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Corona-Tipps: Insolvenzantragspflicht ausgesetzt

Durch die Corona-Epidemie geschädigte Unternehmen müssen Anträge erst später stellen.

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von Regiomanager 18.03.2020
Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz; Foto: Thomas Köhler / photothek | Dr. Maximilian Lange

Die Bundesregierung hat angekündigt, Unternehmen zu stützen, die aufgrund der Corona-Epidemie in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Es ist aber nicht sichergestellt, dass derartige Hilfen rechtzeitig innerhalb der dreiwöchigen Insolvenzantragspflicht bei den Unternehmen ankommen werden.

Aus diesem Grunde bereitet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zurzeit eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten.

„Wir wollen verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen“, so Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht am 18.3.2020. „Die reguläre Drei-Wochen-Frist der Insolvenzordnung ist für diese Fälle zu kurz bemessen. Deshalb flankieren wir das von der Bundesregierung bereits beschlossene Hilfspaket mit einer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 für die betroffenen Unternehmen. Mit diesem Schritt tragen wir dazu bei, die Folgen des Ausbruchs für die Realwirtschaft abzufedern.“


Als Vorbild hierfür dienen Regelungen, die anlässlich der Hochwasserkatastrophen 2002, 2013 und 2016 getroffen wurden.

Voraussetzung für die Aussetzung soll sein, dass der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruht und dass aufgrund einer Beantragung öffentlicher Hilfen bzw. ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen eines Antragspflichtigen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen. Darüber hinaus soll eine Verordnungsermächtigung für das BMJV für eine Verlängerung der Maßnahme höchstens bis zum 31.03.2021 vorgeschlagen werden.Dr. Maximilian Lange
| redaktion@regiomanager.de

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