Ein Unternehmen erfolgreich an die nächste Generation zu übergeben oder einen Käufer zu finden, der das Lebenswerk des Gründers oder der Gründerin fortführt, ist eine vielschichtige Aufgabe. Dazu benötigt man die Unterstützung von Experten, wie der Krefelder Kanzlei TGH Thomas Rechtsanwälte. Mittelständische Unternehmen bilden nach wie vor das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Manche dieser Unternehmen sind seit Generationen in Familienhand, andere sind von einer Gründungspersönlichkeit fast aus dem Nichts heraus aufgebaut worden. Nicht ohne Grund gilt Deutschland als das Land der „Hidden Champions“, der in der Öffentlichkeit oft fast unbekannten Weltmarktführer. Ob bei kleineren oder größeren Unternehmen, das Alter geht auch an dynamischen Unternehmerpersönlichkeiten nicht vorbei. Irgendwann ist es notwendig, sein Werk in jüngere Hände zu übergeben. Am besten geschieht dies rechtzeitig, solange man noch Zeit hat, Alternativen auszuloten und sinnvolle und überlegte Entscheidungen zu treffen.
Jedes Unternehmen ist anders
„Das Thema Unternehmensnachfolge ist vielschichtig: Neben den komplexen rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen ist die besondere Situation des jeweiligen Unternehmens entscheidend“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gero Hattstein, der sich für seine Kanzlei, TGH Thomas Rechtsanwälte, häufig mit Nachfolgeregelungen befasst. „Um unsere anwaltliche Aufgabe bestmöglich für unseren Mandanten, seine Familie und das Unternehmen durchführen zu können, müssen wir uns oft in die spezifische Konstellation hineinversetzen“, so der Krefelder Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. „Eine rechtlich einwandfreie Regelung ist nur dann wirklich gut, wenn sie auch in der konkreten Konstellation funktioniert und möglichst den persönlichen Vorstellungen aller Beteiligten entspricht.“
Familiennachfolge ist meist erste Wahl
Die erste Frage bei einer Nachfolgeregelung ist immer, ob es in der Familie jemanden gibt, der oder die die Nachfolge übernehmen kann und dies auch will. Gibt es diese Person, stellt sich oft die Frage, wie mit Erb- bzw. Pflichtteilsansprüchen anderer Familienmitglieder umzugehen ist. „Damit ein neuer geschäftsführender Gesellschafter das Unternehmen erfolgreich lenken kann, sollte er oder sie auch das notwendige Gestaltungspotenzial erhalten, sei es beispielsweise die Mehrheit der Firmenanteile oder Mehrfachstimmrechte. Dies kann aber auch dazu führen, dass sich weitere Kinder des abgebenden Seniors ,ausgebootet‘ fühlen“, weiß Rechtsanwältin und Mediatorin Dr. Anke Busch, die familien- und erbrechtliche Aspekte in diesen Konstellationen bearbeitet. Für sie ist wichtig, dass für eine gute Regelung die Konfliktpotenziale im Vorfeld erkannt und – soweit dies möglich ist – zum Ausgleich
gebracht werden.
Unternehmensnachfolge will gründlich geplant sein
Ganz anders ist die Situation, wenn es in der Familie keinen geeigneten Nachfolger gibt. Möglicherweise erweist sich jemand aus dem bisherigen Management als geeignet, entweder als Fremdgeschäftsführer oder im Wege eines Management-Buy-out das Unternehmen fortzuführen. Die Suche nach geeigneten Käufern eines Unternehmens ist oft zeit- und arbeitsintensiv. Der Verkauf eines selbst aufgebauten Unternehmens ist für den Gründer, der vielfach auch aus Verbundenheit zu langjährigen Mitarbeitern das Unternehmen nur in „gute Hände“ abgeben möchte, eine durchaus auch emotionale Angelegenheit. „Auch diese emotionalen Aspekte können in die oft komplexen Vertragsgestaltungen einfließen. Auch bei einem Unternehmenskaufvertrag werden zumindest mittelbar erb- und familienrechtliche Aspekte aufgeworfen, die im Rahmen der Gesamtlösung für den Mandanten geregelt werden müssen“, betont Dr. Hattstein.
Vereintes Expertenwissen führt zum Erfolg
Erfahrene Experten bei TGH Thomas Rechtsanwälte sind u.a. Rechtsanwalt Rainer Girmes, Rechtsanwalt Dr. Gero Hattstein sowie Rechtsanwalt Martin Thomas, der als „Attorney at Law“ und als Spezialist für internationales Vertragsrecht besonders die internationalen Aspekte betreut. „In einem auf den jeweiligen Fall zugeschnittenen Kollegenteam kommen wir zu guten Ergebnissen und vor allen Dingen zu zufriedenen Mandanten“, freut sich Rainer Girmes, „wobei wir Nachfolgeregelungen sowohl bei bereits langjährig unserem Haus verbundenen Mandanten als auch bei uns speziell für diese Aufgabe angetragenen Mandaten begleiten.“
TGH Thomas Rechtsanwälte
Ostwall 155a
47798 Krefeld
Ein Porträt des Unternehmens und weitere Informationen zu TGH Thomas Rechtsanwälte finden Sie HIER
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