Recht & Finanzen

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: Steuerexperten künftig noch mehr gefordert

Sollten die Steuerpläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz umgesetzt werden, werden sich für Privatanleger und Unternehmen viele Fragen auftun.

Avatar
von Regiomanager 02.12.2019
(Foto: ©Proxima Studio – stock.adobe.com)

Steuerberater haben in letzter Zeit wirklich nichts zu lachen. Erst zwei Jahre ist es her, dass sich die Experten auf die neuen hochkomplexen Regelungen einstellen mussten, welche die Reform des Investmentsteuergesetzes mit sich gebracht hat. Nachdem das reformierte Gesetz am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, konnte die Branche erst einmal etwas aufatmen. Doch damit könnte es schon bald wieder vorbei sein. Zumindest dann, wenn die abenteuerlichen Steuerpläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) tatsächlich umgesetzt werden sollten.
Das Vorhaben ist die Einführung der sogenannten Finanztransaktionssteuer. Anders als die bislang noch wenig konkrete Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zins- oder Kapitalerträge insgesamt hat dieser Plan schon richtig Gestalt angenommen. Bei Anlegern, Unternehmern und Steuerberatern gleichermaßen löst er allerdings Kopfschütteln aus. Fakt ist aber: Die salopp auch „Börsensteuer“ genannte Investmentabgabe wurde auf europäischer Ebene jahrelang diskutiert, nun soll sie 2021 nach französischem Vorbild in zehn Ländern der Europäischen Union eingeführt werden – auch in Deutschland.
In Frankreich fällt bereits seit August 2012 auf Transaktionen mit inländischen Aktien eine Steuer von 0,3 Prozent des Transaktionsvolumens an, sofern der Emittent des Papiers mindestens eine Marktkapitalisierung von einer Milliarde Euro aufweist. Ähnlich soll nach dem Willen von Olaf Scholz ab dem übernächsten Jahr auch der deutsche Fiskus vorgehen. Da es noch kein offizielles Schriftstück zu der geplanten Finanztransaktionssteuer gibt, können sich Steuerberater vorerst nur an den Informationen orientieren, die aus Berlin zu vernehmen sind.
Demnach sollen Aktienkäufe und -verkäufe mit mindestens 0,2 Prozent des Transaktionsvolumens besteuert werden, wenn das dahinterstehende Unternehmen eine Marktkapitalisierung von einer Milliarde Euro oder mehr hat. Experten gehen davon aus, dass hierzulande Aktien von etwa 150 Unternehmen betroffen sein werden.

Nicht nur Direktinvestments betroffen

Kommt die Börsensteuer in ihrer aktuell geplanten Form, so träfe sie zudem bei Weitem nicht nur Anleger, die direkt in Aktien investieren. Auch jeder Inhaber eines Aktien- oder Mischfonds würde mit der Finanztransaktionssteuer belegt, sofern sich darin auch nur ein Unternehmen findet, dessen Marktkapitalisierung bei mindestens einer Milliarde Euro liegt. Kauft oder verkauft er Anteile, fallen je Transaktion mindestens 0,2 Prozent Steuern an. Stößt er den Fonds ab, erwartet ihn die Transaktionssteuer wieder. Investiert er in ein anderes Portfolio: 0,2 Prozent, bitte!
Auch der Inhaber eines Sparplans, der monatlich 100 Euro in einen Aktienfonds einzahlt, in dem nicht nur Papiere kleiner und mittlerer Unternehmen liegen, zahlt für jeden Beitrag 20 Cent Steuern. Wechselt er den Fonds, ist auf einen aus der Rückgabe erzielten Gewinn Abgeltungsteuer fällig. Hinzu kommt die Steuer in Höhe von 0,2 Prozent auf das Transaktionsvolumen. Beim Kauf des neuen Portfolios zahlt auch der Sparplan-Sparer die Abgabe noch einmal. Die Finanztransaktionssteuer wird zwar vermutlich von den Depotbanken direkt abgeführt. Steuerberater können sich aber auf jede Menge Fragen von Seiten ihrer

Klientel gefasst machen.

Das gilt umso mehr, falls ein weiterer Steuerplan, den sich die Bundesregierung im Frühjahr 2018 explizit in ihren Koalitionsvertrag geschrieben hat, umgesetzt wird: die Abschaffung der Abgeltungsteuer auf Zinserträge. Mittlerweile spricht der Bundesfinanzminister bereits davon, die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge überhaupt zu kippen. Wie die geplante Finanztransaktionssteuer ist auch dieses Vorhaben keineswegs geeignet, die Bundesbürger dazu zu bewegen, für ihre Altersvorsorge stärker auf Aktienanlagen zu setzen. Bislang ist auch völlig unklar, wie Scholz das Projekt umsetzen will. Steuerberatern bleibt daher nichts anderes übrig, als auf eine Konkretisierung der Pläne zu warten.
Da die Finanztransaktionssteuer bereits viel klarer umrissen ist, tun Steuer-Experten gut daran, sich auf die neuen Regelungen schon einmal vorzubereiten. Immerhin gelten sie nicht nur für den einzelnen Privatanleger. Legt ein Unternehmen Vermögen etwa in Aktien- oder die seit einigen Jahren sehr beliebten Multi-Asset-Fonds an, so haben Steuerberater auch auf Firmenebene mit der neuen Investmentabgabe zu tun.

Mehr als nur Steuerthemen

Damit ist in zweiter Linie auch die Berufsgruppe der Wirtschaftsprüfer von dem Projekt Finanztransaktionssteuer betroffen. Denn die Experten müssen mit den Regelungen natürlich vertraut sein, um entsprechende Jahresabschlüsse ihrer Mandanten bis ins Detail prüfen zu können. Das dürfte den meisten Vertretern dieser Berufsgruppe nicht schwerfallen. Immerhin haben viele Wirtschaftsprüfer zunächst eine Ausbildung zum Steuerberater durchlaufen. Ihre Kompetenzen gehen allerdings über steuerliche Themen deutlich hinaus.
Gerade junge Start-up-Unternehmen fragen sich zuweilen, ob sie tatsächlich einen Steuerberater und einen Wirtschaftsprüfer benötigen oder ob es nicht ausreicht, die Dienstleistungen nur eines Experten in Anspruch zu nehmen. Die Antwort lautet: Es gibt kein Gesetz, das einer Privatperson oder auch einem Unternehmen vorschreibt, einen Steuerberater zu beauftragen. Aber gerade für Unternehmen empfiehlt es sich natürlich.
Beim Wirtschaftsprüfer sieht die Sache anders aus. Die gesetzliche Verpflichtung, eine Jahresabschlussprüfung zu erstellen, steigt mit zunehmender Größe des Unternehmens. Der Grund dafür ist, dass bei größeren Firmen auch das Risiko für Kapitalgeber wie Banken, Eigenkapital-Finanzierer oder auch Lieferanten steigt, das zur Verfügung gestellte Geld nicht zurückzubekommen. Zudem sind die Summen in der Regel höher als bei kleinen Firmen.

Nicht jede Firma braucht einen Prüfer

Ob ein Unternehmen das Testat eines Wirtschaftsprüfers benötigt oder nicht, kommt zudem auf die Rechtsform an. Vor allem Unternehmen in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft und Personengesellschaften (GmbH & Co. KG) mit keiner natürlichen Person als Vollhafter sind verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse von einem Wirtschaftsprüfer checken zu lassen. Unternehmen mit Personen als Vollhafter sind zumeist nicht zu prüfen, da der Gesetzgeber durch die unbeschränkte persönliche Haftung einer natürlichen Person eine erhöhte Chance sieht, dass ein möglicher Kapitalverlust dadurch begrenzt wird. Die drei Größenkriterien, von denen eine Prüfungspflicht abhängt, sind Umsatz, Bilanzsumme und die Anzahl der Arbeitnehmer. Die große Ausnahme: Unternehmen, die in der Finanzbranche tätig sind, benötigen immer das Testat eines Wirtschaftsprüfers.
Falls Firmengründer und Unternehmer sich unsicher darüber sein sollten, ob sie einen Wirtschaftsprüfer beauftragen müssen oder ob es sich in ihrem konkreten Fall nicht vielleicht zumindest empfiehlt, können sich an die zuständigen Industrie- und Handelskammern wenden. Oder aber einfach mal bei einem Wirtschaftsprüfer direkt anklopfen. Auch Steuerberater können dazu in der Regel Informationen und Tipps geben. Und bis die Finanztransaktionssteuer in Kraft tritt, haben sie ja noch ein bisschen Zeit.
Andrea Martens | redaktion@regiomanager.de

Teilen:

Newsletter abonnieren

Newsletter abonnieren und Brancheninfos erhalten

Datenschutz*