Im April 2017 hatten wir zuletzt mit der Geschäftsleitung des Gerüstbaudienstleisters System Gerüstbau GmbH in Lüdenscheid gesprochen. Nun zu Beginn der zwanziger Jahre wollten wir von den Geschäftsführern wissen wie es danach weiterging, und wie sie die Marktsituation zu Beginn des neuen Jahrzehnts einschätzen.
„Die zurückliegend ausgesprochen gute Konjunkturlage hat sich natürlich entsprechend positiv auch in den von uns erwirtschafteten Umsatz-und Ertragszahlen widergespiegelt“ freut sich Geschäftsführer Ralf Roswandowitsch „Wir konnten unsere Position als Marktführer in Südwestfalen weiter ausbauen und den Abstand zu unseren Mitanbietern vergrößern. Darüber freuen wir uns und bedanken uns bei unseren Kunden, die uns in diesem Maße ihr Vertrauen geschenkt haben“.
„Eine erhebliche Aufstockung unseres Gerüstbestandes sowie der Mitarbeiter waren erforderlich der Nachfragesituation gerecht zu werden“ erklärt Ralf Roswandowitsch. „Dennoch waren Engpässe bei gefühlter Auslastung von 130% leider nicht immer zu vermeiden. Auch hier geht unser Dank an unsere Kunden, mit deren professionellen Mitwirkung Schwierigkeiten stets proaktiv gelöst werden konnten“.
„Was nun die nächsten Jahre anbelangt“ sagt Geschäftsführer Ralf Roswandowitsch „wäre eine Marktprognose zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht, da sich ja viele Projekte noch in Planung oder Durchführung befinden. Letztlich wird aber auch für unsere Situation ausschlaggebend sein in welchem Maße es der deutschen Industrie gelingen kann angesichts der derzeitigen schwierigen Situation des Welthandels ihre Exporte zu halten oder gar zu steigern“.
TRBS 2121
(Technische Regeln für Betriebssicherheit)
verteuert Gerüstbaudienstleistung spürbar
Bereits im Februar 2019 wurde die erheblich verschärfte Neufassung der TRBS 2121 betreffend Montage und Demontage von Gerüsten als verbindlich erklärt. Danach muss bei dem Auf-und Abbau von Gerüste die jeweils oberste Gerüstetage durchgängig mit einem voreilenden Geländer gesichert werden, welches, daraus resultierend, bis zur gewünschten Gerüsthöhe aufwendig von Etage zu Etage umgesetzt werden muss. Dies bedeutet für den Gerüstbauer erhebliche Investitionen in bisher nicht vorhandene und nur für diesen Zweck verwendbare Sonderteile. Gravierender jedoch ist der daraus resultierend höhere Zeitaufwand bei der Gerüstmontage. Kalkulatorisch schlägt sich der mit einer Verteuerung der Gerüstbaudienstleistung um ca. 10% nieder.
Wurden 2019 Verstöße gegen die TRBS 2121 seitens der BG noch toleriert, werden sie nun seit Januar 2020 strikt geahndet.
Hingewiesen sei auch noch auf eine weitere kostenrelevante Veränderung. Abweichend von der alten Fassung der TRBS 2121 müssen Treppentürme nun bereits ab einer Gerüsthöhe von 5,00 m verwendet werden. Lediglich bei Einrüstung von Einfamilienhäusern sind Ausnahmen möglich.
TRBS 2121 verschärft Haftung der Gerüstnutzer
Mussten Gerüstnutzer bisher lediglich bei Übergabe eines Gerüstes die Ordnungsmäßigkeit des Gerüstes überprüfen, verlangt die Neufassung der TRBS 2121 dies nun vor jeder Nutzung.
„Auftraggeber, die mit System Gerüstbau GmbH arbeiten“, sagt Ralf Roswandowitsch , „sind da auf der sicheren Seite. Schon rechtzeitig haben wir die notwendigen voreilenden Geländer angeschafft. Bei einer Unterweisung durch die BG zur TRBS 2121 in unserem Hause wurden sämtliche Mitarbeiter umfassend zu der Thematik geschult“. „Auch für die Bereitstellung von Treppentürmen wurde von uns ein hoher Betrag investiert“, ergänzt Ralf Roswandowitsch . „Für den Ausbau unseres Bereiches Industriegerüstbau und Sonderobjekte konnten wir zudem einen entsprechend versierten Bauleiter in unserem Team begrüßen. So sehen wir uns bei den unternehmerischen Rahmenbedingungen, die wir selbst beeinflussen und gestalten können, gut gerüstet für das neue Jahrzehnt“
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