionen und Unternehmensnachfolge ist die Kanzlei, zu denen acht Berufsträger zählen, bekannt. Partner Hans-Georg Lux war jahrzehntelang auch international tätig gewesen. Der 76-Jährige zieht sich nun langsam aus dem aktiven Geschäft zurück.
Ein Schwerpunkt: Markenrecht
Sein Sohn Sebastian, ebenfalls Partner, ist seit 2021 Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Dabei geht es im Kern um den Schutz von geistigem Eigentum im Wirtschaftsleben. Zu den Rechtsbereichen gehören unter anderem Patentrecht, Urheberrecht und Markenrecht. Insbesondere letzteres bestimmt den Berufsalltag des Juristen. „Zum einen helfe ich meinen Mandanten beispielsweise, sich gegen unlautere Know-how-Angriffe durch die Anmeldung geeigneter IP-Rechte zu schützen. Zum anderen sorge ich dafür, dass die Unternehmen nicht selbst bestehende Schutzrechte unabsichtlich verletzten und nutze die vielgeschichteten prozessualen Möglichkeiten, wenn Verletzungen bereits eingetreten sind und aus den Schutzrechten gegen den Verletzter gerichtlich vorgegangen wird.“
Aber wie lässt sich auf dem riesigen europäischen Markt erkennen, ob womöglich andere Schutzrechte betroffen sein könnten? „Die Identifizierung ist eine große Herausforderung“, sagt Sebastian Lux. Er arbeitet dafür unter anderem mit einer hoch spezialisierten Kölner Patentanwaltskanzlei zusammen, „deren Recherchesysteme und technisches Verständnis eine hervorragende Grundlage für meine spätere juristische Beurteilung und strategische Beratung ist.“
Aufgrund der oftmals hohen Streitwerte in Verletzungsfällen und der Besonderheiten für die Prozessführung sollte jeder Anwalt, der auf diese Bereiche nicht spezialisiert ist, schon aus Eigenschutz diese Mandate höflich aber bestimmt ablehnen und an einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz verweisen, da die Haftungsgefahren enorm sind.
Permanente Aktualisierung
Sebastian Lux hat in Münster Rechtswissenschaften studiert und in Österreich zudem seinen Master of Laws (LL.M.) mit Schwerpunkt Europarecht gemacht. Diese jahrelange Ausbildung bildet die Grundlage für seine berufliche Tätigkeit. Aber mindestens genauso wichtig ist die permanente Aktualisierung und Erweiterung der Kompetenz. Denn was viele Laien nicht wissen: In dem als „Rechtsfortbildung“ bezeichneten Prozess wird das bestehende Recht laufend durch die Gerichte weiterentwickelt und interpretiert. „Eine Sichtweise, die zu einer speziellen Rechtsfrage im Bereich des Oberlandesgerichts Hamm vertreten wird, kann im Raum München oder Hamburg völlig anders beurteilt werden.“ Der Fachanwalt muss sich also darum kümmern, sich in den OLG-Bezirken bestmöglich auszukennen. Hierzu muss er ständig auf dem Laufenden bleiben, welche Tendenzen sich bei den jeweiligen Senaten entwickeln, vor denen seine Fälle landen.
Seiner Aussage nach war es in seiner Branche noch nie so wichtig, immer „up to date“ zu sein. Schließlich fänden gesellschaftliche und technologische Entwicklungen in einem immer höheren Tempo statt. Bestes Beispiel ist das Thema Künstliche Intelligenz, das mittlerweile wohl jedes Unternehmen weit oben auf der Agenda hat. „Es ist das neueste Rechtsgebiet, mit dem wir uns intensiv befassen“, so der Anwalt. Das Thema habe rechtlich zwei Komponenten: Zum einen gehe es um den Schutz von bedeutenden Software-Entwicklungen. Zum anderen stehe aber gegenteilig der Schutz von Unternehmens- oder Persönlichkeitsrechten gegen Angriffe durch KI-Systeme im Fokus.
Beispiel für KI-Problematik
Auch hierfür kann Sebastian Lux einen konkreten Beispielfall nennen, der die Problematik deutlich macht: „Eine Bank hat eine KI-Software entwickelt, die per Gesichtserkennung analysieren soll, ob Kunden kreditwürdig sind oder nicht.“ Bei einer Frau, die ein Immobiliendarlehen haben wollte, fiel das Ergebnis negativ aus. Laut KI hatte sie Schulden nicht beglichen. Der Kreditantrag wurde abgelehnt.“ Das Problem: Im Nachhinein habe sich herausgestellt, dass die Künstliche Intelligenz sich geirrt hatte. „Sie hatte die Kundin mit einer anderen Person verwechselt.“ Doch wer haftet nun für den Schaden in Form der entgangenen Immobilie und nach welchen Maßstäben? „Das Ergebnis ist in vielen Bereichen noch offen. Es ist eine hochspannende Diskussion, nicht nur für Juristen“, meint Sebastian Lux.
Fachportal Gewerblicher Rechtsschutz: www.luxlaw-ip.de
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