Management

Sichere Arbeitsbedingungen : Schutz am Arbeitsplatz

Sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Gesundheit der Beschäftigten zu wahren, ist gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers. Um bestmöglichen Schutz zu erreichen, müssen Mitarbeiter mitwirken und eine situativ angemessene Schutzausrüstung (PSA) nutzen, deren Komponenten harmonieren müssen.

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von Regiomanager 17.04.2019

Vorrang vor Gefahrenschutz hat immer die Gefahrenvermeidung. Im Zuge des TOP-Prinzips lassen sich mit technischen und organisatorischen Maßnahmen viele Gefährdungen vorab ausschalten oder, soweit möglich, reduzieren. Dennoch bleibt an etlichen Arbeitsplätzen ein Risiko bestehen. Dem können Unternehmen mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) für Mitarbeiter begegnen. Zur PSA gehört laut Definition alles, was benutzt und getragen wird, um sich vor Verletzungen und Gesundheitsschäden zu schützen. Der Schutz soll der individuellen Arbeitsplatzsituation sowie den aus der Gefährdungsbeurteilung resultierenden PSA-Kategorien entsprechen. Laut neuer PSA-Verordnung fallen dabei mehr Schutzausrüstungen in die höchste Sicherheitskategorie III, beispielsweise der Gehörschutz sowie Rettungswesten. Die Kategorie III definiert Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Risiken oder irreversible Schäden eingesetzt werden. Insgesamt fallen etliche Komponenten unter PSA, zählen doch auch Hautschutzprodukte und Zusatzausrüstungen dazu. Eine Dokumentation aller Unterlagen von angewendeter PSA muss im Unternehmen vorliegen.

Der richtige Mix in der PSA entscheidet

Verantwortliche müssen sämtliche Gefahren erkennen, in die richtigen Kategorien einordnen und entsprechende persönliche Schutzausrüstungen bereitstellen. Beschäftigte sind verpflichtet, diese gemäß Unterweisung zu tragen. Treten Mängel oder Verluste auf, sind sie verpflichtet, ihre Tätigkeit sofort zu unterbrechen. Fehlt es z.B. an Arbeitshandschuhen der richtigen Kategorie, muss die Arbeit insgesamt liegen bleiben. Kostbare Produktionszeit geht verloren. An vielen Arbeitsplätzen müssen zeitgleich verschiedene Arten von PSA genutzt werden, um mehrere Einwirkungen abzuwehren und/oder etliche Bereiche des Körpers zu schützen. Alles muss kompatibel sein und darf sich nicht gegenseitig in der Schutzwirkung beeinträchtigen. Sofort ins Auge springen Kombinationen wie Schutzbrille und Atemschutzmaske oder Brille und Gehörschutz. Treffen z.B. Produkte wie eine Absturzsicherung und Atemschutz aufeinander, sollte sich der Arbeitgeber unbedingt auf die Kompetenz seines Dienstleisters, Herstellers und der Prüf- und Zertifizierungsstellen
verlassen können.

Im Schrank nutzt es nicht

Ein häufig unterschätzter Faktor in der Nutzung von PSA ist eine leichte Anwendbarkeit und ein hoher Tragekomfort. Schutzausrüstungen, die nicht harmonieren oder unbequem sind, werden schlecht angenommen und teilweise schlicht nicht benutzt. Kollegen sollten darüber nicht hinwegsehen. Riskantes Verhalten gefährdet nicht nur denjenigen selber, sondern auch den gesamten Betrieb. Herauszufinden, warum z.B. ein Atemschutz nicht getragen oder ein Helm abgesetzt wird, kann eine große Wirkung entfalten. Liegt es am Komfort, an der nicht verstandenen Unterweisung oder an einer ungünstigen Kombination? Antworten liefern die Basis, um die PSA weiter zu verbessern. PSA-Konzepte bieten einen umfassenden Überblick über Bedarfe und Notwendigkeiten. Die Einbindung in ein Beschaffungssystem garantiert die rechtzeitige Belieferung. Effektiv eingesetzt, optimiert ein PSA-Konzept die Arbeitsleistung und verringert etwaige Ausfallzeiten.

INFO

Der Weg zur idealen PSA
1. Ist-Aufnahme vor Ort (Checklisten)
2. PSA-bezogene Gefährdungsbeurteilungen
3. Auswahl der geeigneten PSA anhand der ermittelten Gefährdungen (gemäß gesetzlicher Anforderungen)
4. Tragetest, Einweisungen und Schulungen in Bezug auf die ausgewählten Produkte
5. Erstellen einer Gesamt-Matrix mit kompletter Übersicht über die eingesetzte PSA am eingesetzten Ort bzw. der Abteilung
6. Erstellen eines PSA-Gesamtplans und der Abteilungspläne (Visualisierung)
7. Anfertigung einer Konzeptmappe mit Datenblättern, Konformitätserklärungen, Baumusterprüfbescheinigungen
8. Einbindung in ein geeignetes Beschaffungssystem
9. Jährliche Kontrolle auf Aktualität

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