Der Versicherungsbedarf für Handwerksunternehmen, die eigene oder fremde Produkte bei Kunden montieren, ist größer, als es zunächst den Anschein hat.
Welche Versicherungen sind bei Montagetätigkeiten wichtig?
• Betriebshaftpflichtversicherung
• Autoinhaltsversicherung
• Montageversicherung
Betriebshaftpflichtversicherung
Diese Versicherung ist existenziell. Sie deckt die Schäden, die man selbst einem Dritten zufügt. Dies kann z.B. ein Personenschaden sein: Durch ein unachtsam verlegtes Verlängerungskabel stürzt eine dritte Person und fügt sich eine Verletzung zu, die im schlimmsten Fall zu bleibenden Schäden führt.
Auch die Verursachung eines Sachschadens ist ein permanentes Risiko. Wird durch Arbeiten eines Handwerkers z.B. ein Feuer verursacht und einem Dritten hierdurch ein Schaden zugefügt, können Schadenkosten hierfür schnell existenzbedrohend werden. Deshalb sollten die Deckungssummen immer ausreichend hoch und den auszuführenden Arbeiten angepasst sein.
Die unterste Grenze sollte heute bei fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden liegen. Auch Deckungssummen von zehn Millionen Euro und mehr können abhängig von der Betriebsart durchaus sinnvoll sein. Auch wichtig ist, dass Arbeiten auf fremden Grundstücken mitversichert sind und dass immer sogenannte „Bearbeitungsschäden“ im Rahmen der Deckungssumme versichert gelten. Der Versicherer trägt die Kosten eines versicherten Schadenereignisses im Rahmen der Bedingungen und Gesetze, übernimmt aber auch die Kosten für die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. Einige Versicherer bieten auf unterschiedliche Handwerker abgestimmte Spezialkonzepte an.
Autoinhaltsversicherung
Über die Autoinhaltsversicherung wird z.B. das eigene Werkzeug, aber auch für die Baustelle bestimmte Materialien während des Transportes gegen Transportmittelunfall und unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen Diebstahl versichert. Auch die Lagerung auf der Baustelle in einem eigenen Container oder Lagerraum kann versichert werden. Die Deckung solcher Risiken im Rahmen der normalen Inhaltsversicherung stellt regelmäßig ein Problem dar.
Als praktisch haben sich die Konzepte erwiesen, bei denen keine Versicherungssumme pro Fahrzeug gefunden werden muss, sondern die Prämie über den Umsatz des Unternehmens errechnet wird und es Höchstversicherungssummen je Schadenereignis gibt.
Bei diesen Konzepten muss dem Versicherer nicht jedes Fahrzeug angezeigt werden, da alle auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge ohne Nennung des Kennzeichens versichert sind. Auch hierzu gibt es bei einigen Versicherern Spezialkonzepte.
Montageversicherung
Bei der Montageversicherung gilt der Zeitraum vom Beginn der Montage bis zur Übergabe an den Auftraggeber versichert.
Schäden an dem zu montierenden Objekt sind mit Beginn der Montage nicht über eine Inhaltsversicherung des Montagebetriebes versichert. Zu verbauende Bauteile sind nach Übergabe an den Montagebetrieb nicht mehr über den Lieferanten versichert. Ist die Anlage noch nicht fertiggestellt und an den Auftraggeber übergeben, ist sie auch nicht über eine eventuelle Versicherung des Auftraggebers versichert. Erleidet die Anlage in dieser Phase z.B. einen Feuer- oder Sturmschaden, ist dieser Schaden ohne Montageversicherung durch den errichtenden Handwerker selber zu tragen und kann für einen Handwerksbetrieb schnell existenzbedrohend werden. Diese Form der Versicherung benötigt eine genaue Bedarfsanalyse und wird nur von einigen Versicherern angeboten.
Fazit
Die Anforderung an den Versicherungsschutz für Unternehmen, die Montagen ausführen, ist komplex und bedarf einer profunden fachlichen Expertise. Diese Ausführungen können nur einen ersten Überblick über mögliche und sinnvolle Versicherungsmöglichkeiten geben. Ausführliche Informationen zu den einzelnen speziellen Versicherungsformen, die nur von einigen Versicherern angeboten werden, erhält man bei seinem Versicherungsmakler.
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