Management

Unternehmenspraxis (Ausgabe 04/22)

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von Regiomanager 19.09.2022
(© makibestphoto – stock.adobe.com) | Daniel Boss

PERSONAL & KARRIERE

Entgelt-Plus normalisiert sich

Das Medianentgelt aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten lag laut Bundesagentur für Arbeit im vergangenen Jahr bei 3.516 Euro. Gegenüber dem Jahr 2020 sind die Löhne und Gehälter damit um 89 Euro gestiegen. Nach einem nur geringen Anstieg im Jahr 2020 liegt das Plus nun wieder im üblichen Rahmen der Vorjahre. Das Medianentgelt beschreibt das mittlere Entgelt über alle Vollzeitbeschäftigten hinweg. Während es für die Männer bei 3.649 Euro liegt, erzielen Frauen 3.276 Euro. Die Differenz beträgt demnach 373 Euro und hat sich im Vergleich zum Jahr 2020 um 21 Euro verringert. Im Jahr 2017 unterschieden sich die Löhne und Gehälter noch um 452 Euro. Die höchsten Medianentgelte erzielen Vollzeitbeschäftigte in Hamburg (3.962 Euro), Baden-Württemberg (3.843 Euro) und Hessen (3.799 Euro). In NRW lag es bei 3.566. In Mecklenburg-Vorpommern (2.785 Euro), Thüringen (2.807 Euro) und Sachsen-Anhalt (2.855 Euro) ist der Median am niedrigsten. Das Medianentgelt in Ostdeutschland klettert erstmals über die Schwelle von 3.000 Euro auf 3.007 Euro, liegt aber immer noch 619 Euro unter den Löhnen und Gehältern in Westdeutschland. Dort werden im Median 3.626 Euro verdient. Während die Entgelte im Jahr 2020 pandemiebedingt in einigen Branchen sanken, zogen im vergangenen Jahr in allen Wirtschaftszweigen die Verdienste wieder an. Die stärksten Zuwächse entfallen auf die Informations- und Kommunikationstechnologie (+154 Euro), qualifizierte Dienstleistungen (+138 Euro) und das Gesundheitswesen (+127 Euro). Am wenigsten stiegen die Entgelte in den Wirtschaftszweigen Produktion häuslicher Güter (etwa Herstellung von Nahrungsmitteln oder Bekleidung, +62 Euro), in der öffentlichen Verwaltung (+67 Euro) sowie der Metall- und Elektroindustrie (+68 Euro).

Karrierekiller Krankheit

Wer chronisch krank wird, muss oft mit deutlichen Einkommenseinbußen rechnen. Zum einen wird die Karriere abgebremst oder kommt gar zum Stillstand. Zum anderen steigt das Risiko, arbeitslos oder erwerbsunfähig zu werden. „Chronische Erkrankungen stellen ein ernstes Problem dar, weil sie auf lange Sicht auch das Alterseinkommen negativ beeinflussen und das Risiko von Altersarmut erhöhen.“ Das zeigt der aktuelle Report aus dem Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE). Für die Analyse wurden Befragungsdaten des Survey of Health, Ageing and Retirement in Europe (SHARE) mit Daten der Deutschen Rentenversicherung verknüpft. IAQ-Wissenschaftler Dr. Andreas Jansen hat damit einen messbaren Zusammenhang zwischen dem Auftreten einer chronischen Erkrankung und dem daran anschließenden Einkommensverlauf entlang der jährlich realisierten Entgeltpunkte festgestellt. Bei einem guten Teil der Betroffenen identifizierte er Einkommensverluste – von gering bis hin zum Totalverlust. Diese Effekte stellen sich allerdings in der Regel nicht unmittelbar ein, sondern erst im (längeren) Krankheitsverlauf. Sie sind somit ein Bremsklotz der beruflichen Laufbahn. Nach der Diagnose zeigt sich aber auch ein höheres Risiko, dass Betroffene arbeitslos werden, einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen oder Erwerbsminderungsrente beantragen müssen. „Häufig wirkt sich das chronische Leiden auf die Leistungsfähigkeit aus, was Betroffene versuchen zu kompensieren: Oft reduzieren sie die wöchentliche Arbeitszeit oder wechseln auf eine weniger fordernde, in der Regel dann aber auch geringer entlohnte Stelle“, so Jansen. „So wird die Krankheit zum ‚Karrierekiller‘.“ Beim Einkommensverlauf hat der IAQ-Forscher festgestellt, „dass Hochqualifizierte deutlich seltener durch eine chronische Erkrankung ausgebremst werden als jemand mit geringer und mittlerer Qualifikation. Außerdem werden die Einkommensungleichheiten zwischen diesen Gruppen nicht abgeschwächt, sondern tendenziell sogar verstärkt.“

KONJUNKTUR

Steigende Exporte

Die deutschen Exporte sind im 1. Halbjahr 2022 insgesamt gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 13,4 Prozent auf 763,9 Milliarden Euro gestiegen, so das Statistische Bundesamt. Die Exporte nach Russland sanken im gleichen Zeitraum infolge des Kriegs in der Ukraine und der gegen Russland getroffenen Sanktionen gegenüber dem 1. Halbjahr 2021 um 34,5 Prozent auf 8,3 Milliarden Euro. Nach Deutschland importiert wurden in den ersten sechs Monaten des Jahres 2022 insgesamt Waren im Wert von 729,6 Milliarden Euro. Das waren 26,5 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum 2021. Die Wareneinfuhren aus Russland stiegen – auch aufgrund höherer Preise für Energie – wertmäßig um 51,3 Prozent auf 22,6 Milliarden Euro. Mengenmäßig sanken die Einfuhren aus Russland jedoch um 24,0 Prozent gegenüber dem 1. Halbjahr 2021. Der Außenhandelssaldo (Export abzüglich Import) Deutschlands lag im 1. Halbjahr 2022 bei +34,3 Milliarden Euro (Vorjahreszeitraum +96,5 Milliarden Euro). Im Außenhandel mit Russland wurden wertmäßig mehr Waren aus Russland eingeführt als dorthin ausgeführt. Im 1. Halbjahr 2022 betrug der Importüberschuss 14,2 Milliarden Euro. Im Vorjahreszeitraum hatte er noch bei 2,2 Milliarden Euro gelegen. Auch diese Entwicklung ist vor dem Hintergrund der starken Preissteigerungen in den letzten Monaten zu betrachten. Wichtigste Exportgüter Deutschlands waren im 1. Halbjahr Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile mit einem Wert von 116,3 Milliarden Euro, gefolgt von Maschinen mit einem Wert von 99,2 Milliarden Euro. Das entspricht einer Steigerung von 5,9 beziehungsweise 2,3 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Wichtigste Importgüter waren chemische Erzeugnisse mit 76,1 Milliarden Euro (+64,9 Prozent) und Datenverarbeitungsgeräte (68,2 Milliarden Euro; +12,6 Prozent). Die hohen Importwerte im Chemiesektor sind auf die Einfuhren im Bereich Lactame aus China zurückzuführen, die sowohl für die Kunststoff- als auch für die Medikamentenherstellung verwendet werden können.

RECHT & FINANZEN

Corona: Urteil zu Betretungsverbot

Erteilt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der aus einem SARS-CoV-2-Risikogebiet zurückkehrt, ein 14-tägiges Betretungsverbot für das Betriebsgelände, obwohl der Arbeitnehmer entsprechend den verordnungsrechtlichen Vorgaben bei der Einreise aufgrund der Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Tests und eines ärztlichen Attests über Symptomfreiheit keiner Quarantäne unterliegt, schuldet der Arbeitgeber grundsätzlich Vergütung wegen „Annahmeverzugs“. So steht es in einer Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. August 2022. Der Kläger ist als Leiter der Nachtreinigung bei der Beklagten, die am Standort Berlin Lebensmittel für den Handel produziert, beschäftigt. Die Beklagte erstellte zum Infektionsschutz ein Hygienekonzept, das für Arbeitnehmer, die aus einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet zurückkehren, eine 14-tägige Quarantäne mit Betretungsverbot des Betriebs ohne Entgeltanspruch anordnet. Die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung des Landes Berlin vom 16. Juni 2020 sah nach Einreise aus einem Risikogebiet grundsätzlich eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 14 Tagen vor. Diese sollte jedoch nicht für Personen gelten, die über ein ärztliches Attest nebst aktuellem Laborbefund verfügen, der ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests ausweist, der höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde, und die keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Der Kläger reiste während des ihm erteilten Urlaubs vom 11. bis zum 14. August 2020 wegen des Todes seines Bruders in die Türkei, die zu dieser Zeit als Corona-Risikogebiet ausgewiesen war. Vor der Ausreise aus der Türkei unterzog er sich einem Corona-PCR-Test, der ebenso wie der erneute Test nach Ankunft in Deutschland negativ war. Der Arzt des Klägers attestierte ihm Symptomfreiheit. Die Beklagte verweigerte dem Kläger jedoch für die Dauer von 14 Tagen den Zutritt zum Betrieb und zahlte keine Arbeitsvergütung. Mit seiner Klage hat der Kläger Vergütung wegen Annahmeverzugs in Höhe von 1.512,47 Euro brutto verlangt. Er hat geltend gemacht, die Beklagte habe zu Unrecht die Annahme seiner Arbeitsleistung verweigert. Das Landesarbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Die hiergegen gerichtete Revision der Beklagten hatte vor dem Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg.

Mehr Kartenzahlungen

Im zweiten Jahr der Pandemie ist die Anzahl der von Zahlungsdienstleistern in Deutschland gemeldeten Kartentransaktionen im Vergleich zum Vorjahr abermals deutlich gestiegen, und zwar um zehn Prozent auf über acht Milliarden Zahlungen. Der Gesamtwert der Kartenzahlungen erhöhte sich um acht Prozent auf 393 Milliarden Euro. Somit blieb der durchschnittliche Wert einer Kartenzahlung mit knapp 48 Euro nahezu unverändert. Das zeigen die jüngsten Ergebnisse der Zahlungsverkehrsstatistik der Deutschen Bundesbank. Im Berichtsjahr 2021 wurden insgesamt 27 Milliarden unbare Zahlungstransaktionen (+ fünf Prozent) mit einem Wert von 65 Billionen Euro (+ acht Prozent) von deutschen Zahlungsdienstleistern mit Nichtbanken erfasst. Dabei stiegen die Werte der Überweisungen, der Lastschriften und der Kartenzahlungen jeweils um etwa acht Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bezogen auf den Wert der Transaktionen waren die Überweisungen mit einem Anteil von 94 Prozent (knapp 62 Billionen Euro) abermals das meistgenutzte unbare Zahlungsinstrument. Der Wert der Lastschriften betrug mit drei Billionen Euro lediglich fünf Prozent des Transaktionswerts; sie machten jedoch mit 43 Prozent fast die Hälfte der unbaren Zahlungstransaktionen aus. Scheck- und E-Geldzahlungen, die inländische Zahlungsdienstleister für ihre Kundinnen und Kunden durchgeführt haben, wiesen vergleichsweise geringe Anteile an den gesamten unbaren Zahlungstransaktionen auf. Die Anzahl der Bargeldabhebungen mit im Inland ausgegebenen Karten an Geldautomaten ging um zehn Prozent auf 1,4 Milliarden Abhebungen im Jahr 2021 zurück. Der Wert verringerte sich jedoch lediglich um drei Prozent auf 331 Milliarden Euro.

Klimaschutz dank Digitalisierung

Die deutsche Wirtschaft setzt weiterhin stark auf den Klimaschutz und will zu großen Teilen die Ziele der Politik übertreffen. Fast die Hälfte der Unternehmen (45 Prozent) will bereits bis zum Jahr 2030 klimaneutral sein – weitere 37 Prozent bis 2040. Die Digitalisierung wird dabei eine große Rolle spielen: Jedes Unternehmen, das eine konkrete Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt (52 Prozent) oder plant (37 Prozent), integriert darin digitale Technologien. Bei einem Viertel (24 Prozent) sind digitale Technologien für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele sogar entscheidend. Bei 27 Prozent haben sie „große Bedeutung“ und bei 42 Prozent „eher große Bedeutung“ – das sind in Summe 93 Prozent. Lediglich bei 4 Prozent der Unternehmen haben digitale Technologien und Anwendungen eine „eher geringe Bedeutung“ für die Umsetzung der eigenen Nachhaltigkeitsstrategie. Ganz ohne Digitalisierung kommt kein einziges Unternehmen mit Nachhaltigkeitszielen aus. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 506 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland im Auftrag des Bitkom. „Deutschland muss den Verbrauch von Öl, Gas und Kohle massiv senken – nur so können der CO2-Ausstoß gesenkt, die Klimaziele erfüllt und die Abhängigkeit von Russland beendet werden. Das wird ohne eine drastisch gesteigerte Energieeffizienz mithilfe digitaler Technologien nicht gelingen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Die Bundesregierung hat für Deutschland das Ziel gesetzt, ab dem Jahr 2045 nicht mehr Treibhausgase auszustoßen, als an anderer Stelle gebunden werden. Der weit überwiegende Großteil der Unternehmen unterstützt dieses Ziel, lediglich 8 Prozent der Unternehmen in Deutschland können oder wollen Klimaneutralität bis 2045 nicht realisieren. Jedes hundertste Unternehmen sieht sich heute bereits als klimaneutral. Die Klimaeffekte von Digitalisierungsmaßnahmen sind für die überwiegende Mehrheit der Unternehmen bereits sichtbar: Bei 77 Prozent ist der CO2-Ausstoß durch den Einsatz von Technologien und Anwendungen insgesamt gesunken. Gefragt danach, welche Technologien im eigenen Unternehmen einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz leisten könnten, ganz unabhängig davon, ob sie bereits eingesetzt werden, nennt die Mehrheit (71 Prozent) Cloud Computing.

Daniel Boss | redaktion@regiomanager.de

Daniel Boss
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