Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Münsterland

WPW: Der besondere Generalist

Die WPW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Sachverständigengesellschaft ist Generalist für eine umfassende Beratung mit anspruchsvollen Mandantenlösungen.

WPW-Geschäftsführer Rainer Witte (© Jan Heinze)

Steuern, Zölle, Jahresabschlussprüfungen, Unternehmensbewertungen, … Für Unternehmen gibt es in diesem Kontext viel zu beachten und zu berücksichtigen. Umso mehr sind Experten und Fachberater mit umfassendem Überblick gefragt, auf die Verlass ist. WPW ist solch ein zuverlässiger Partner für Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Betriebswirtschaft im internationalen Kontext. „Wir sind Fachberater für internationales Steuerrecht und Zölle sowie als öffentlich bestellte Sachverständige für Unternehmensbewertung und Insolvenzuntersuchungen tätig“, berichtet Diplom-Kaufmann Rainer Witte, Geschäftsführer der WPW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Sachverständigengesellschaft. Die Geschäftsbereiche der WPW betreffen drei Beratungssegmente:

1. die klassische Steuerberatung
und Wirtschaftsprüfung

2. das internationale Steuerrecht
und das Zollrecht

3. Sachverständige für Unternehmens-
bewertungen und Insolvenzuntersuchungen


Gestalten statt verwalten


Das klassische Beratungsfeld der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung steht bei WPW unter dem Motto „gestalten statt verwalten“. Die Devise lautet: Der Unternehmenserfolg soll nicht durch hohe Steuerlast beeinträchtigt werden und sich möglichst unbeeinträchtigt entfalten können. Key-Customer sind mittelständische Unternehmen aus Industrie und Handel, für die alle im täglichen Geschäft vorkommenden Steuerthemen – von der Buchführung über den Jahresabschluss und dessen Prüfung bis zur Steuererklärung – abhängig von ihrer Größe und Gesellschaftsform erledigt werden.
„Unternehmerisch erfolgreich tätig zu sein, bedeutet auch, Erreichtes und die realisierten Unternehmensstrukturen regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen. Wir stellen die Prüfungsergebnisse in den Kontext einer nutzenstiftenden Beratungsleistung“, so Witte. „Unsere Prüfer verstehen die erforderliche Jahresabschlussprüfung als Informationsbasis, die auch für eine betriebswirtschaftliche Beratung nutzbar gemacht werden kann. Gerade in familien- oder inhabergeführten Mittelstandsunternehmen steht der meist über normale Arbeitszeiten weit hinausgehende Einsatz für den Betrieb im Vordergrund. Da wird die obligatorische Jahresabschlussprüfung oftmals als lästig empfunden. Umso wichtiger ist es, das nutzenstiftende Potenzial der Prüfungsfeststellungen zu heben.“


Service mit Mehrwert


„Wir bieten unseren Mandanten im Rahmen der Pflichtprüfung einen ganz klaren Mehrwert. Das heißt, aus den Jahresabschlussdaten und der geprüften Unternehmensorganisation gewinnen wir wertvolle Erkenntnisse über Optimierungsmöglichkeiten für die Unternehmensorganisation und -prozesse.“ Aus dieser Unternehmensanalyse sowie der Diskussion mit den Mandanten ergeben sich Hinweise, wie Prozesse und Organisationsstrukturen gegebenenfalls optimiert werden können.
Ein wichtiger Aspekt ist zudem, dass im Rahmen der Jahresabschlussprüfung die Risikosituation des Unternehmens sichtbar wird. Hier ist es nun möglich, im unternehmerischen Bereich durch entsprechende Absicherungen eine Risikobegrenzung in Kombination mit einer Optimierung der Haftungsverhältnisse zu erreichen. Das Ergebnis ist eine unternehmensspezifische Compliance-Struktur.
„Zahlreiche Berührungspunkte und Überschneidungen des privaten Vermögensbereichs der Familiengesellschafter mit dem Betriebsvermögen ihrer Unternehmen prägen das Haftungs- und Besteuerungsumfeld mittelständischer Unternehmen“, berichtet Witte weiter. Aus diesem Grund sei so elementar, dass die jeweilige Vermögens- und Steuerplanung als integraler Bestandteil des Unternehmens gesehen und nicht der zufälligen Unternehmensentwicklung überlassen wird.


Integrierte Unternehmensplanung


„Die Ziele einer solchen Planung sind unter anderem, die private Einkommensteuer und die Unternehmenssteuer niedrig zu halten, das Vermögen aufzubauen, die Familie langfristig abzusichern sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren“, sagt der Steuerexperte. Aus seiner langjährigen Erfahrung weiß er, dass flexible, aber klar definierte Gesellschaftsstrukturen Vorteile bieten, vor allem, wenn man an die schnelllebige Steuergesetzgebung und den notwendigen Flexibilitätsgrad in der Planung denkt. „Hier geht langfristige Flexibilität vor kurzfristiger Steuerersparnis, um die steuerlichen Gestaltungsspielräume auf nationaler und internationaler Ebene auszuschöpfen.“
Zum Segment der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung zählt auch die Unternehmensnachfolgeberatung, beispielsweise unter Gründung einer Familienstiftung. Jedenfalls ist die zutreffende Unternehmensbewertung immer ein Baustein für ein tragfähiges Nachfolgekonzept, der insbesondere im Fall der Beteiligung familienfremder Personen an Gewicht gewinnt. Es geht dabei nicht nur darum, den objektiven Unternehmenswert zu ermitteln, um im Hinblick auf die zu erwartende Unternehmensentwicklung und die Risikosituation einen realistischen Verhandlungsspielraum zu definieren. „Wir verstehen uns hier als Mittler zwischen den Beteiligten. In dieser Funktion begleiten wir die Situation des Unternehmensübergangs aus wirtschaftlicher Perspektive und können im Hinblick auf die juristischen Detailfragen und die Vertragsgestaltung aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet Lösungen anbieten und auf bewährte Kooperationen mit Fachanwälten und Notaren zurückgreifen“, erläutert der Geschäftsführer.


Internationale Geschäfte


Heimische Mittelstandsunternehmen haben meistens auch einen internationalen Bezug. Aufseiten der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung bedeutet das, dass qualifiziertes Fachwissen vonnöten ist. Beispielsweise wenn es um die steuerlichen Auswirkungen von Exporten und Importen geht, insbesondere bei Reihengeschäften. „Damit für die exportierten Güter keine deutsche Umsatzsteuer fällig wird, muss das Unternehmen bestimmte umsatzsteuerliche Nachweispflichten erfüllen“, berichtet Witte. Dabei gelten unterschiedliche Nachweise, je nachdem, ob die Exportlieferung in ein EU-Land geht oder in ein Drittland. „Die Tücken liegen hier oft bei den Ausfuhrbelegen sowie bei der exakten Deklaration der ausgeführten Güter.“ Gelangen die Güter in ein Drittland, sind auch die zollrechtlichen Bestimmungen zu beachten und für Importgeschäfte ergeben sich analoge Fragestellungen.
Aber auch wenn es um die Gründung von Produktions- oder Vertriebsstätten im Ausland geht, sind Vorüberlegungen dringend angeraten, wenn eine geringe Steuerquote anvisiert wird. „So muss bei der Steueroptimierung bedacht werden, ob es um ein Direktgeschäft geht, um die Gründung einer ausländischen Betriebsstätte oder um die Gründung einer rechtlich selbstständigen Auslandsgesellschaft“, erklärt Witte. Auf die Erstellung einer gegebenenfalls erforderlichen Verrechnungspreisdokumentation sei ein besonderes Augenmerk zu richten. Hier geht es um Detailfragen, die eine hohe Fachexpertise und Erfahrung erfordern. Und die kann WPW vorweisen: Die Bundessteuerberaterkammer hat WPW sowohl als Fachberater für internationales Steuerrecht als auch als Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern ernannt. Voraussetzung für diese Ernennung war die Prüfung des entsprechenden Fachwissens und der Nachweis der praktischen Erfahrungen auf diesen Spezialgebieten bei der Kammer.


Sachverständigen- und
Privatgutachten


WPW ist darüber hinaus auch als Sachverständiger tätig. Die IHK Nordwestfalen hat WPW aufgrund nachgewiesener Fachkunde und Praxiserfahrung öffentlich bestellt und vereidigt als Sachverständiger für Unternehmensbewertung sowie als Sachverständiger für Insolvenzuntersuchungen. „Das bedeutet, dass wir bundesweit von Gerichten mit Sachverständigengutachten beauftragt werden“, berichtet Witte. Aber auch Privatgutachten werden erstellt – zur Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen und Mergers- und Acquisition-Transaktionen.
Dabei ist die Tätigkeit als Sachverständiger betriebswirtschaftlich orientiert; so gilt die Unternehmensbewertung gemeinhin als „Königsdisziplin“ der Betriebswirtschaft, die alle Unternehmensbereiche von der Beschaffung über die Leistungserstellung bis hin zum Absatz und dem Marketing und schließlich die Finanzmathematik sowie Kapitalmarktanalyse umfasst. „Ein Unternehmen ist mehr wert als die Summe der einzelnen Vermögensgegenstände und kann aus keiner Bilanz abgelesen werden“, betont Witte. Vielmehr spielen die Ertragskraft, das Know-how und die Marktpositionierung eine bedeutende Rolle für den Unternehmenswert. „Die Bewertung eines Unternehmens ist komplex: Sie erfordert ein Höchstmaß an betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fachkenntnissen und ist das Ergebnis einer umfassenden Analyse der internen sowie externen Unternehmenssituation.“
In jüngster Zeit häufen sich die Anlässe, in denen nicht nur unmittelbar von einer Insolvenz betroffene Unternehmen Unterstützung auf dem Gebiet der Insolvenzuntersuchungen suchen. So berichtet Witte, dass Insolvenzverwalter regelmäßig auch von Gläubigern insolventer Unternehmen erhaltene Zahlungen im Anfechtungsverfahren zurückfordern. „Für unsere Sachverständigentätigkeit auf diesem Gebiet können wir auf unsere jahrelange Erfahrung, auch auf dem Gebiet der forensischen Datenanalyse mit entsprechender Softwareausstattung, zurückgreifen“, sagt der Geschäftsführer.


Expertenteam


WPW besteht seit mehr als 20 Jahren in Oelde, der geschäftsführende Gesellschafter, Diplom-Kaufmann Rainer Witte, ist seit mehr als 25 Jahren als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bestellt. Im Laufe der Zeit hat sich der Schwerpunkt der Kanzlei herausgebildet: das internationale Geschäft der Mandanten. Erst vor kurzem hat sich WPW mit der Beteiligungsgesellschaft ATC Münster GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft in Münster-Hiltrup angesiedelt – ganz verkehrsgünstig am neuen Autobahnanschluss MS-Hiltrup. ATC Münster hat insbesondere Kompetenz in der Prüfung und Beratung von Unternehmen des Gesundheits- und Sozialwirtschaftssektors und von Kommunalunternehmen. 22 Mitarbeiter, davon drei Wirtschaftsprüfer und fünf Steuerberater, sind für WPW und ATC Münster tätig. Und wenn die hauseigene Beratungskompetenz fach- oder länderübergreifende Unterstützung benötigt, gibt es bewährte Kooperationen mit Berufskollegen, Fachanwälten und Notaren. „Wir werden häufig über Steuerberaterkollegen mit Spezialthemen und Wirtschaftsprüfer-Vorbehaltsaufgaben betraut. Ein kollegiales Verhältnis trägt hier zu einer Win-win-Situation bei, von der auch die gemeinsame Mandantschaft profitiert“, sagt Witte.

WPW |Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Obere Bredenstiege 7
59302 Oelde

02522 93490

Ein Porträt des Unternehmens und weitere Informationen zu WPW |Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft finden Sie HIER

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Fotostrecke

WPW-Geschäftsführer Rainer Witte (Mitte) mit Frank Wiedeler und Natalie Pernak (© Jan Heinze)

Tharmarajah Chelliah, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (© Jan Heinze)

WPW wurde als Fachberater für internationales Steuerrecht sowie für Zölle und Verbrauchsteuern ernannt (© Jan Heinze)

Vor kurzem hat sich WPW mit der Beteiligungsgesellschaft ATC Münster GmbH in Münster-Hiltrup angesiedelt (© Jan Heinze)

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