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IHK Mittlerer Niederrhein: Verwalter brauchen Erlaubnis

Neue Regelung tritt ab August in Kraft

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von Regiomanager 01.05.2018
Romy Seifert, IHK-Juristin

Ab dem 01. August 2018 benötigen gewerblich tätige Verwalter von Wohnimmobilien eine Erlaubnis der Ordnungsbehörde. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein hin. Diese neue Berufszulassungsregel hat der Bundesrat im September vergangenen Jahres beschlossen. Bislang müssen gewerblich tätige Verwalter die Aufnahme ihrer Tätigkeit lediglich anzeigen. Die Erlaubnispflicht gilt für die Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften und für Mietverwalter von Wohnraum. Gewerbliche Verwalter von Gewerbeeinheiten unterliegen nicht der Erlaubnispflicht. Die Zulassungsvoraussetzungen sind: persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Außerdem müssen Wohnimmobilienverwalter und entsprechend tätige Angestellte zukünftig regelmäßige Weiterbildungen nachweisen. Vorgesehen sind 20 Stunden Fortbildung innerhalb von drei Jahren. „Verstöße gegen die Weiterbildungspflicht sollen mit einem Bußgeld geahndet werden können“, erläutert IHK-Juristin Romy Seifert. Bereits gewerblich tätige Wohnimmobilienverwalter haben ab dem 01. August sechs Monate Zeit, um die nach Paragraph 34c Gewerbeordnung erforderliche Erlaubnis zu beantragen. Auch Immobilienmakler und Bauträger, die vor dem 01. August bislang erlaubnisfrei Wohnimmobilien verwaltet haben und diese Tätigkeit auch weiterhin ausüben wollen, müssen bis zum 01. März 2019 eine Erlaubnis beantragt haben. Ansprechpartnerin bei der IHK für Unternehmer ist Romy Seifert, telefonisch unter 02161/241135 oder per Mail unter seifert@moenchengladbach.ihk.de erreichbar.
 

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