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Digital mit Starthilfe

An der Digitalisierung führt auch für mittelständische Unternehmen kein Weg mehr vorbei. Doch die Transformation kostet Geld. Wo können Firmenlenker finanzielle Fördertöpfe und zinsgünstige Kredite finden ?

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von Regiomanager 20.09.2021
(© Feodora – stock.adobe.com)

Es war im Jahr 1882, als in Berlin die ersten elektrischen Straßenlaternen in Betrieb genommen wurden. Insgesamt 36 solcher Laternen erhellten bald den Potsdamer Platz und die Leipziger Straße – und von dort aus wurde nach und nach das ganze Land elektrifiziert.
Was Ende des 19. Jahrhunderts die Elektrifizierung war, ist heute die immer weiter fortschreitende digitale Transformation, die nahezu sämtliche Branchen betrifft. Um sich im Wettbewerb nachhaltig behaupten zu können, ist es für Unternehmen mittlerweile unerlässlich, die Digitalisierung über alle Geschäftsbereiche hinweg voranzutreiben. Doch das stellt gerade kleine Firmen und auch so manchen Mittelständler vor zum Teil erhebliche Herausforderungen. Denn oft mangelt es ihnen an den notwendigen personellen Kapazitäten – und an den finanziellen Mitteln.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Zeichen der Zeit rechtzeitig erkennt und bietet bereits seit 2018 das Förderprogramm „Go-Digital“ an. Dieses Programm dürfte für Mittelständler das bekannteste sein, wenn es darum geht, digital aufzurüsten – das einzige ist es jedoch nicht. Der Bund und auch die Förderbank KfW halten noch weitere Töpfe bereit, aus denen sich Unternehmenschefs bedienen können, sofern ihre Firmen gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Das ist „Go-Digital“

Das BMWi-Förderprogramm „Go-Digital“ richtet sich gezielt an rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks. Mit den Modulen „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“ sieht das Programm drei Bereiche vor, in denen Firmenlenker eine Förderung von Beratungsleistungen in Anspruch nehmen können. Das gilt allerdings nur für Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern. Zudem darf sich die Vorjahresbilanzsumme auf maximal 20 Millionen Euro belaufen. Die Niederlassung oder die Betriebsstätte der Firma muss in Deutschland angesiedelt sein.
Weiterhin gilt: Das Programm „Go-Digital“ kommt nur dann infrage, wenn eine Firma gemäß der sogenannten De-minimis-Verordnung förderfähig ist. Diese Regelung sieht vor, dass eine finanzielle Beihilfe, die einem Unternehmen von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union gewährt wird, nicht weiter genehmigungspflichtig ist, wenn die zur Verfügung gestellte Summe als geringfügig anzusehen ist. Das ist jedoch dann nicht mehr der Fall, wenn eine Firma innerhalb eines Zeitraums von drei Steuerjahren De-minimis-Beihilfen in Höhe von mindestens 200.000 Euro erhalten hat. Für Unternehmen des gewerblichen Güterverkehrs liegt die Grenze bei 100.000 Euro. Und nicht zuletzt kann eine Förderung aus dem „Go-Digital“-Programm dann nicht greifen, wenn ein Unternehmen bereits insolvent oder in finanziellen Schwierigkeiten ist.
Beantragt wird eine „Go-Digital“-Förderhilfe direkt von einem Unternehmen, das in den drei vorgesehenen Bereichen berät. Allerdings kann nicht jede Beratungsfirma einen Antrag auf Fördergeld stellen. Dafür muss die Gesellschaft zuvor vom BMWi autorisiert worden sein. Firmenlenkern, die sich an ein autorisiertes Beratungsunternehmen wenden möchten, steht auf der Seite des Ministeriums eine digitale „Förder-Landkarte“ zur Verfügung, auf der sie entsprechende Angebote in ihrer Nähe ausfindig machen können.

So geht’s mit „Digital Jetzt”

Neben „Digital-Go“ unterstützt das BMWi kleine Firmen und Mittelständler auch mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Damit will das Ministerium Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren, und bietet dafür ebenfalls finanzielle Zuschüsse.
Für eine Förderung aus dem „Digital-Jetzt“-Programm kommen grundsätzlich Unternehmen mit drei bis 499 Beschäftigten infrage, die Digitalisierungsvorhaben planen und eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland unterhalten, in der die Investition erfolgt. Förderungswürdige Projekte werden zwei Modulen zugeordnet. Modul 1 umfasst etwa Investitionen in Soft- oder Hardware. Unter das Modul 2 fallen Maßnahmen, die Mitarbeiter hinsichtlich der Digitalisierung weiterqualifizieren sollen. Die beiden Module sind frei miteinander kombinierbar, können aber auch einzeln in Anspruch genommen werden.
Firmenchefs, die eine entsprechende Finanzspritze nutzen möchten, müssen durch die Beantwortung gezielter Fragen im Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Dieser beschreibt unter anderem das gesamte Digitalisierungsvorhaben, erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen, zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen auf sowie die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen.
Wichtig: Das Investitionsvorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben. Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden. Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.
Wer eine „Digital-Jetzt“-Förderung beantragen möchte, sollte wissen, dass sich der maximale Zuschuss auf 50.000 Euro pro Unternehmen beläuft. Allerdings kann die Fördersumme bei Investitionen in Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken auf bis zu 100.000 Euro aufgestockt werden.
Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote ist nach Firmengröße gestaffelt. So beträgt er bei Betrieben mit höchstens 50 Beschäftigten 40 Prozent. Da kleinere Firmen stärker unterstützt werden sollen, sinkt die Quote in dem Maße, wie die Anzahl der Mitarbeiter steigt. Daher bekommen Unternehmen, die zwischen 251 und 499 Angestellte verzeichnen, lediglich 30 Prozent ihrer Digitalisierungsinvestitionen bezuschusst.

Das gibt’s beim BAFA

Auch beim Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (BAFA), einer Bundesoberbehörde, die dem Bundeswirtschaftsministerium untersteht, gibt es Zuschüsse für Digitalisierungsvorhaben. Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Diese können sich bei qualifizierten Experten unter anderem in technischen Fragen, etwa bei der Einführung neuer Softwaresysteme, Rat holen. Für Firmen, die bereits zwei Jahre am Markt sind, liegt die maximale Förderung zwar nur bei 3.000 Euro – doch das ist besser als nichts.
Nicht zuletzt können Mittelständler, die auf dem Weg der Digitalisierung weiter voranschreiten möchten, auch zinsgünstiges Fremdkapital bei der KfW aufnehmen. Die Förderbank unterstützt mit ihrem „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“ nicht nur Investitionen in die digitale Transformation, sondern auch die Kosten für entsprechende Betriebsmittel. Für einen entsprechenden KfW-Kredit kommen Firmen infrage, die innovative Projekte anstoßen möchten. Als innovativ gelten dabei zum Beispiel Vorhaben zur Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen.

Zinsgünstig Innovationen finanzieren

Unter einem „innovativen Unternehmen“ versteht die KfW etwa Firmen, die ein überdurchschnittliches Wachstum erzielen oder hohe Investitionen in Forschung und Entwicklung tätigen. Den individuellen Zinssatz ermittelt immer die jeweilige Hausbank, die einen KfW-Kredit für eine Firma beantragen muss. Dafür zieht das Institut die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Qualität der Sicherheiten heran. Die Mindestlaufzeit einer Finanzierung beträgt generell zwei Jahre. Der Kreditmindestbetrag liegt bei 25.000 Euro. Für Digitalisierungsvorhaben sind Finanzierungen von bis zu 25 Millionen Euro zu haben. Das kann sich lohnen, denn: Gab es im Jahr 1882 noch 36 elektrische Straßenlaternen in Berlin, so erstrahlt die bundesdeutsche Hauptstadt heute im Glanz von 200.000 Elektroleuchten.
Andrea Martens | redaktion@regiomanager.de

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