Management

Classen Design: Haftungsrisiken minimieren

Falsche Entscheidungen können Führungskräfte in den wirtschaftlichen Ruin führen, wenn sie nicht über ausreichenden Rechtsschutz verfügen. Dennoch wird das Risiko häufig unterschätzt.

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von Regiomanager 01.06.2016
(Foto: ©alphaspirit – stock.adobe.com)

Aus
jedem Fehler lässt sich etwas lernen, sagt ein Sprichwort. Für einen
Manager, der durch eine kleine Nachlässigkeit einen immensen
finanziellen Schaden verursacht, ist das jedoch nur ein schwacher Trost.
Da Führungskräfte im schlimmsten Fall mit ihrem vollen Privatvermögen
haften, können falsche Entscheidungen sogar zum wirtschaftlichen Ruin
führen – egal, ob Manager fahrlässig oder vorsätzlich handeln. Teure
Fehleinkäufe, Formfehler bei Kündigungen, fehlerhafte Rechnungsprüfungen
oder unzureichende Marktanalysen werden für geschäftsführende Organe
somit richtig teuer. „Führungskräfte sind deshalb gut beraten, sich
rechtzeitig um ihren Rechtsschutz zu kümmern. Andernfalls läuft man im
Ernstfall sehenden Auges in immense Kostenrisiken hinein“, sagt Dr.
Ulrich Goldschmidt, Vorstandsvorsitzender Die Führungskräfte (dFK).
Immer gefragter wird beispielsweise die Directors and Officers Liability
Insurance. „Diese sogenannten D&O-Versicherungen können von
Unternehmen für ihre Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder leitenden
Angestellten abgeschlossen werden, um sie gegen Haftungsrisiken
abzusichern“, erklärt Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e.V. Einspringen würden sie bei fahrlässigen
Pflichtverletzungen. „Die D&O-Versicherung schützt die versicherten
Personen damit gegen ihr persönliches Haftungsrisiko und sichert so ihr
privates Vermögen.“

Rechtsschutz greift nicht immer

Allerdings
greifen Rechtsschutzversicherungen oft nicht in den Situationen, in
denen sie benötigt werden: „Viele von ihnen definieren den
Versicherungsfall immer noch als Streitfall, sodass eine Angelegenheit
erst vor Gericht landen muss, bevor der Rechtsschutzversicherer die
Kosten übernimmt. Die gerichtliche Auseinandersetzung ist jedoch gerade
bei Führungskräften eher die Ausnahme“, erklärt Dr. Goldschmidt. So
werde man anstelle einer Kündigung eher den Aufhebungsvertrag finden. In
diesem Fall wäre es aber möglich, dass der Rechtsschutzversicherer die
Kostenzusage verweigert, weil der Aufhebungsvertrag für ihn keinen
Streitfall, sondern eine einvernehmliche Regelung darstellt. „Auch bei
reinen Beratungen zum Arbeitsvertrag wird sich ein
Rechtsschutzversicherer mit einer Kostenzusage schwertun.“ Darüber
hinaus sei zu berücksichtigen, dass die Rechtsschutzversicherung zwar
gegebenenfalls die Kosten einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung
übernimmt, nicht aber einen qualifizierten Advokaten stellt. „Die
Rechtsfragen, um die es bei Führungskräften häufig geht, sind jedoch so
speziell, dass man sich damit nur an einen hoch qualifizierten
Fachanwalt wenden sollte“.

Berufsverband als Alternative

Übersehen
werde außerdem häufig, dass eine Rechtsschutzversicherung nur den
gesetzlichen Gebührenrahmen abdeckt. Hoch qualifizierte Anwälte werden
aber in der Regel nur auf der Basis von Honorarvereinbarungen tätig. In
Ballungszentren können dann durchaus Stundensätze von bis zu 500 Euro
zustande kommen. Eine echte Alternative ist daher die Mitgliedschaft in
einem Berufsverband, der seinen Mitgliedern auch den Berufsrechtsschutz
gewährt. Da der Markt mit über 50 D&O-Versicherungsanbietern äußerst
unübersichtlich ist, ist es sinnvoll, die verschiedenen Versicherer
anzuschreiben und konkret vorzugeben, welchen Versicherungsumfang man
wünscht. „Neben den Kosten sollten sich Interessierte dann vor allem die
Versicherungsbedingungen genau anschauen”, mahnt Goldschmidt. „Welche
Risiken sind tatsächlich abgesichert? An welchen Stellen steigt der
Versicherer aus? Gibt es eine Selbstbeteiligung? Werden alle Instanzen
in einem Gerichtsverfahren abgedeckt?“ Auf den Rechtsschutz komplett zu
verzichten, könne „fürchterlich teuer“ werden. Insbesondere dann, wenn
es sich nicht um eine angestellte Führungskraft, sondern um Vorstände
oder Geschäftsführer handelt. „Bei Letzteren sind der Streitwert und
damit auch die Kosten regelmäßig um ein Vielfaches höher“, gibt Dr.
Goldschmidt zu bedenken. Berücksichtigen sollte man auch, dass
Führungskräfte in der Regel nicht mehr die Verantwortung für die
unmittelbare Ausführung einer Aufgabe tragen, wenn sie diese
rechtswirksam delegiert haben. In diesem Fall wandelt sich die
Führungsverantwortung von einer reinen Ausführungsverantwortung in die
Verpflichtung, den richtigen Mitarbeiter für diese Aufgabe auszuwählen,
diesen zu befähigen, die Aufgabe ordnungsgemäß zu erfüllen und ihn
zumindest stichprobenartig zu kontrollieren. „Erkennt eine
Führungskraft, dass der Mitarbeiter Fehler macht oder gar vorsätzlich
gegen Recht und Gesetz verstößt, muss eingegriffen werden. Wer dies als
Führungskraft unterlässt, wird für entstehende Schäden in Regress
genommen und riskiert zusätzlich sein Arbeitsverhältnis.“

Unterschätztes Risiko

Dennoch
werde das Risiko oft unterschätzt, weiß Dr. Ulrich Goldschmidt: „Einige
halten sich für unangreifbar und sind schon deshalb der Meinung, keinen
Rechtsschutz zu benötigen. Andere wiederum glauben, alle Probleme aus
ihrem Arbeitsverhältnis auch ohne anwaltliche Begleitung lösen zu
können. Das ist ein Irrtum, der schon einige sehr teuer zu stehen
gekommen ist. Fehler, die hier gemacht werden, können in manchen Fällen
auch nicht mehr korrigiert werden und ziehen sich – wie z.B. bei der
betrieblichen Altersversorgung – bis zum Lebensende hin.“ Erstaunlich
oft finde sich die Einschätzung, dass man sich mit seinem Arbeitgeber
niemals streiten werde, weil das Verhältnis bisher immer gut war. „Eine
solche Prognose zu stellen, ist verwegen, weil niemand weiß, wer in
Zukunft die handelnden Personen auf Arbeitgeberseite sein werden, und ob
das gute Einvernehmen auf Dauer Bestand hat.“ Hinzu kommt, dass man
sich einfach nicht gerne mit unerfreulichen Themen wie Streit mit dem
Arbeitgeber oder Gerichtsverfahren beschäftigt. Dabei nimmt der
Rechtsschutzbedarf seit Jahren zu. „Gab es früher in vielen Unternehmen
die Philosophie, einen Streit mit einer Führungskraft nicht vor Gericht
auszutragen, gehen immer mehr Arbeitgeber dazu über, den Druck zumindest
mit der Drohung eines Gerichtsverfahrens zu erhöhen, wenn man sich von
einer Führungskraft trennen will“, so Dr. Goldschmidt. Auch die Zahl der
Regressforderungen gegen Führungskräfte sei deutlich gestiegen. „Es
gibt keine Anzeichen dafür, dass der Rechtsschutzbedarf künftig geringer
werden könnte.“

Jessica Hellmann | redaktion@niederrhein-manager.de

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