Recht & Finanzen

Unternehmensberater: Mit Rat und Tat

Unternehmensberatungen helfen dem Mittelstand, zukunftsfähig zu bleiben. Ein Branchenüberblick.

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von Karin Bünnagel 01.04.2018
Foto: ©jcomp – stock.adobe.com

Die Branche der Unternehmensberater ist im Wandel. Die Unterscheidung zwischen der klassischen Unternehmensberatung und anderen Beratungsdienstleistungen wird immer schwieriger. Die klassischen Themenschwerpunkte der Branche sind: Strategieberatung, Organisationsberatung, Prozessberatung, Führung und funktionale Beratung zum Beispiel in den Bereichen Vertrieb, Produktion und Logistik. IT-Beratung und auch Agenturleistung in Kommunikation gehören nicht zu den klassischen Beratungsthemen, sind aber heute aus der Branche nicht mehr wegzudenken. Das erweitert das Leistungsangebot der Unternehmensberater. Es führt allerdings auch dazu, dass sich der Wettbewerb verschärft und die Grenzen der einzelnen Dienstleistungen immer mehr verschwimmen. Die Berufsbezeichnung „Unternehmensberater“ ist nicht rechtlich geschützt. Die meisten Berater haben Volks- oder Betriebswirtschaftslehre studiert. Aber auch Ingenieure und Naturwissenschaftler sind hier tätig.

Zahlen und Fakten

Der Bundesverband deutscher Unternehmensberater, BDU, unterscheidet zwischen Unternehmens- und Personalberatern. Die Definition des BDU orientiert sich an den klassischen Beratungsthemen: Unternehmensführung, Leistungserstellung, Finanzierung, Vertrieb oder Personalwesen. Demnach kommt der Verband für 2017 auf 143.000 Mitarbeiter in der Consultingbranche. Davon sind 118.000 Unternehmensberater. Bei den Personalberatern schätzt der BDU die Zahl auf rund 2.000 Unternehmen mit ungefähr 6.600 Beratern. Insgesamt tätig sind in der Branche 13.000 Mitarbeiter. Und der Markt wächst weiter. So ist der Umsatz 2017 um 8,5 Prozent gestiegen und beträgt 31,5 Milliarden Euro. Die Prognose für 2018 liegt bei plus 8,4 Prozent, wie aus der Studie „Facts und Figures zum Beratermarkt 2018“ hervorgeht. „Die Erfolgsgeschichte im Consulting mit durchschnittlichen Wachstumsraten von 7,5 Prozent geht ins achte Jahr. Noch stärkeres Wachstum wird zurzeit nur durch den Mangel an qualifizierten Beratertalenten begrenzt“, sagt BDU-Präsident Ralf Strehlau. Vor allem Beratungen mit Digitalisierungshintergrund werden als Triebfeder gesehen, für die Bereiche Changemanagement, Customer Relationship Management und Vertrieb sowie Business Development und Innovation wird Wachstum erwartet. Auch die neue Datenschutzgrundverordnung, die seit dem 25.5.2018 gültig ist, wird einen verstärkten Beratungsbedarf bei Unternehmen auslösen. Nach Branchen gefragt, erwarten die Consultants Zuwächse in Professionell Services, Healthcare sowie bei Chemie- und Pharma-Unternehmen. Traditionell wichtig sind die Branchen Konsumgüterindustrie, Maschinenbau, Handel, Kreditinstitute sowie Automotive – auch hier sieht die Branchenstudie Wachstumschancen.

Einen weiteren Verband stellt „Die KMU-Berater – Bundesverband freier Berater e. V.“ dar. 160 Berater sind in dem Verband organisiert, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen zu beraten sowie Mittelstands- und Gründungsberatung anzubieten. 1997 hat sich der Verband gegründet, da die Methoden, die in Großunternehmen erfolgreich sind, nicht eins zu eins auf KMU angewandt werden können. Ein aktuelles Thema ist die Internationalisierung kleiner und mittlerer Unternehmen und die damit verknüpften Absatz- und Kooperationschancen. KMU können für Beratungen einen Zuschuss aus dem Bundesprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass die Berater bestimmte Qualitätsmerkmale erfüllen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erkennt die Mitgliedschaft im Verband der KMU-Berater als ausreichende Qualifizierung an.

Darüber hinaus gibt es in Deutschland zwei Verbände für studentische Unternehmensberatungen mit insgesamt knapp 5.000 Studierenden. Hier können sie Praxiserfahrungen sammeln und Betriebsluft schnuppern.

Schwerpunkte

Markterfordernisse und Kundenwünsche sind ausschlaggebend für die Arbeit des Unternehmensberaters. Neben der Digitalisierung sind Nachhaltigkeit und Regulierung wichtige Themenfelder für die Branche. Die Geschäftsmodelle der zu beratenden Unternehmen müssen flexibel gestaltet werden, um auf die Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft reagieren zu können. Die Digitalisierung soll beiderseits, für deren Kunden und Mitarbeiter, effektiv sein. Die stärkere Einbindung von Prozessen in die IT-Struktur stärkt allerdings auch das Misstrauen gegenüber dieser Technologie. Aber genauso hat die Finanzkrise Regulierungsmaßnahmen hervorgebracht, mit denen sich Unternehmen auseinandersetzen müssen. Zudem nehmen gleichzeitig Regulierungen durch die Energiepolitik zu, beispielsweise bei C02-Emissionen. Hier spielen Unternehmensberater eine zentrale Rolle, ebenso wie beim Brexit oder weiteren wirtschaftlichen Veränderungen in Europa und den Vereinigten Staaten. Auch der Aspekt der Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells muss hinterfragt werden: Wie zukunftsfähig ist das Unternehmen aufgestellt?

Herausforderungen

Die Herausforderungen, denen sich die Unternehmensberatungen stellen müssen, sind knapp zusammengefasst folgende: Die Ansprüche und die Anforderungen, mit denen sich die Berater konfrontiert sehen, werden immer komplexer und vielschichtiger. Die Konkurrenz-Situation innerhalb der Branche verschärft sich und auch hier herrscht Fachkräftemangel. Wie der „Branchenreport Unternehmensberatung 2017“ der Sparkassen-Finanzgruppe hervorhebt, ist die Branche von Kleinunternehmen geprägt: 83,4 Prozent der Beratungen erwirtschaften demnach jährlich zwischen 17.500 und 250.000 Euro. Nur 0,4 Prozent der Firmen erreichen mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz, obgleich hier die Marktanteile steigen und bei 32,5 Prozent liegen. Ein aktuelles Branchen-Thema ist die Zeitarbeit, für das sich beispielsweise der BDU starkmacht.

Die Branchenvertretung der Unternehmensberater begrüßt ausdrücklich die im Koalitionsvertrag festgelegte praxisnahe Evaluierung des Arbeitnehmerüberlassungs-Gesetzes (AÜG) im Jahr 2020. „Uns ist aber wichtig, dass die Klarstellung des Bundestags anlässlich der jüngsten AÜG-Reform – wonach Unternehmens- und IT-Beratung keine Zeitarbeit ist – noch eindeutiger geregelt und prominenter verankert wird“, so BDU-Präsident Ralf Strehlau.

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