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Classen Design: Wie selbstständige Unternehmer richtig vorsorgen

Anleger sollten ihr Risiko stets auf verschiedene Anlagen verteilen. Was selbstständige Unternehmer bei ihrer Altersvorsorge ansonsten noch beachten sollten.

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von Regiomanager 01.06.2016
Foto: © peshkov – stock.adobe.com

Kioskbesitzer
und Rechtsanwälte haben auf den ersten Blick wenig gemeinsam. So
unterschiedlich ihr Arbeitsalltag aber auch sein mag: Beide
Berufsgruppen gehören in der Mehrzahl zu den sogenannten selbstständig
Beschäftigten. 2015 waren laut Angaben des Statistischen Bundesamts von
knapp 43 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland 4,3 Millionen Personen
als Selbstständige tätig. Um sich als Selbstständiger über das Thema
Altersvorsorge einen ersten Überblick zu verschaffen, empfiehlt Michael
Beumer, journalistischer Leiter des Teams „Geldanlage, Altersvorsorge,
Kredite und Steuern“ bei der Stiftung Warentest, u.a. die
Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Bund. Denn „sie
beraten auch Selbstständige allgemein zum Thema Altersvorsorge“, sagt
Beumer, „es lohnt sich auf jeden Fall, eine solche kostenlose Beratung
in Anspruch zu nehmen, auch um zu klären, wie hoch mögliche
Anwartschaften aus der Zeit vor der Selbstständigkeit waren, sollte dies
zutreffen“. Und Klaus Morgenstern, einer der Sprecher des Deutschen
Instituts für Altersvorsorge (DIA), meint: „Um ihren derzeitigen
Lebensstandard im Rentenalter aufrechtzuerhalten, müssten Selbstständige
etwa eine Rente um die 80 Prozent des derzeitigen versteuerten
Einkommens aufbauen.“

„Rürup-Rente“ für Selbstständige

Um
für die Rente vorzusorgen, können Selbstständige u.a. in die
Basis-Rente, besser bekannt als „Rürup-Rente“, investieren. Sie wurde
ursprünglich für die Gruppe der Selbstständigen ins Leben gerufen, die
nicht Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sind und
auch nicht in einem berufsständischen Versorgungswerk wie dem der
Rechtsanwälte pflichtversichert sind. 2016 können ledige Selbstständige
82 Prozent ihrer Vorsorgeaufwendungen bis zu einer Höhe von 18.669 Euro
für die Rürup-Rente steuerlich geltend machen. In jedem Beitragsjahr
können Rürup-Sparer jeweils zwei Prozent mehr ihrer Vorsorgeaufwendungen
steuerlich absetzen, den vollen Betrag dann ab 2025. Allerdings muss
die Basis-Rente im Rentenalter versteuert werden. Bei der Basis-Rente
können Selbstständige zwischen klassischen Rentenversicherungen,
fondsgebundenen und britischen Rentenversicherungen sowie
Fondssparplänen wählen, beschreibt der Bund der Versicherten. Die
Auszahlung des angesparten Kapitals erfolgt als monatliche Rente bei
Verträgen ab 2012 ab dem vollendeten 62. Lebensjahr. „In Anbetracht der
derzeitigen Niedrigzinsphase wäre eine fondsgebundene Altersvorsorge die
bessere Alternative zu einer klassischen Rentenversicherung“, sagt
Morgenstern. Beumer von der Stiftung Warentest empfiehlt Fondssparpläne:
„Sie sind im Vergleich zu Rentenversicherungen weniger bürokratisch und
flexibler ansparbar, was gerade Selbstständigen mit stärker
schwankenden Einnahmen zugutekommt.“

Rentenversicherung oder Fondssparplan?

Jeder
Interessent sollte vor dem Abschluss einer Rentenversicherung wie der
Basis-Rente daran denken, dass diese Versicherung nicht kündbar ist,
sondern lediglich beitragsfrei gestellt werden kann. „Bei Rentenbeginn
hat der Versicherte die Wahl zwischen einer Kapitalauszahlung oder Rente
in gleicher Höhe, die sich auch bei Änderungen der Disposition des
Lebens wie Pflegebedürftigkeit nicht ändert, außer dieses Risiko wurde
zuvor versichert“, erklärt Morgenstern. Der Nachteil bei Fondssparplänen
sei, dass Anleger vor dem Rentenbeginn bereits entscheiden müssten, ob
sie am Ende der Laufzeit das Geld als Auszahlung möchten oder eine
Sofortrente. „Wie hoch diese sein wird, weiß man aber erst zum Zeitpunkt
der Verrentung. Für manche Menschen ist deshalb eine Rentenversicherung
trotz aller Nachteile wichtiger, weil sie vorher ihre exakte spätere
Rente kennen“, fasst Beumer zusammen. Das Pendant zur Basis-Rente für
abhängig Beschäftigte, die Riester-Rente, ist generell gekoppelt an die
Sozialversicherungspflicht. Selbstständige könnten zwar theoretisch,
auch ohne Mitglied der Sozialversicherung zu sein, einen Riester-Vertrag
abschließen, „allerdings macht es wirtschaftlich keinen Sinn, wenn es
dafür keine staatliche Zulage gibt“, argumentiert Klaus Morgenstern.
Auch ohne Basis-Rente können Selbstständige Aktien und andere
Kapitalmarktprodukte, über Fonds oder als Direktinvestment, für den
privaten Vermögensaufbau nutzen. Gerade bei Aktien müssten Anleger
allerdings dazu bereit sein, Schwankungen auszuhalten, so Morgenstern.
„Wer beispielsweise mit 35 Jahren anfängt, in Aktien zu investieren, hat
mit einem Anlagezeitraum von 30 Jahren genügend Zeit, um trotz
Börsenschwankungen über die gesamte Laufzeit eine positive Verzinsung zu
erzielen“, erklärt er. Jemand, der mit Mitte 50 etwas zurücklegen
möchte, sollte allerdings nicht nur auf Aktien, sondern auch auf andere
weniger stark schwankende Produkte setzen, rät Morgenstern.

Umschichtung von Kapital

Gerade
in der Endphase der Erwerbstätigkeit sollten Anleger bei
Aktieninvestments darauf achten, ihr Kapital schrittweise in Richtung
festverzinslicher Anlageformen wie Rentenfonds umzuschichten, um kurz
vor Rentenbeginn keine bösen Überraschungen zu erleben. Modelle, die
diese Absicherung umsetzen, würden von mehreren Fondsgesellschaften
angeboten, könnten aber auch in Eigenregie so gestaltet werden, meint
Klaus Morgenstern. Der ideale Zeitpunkt für die Umschichtung des
Kapitals sei knapp zehn Jahre vor Rentenbeginn, so Michael Beumer.
Außerdem sollten Selbstständige sich auch zu diesem Zeitpunkt über ihre
übrigen Ansprüche aus Rentenversicherungen oder Ähnlichem informieren,
um die Rente besser planen zu können, ergänzt er. Immobilien sind auch
möglich als Teil der Altersvorsorge. Generell gehe jeder
Immobilieninvestor allerdings ein großes Klumpenrisiko ein, sagt
Altersvorsorge-Spezialist Morgenstern. „Gerade eine selbst genutzte
Immobilie liefert keine Liquidität, sondern gebundenes Kapital. Maximal
sparen Immobilienbesitzer damit die Miete und mögliche Mietsteigerungen,
aber nicht die Nebenkosten, so Morgenstern. Bei einer vermieteten
Immobilie ist das Kapital zwar auch gebunden. Aber es fließen zumindest
durch die Mieteinnahmen auch Erträge zu. Eine selbst genutzte Immobilie
in Kombination mit einer Rente aus einer klassischen Rentenversicherung
oder einem Fonds sei aber eine sehr gute Kombination, meint
Morgenstern.„Wer zurzeit auf der Suche nach einer wirklich risikolosen
Anlageform ist, für den ist die freiwillige Rentenversicherung das
Richtige. Allerdings würde Morgenstern diese Alternative wegen der
Kosten niemandem empfehlen. Die Frage, ob sie freiwillig in die
Rentenversicherung einzahlen, müssen sich Selbständige im kommenden Jahr
wohl auch nicht mehr stellen. Kürzlich hat sich die CDU/CSU-Fraktion
auf eine Versicherungspflicht für Selbstständige in der gesetzlichen
Rentenversicherung geeinigt, wie u.a. die „Tagesschau“ berichtete.
Sollte dieser Vorschlag zum Gesetz werden, bleibt Selbstständigen also
nur noch die Entscheidung, wie der Rest der Altersvorsorge am besten
aussehen sollte.

Barbara Bocks | redaktion@niederrhein-manager.de

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