Management

Vorgehen beim Immobilienverkauf: Häuser verkaufen sich nicht von selbst

Vor dem ersten Besichtigungstermin gilt es, das Haus ins rechte Licht zu rücken, um Käufer nicht durch Kleinigkeiten zu verschrecken.

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von Regiomanager 08.01.2019
Auf Details kommt es an: Ein Möbelstück am richtigen Platz sorgt für Atmosphäre und kann die Kauflaune begünstigen (Foto: ©3DarcaStudio – stock.adobe.com)

Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance. Wenn Sie als Verkäufer eines Hauses den ersten Besichtigungstermin vereinbaren, sollten Sie sicherstellen, dass sich die Immobilie in einem vorzeigbaren Zustand befindet. Beim ersten Besichtigungstermin werden die Weichen gestellt, ob ein potenzieller Käufer Interesse an Ihrer Immobilie hat oder nicht. Nicht nur das Exposé sollte ansprechend ausfallen. Bereiten Sie sich intensiv auf mögliche Fragen des Interessenten vor und sorgen Sie insbesondere für den optischen Gesamteindruck.

Die perfekte Besichtigung

Bevor Sie eine derzeit unbewohnte Immobilie, die zum Verkauf angeboten wird, komplett leer räumen, kann es durchaus sinnvoll sein, einige repräsentative Möbelstücke und Dekorationsgegenstände für die Besichtigung stehen zu lassen. Ebenso wie bei einem bewohnten Objekt gilt immer: Aufgeräumte, helle und gut gelüftete Räume machen einen besseren Eindruck. Überlegen Sie sich gut, wo Sie mit der Besichtigung beginnen und in welchem Zimmer Sie sie beenden.

Tipps für Preisverhandlungen

1. Seien Sie bereit, jederzeit auszusteigen

2. Cool bleiben

3. Nicht der „Bohrertaktik“ nachgeben

4. Nicht „in der Mitte“ treffen

Die Rolle des Notars

Mit der Übertragung einer Immobilie ist in Deutschland der Gang zu einem Notar unabdingbar verbunden. Dies hat sich aus Sicht des Gesetzgebers v.a. deshalb als zweckmäßig erwiesen, weil der Erwerb, aber auch die Veräußerung einer Immobilie einen erheblichen Einfluss auf die Vermögensstellung der jeweiligen Vertragspartner hat. Die Rolle des Notars beschränkt sich darauf, den Willen der Vertragsparteien korrekt zu protokollieren. Der Notar kann hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Transaktion nicht beraten, und insbesondere prüft er nicht, ob der Käufer die Immobilie überhaupt bezahlen kann oder will. Der Notar sorgt also lediglich dafür, dass das Rechtsgeschäft ordentlich abgewickelt wird – er ist weder Schiedsrichter noch Berater
oder Gutachter.

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