NIEDERRHEIN MANAGER: Herr Lemkens, um eine erweiterte Nettolohnoptimierung für einen Ihrer Mandanten durchzusetzen, sind Sie bis vor den Bundesfinanzhof nach München gezogen – und haben gewonnen. Welche Bedeutung hat dieses Urteil?
Ralph Lemkens: Man kann schon von einer Revolution bei der Nettolohnoptimierung sprechen. Die Tragweite des Urteils lässt sich schon daran erkennen, dass einschlägige Publikationen es rasch als Topthema eingestuft und entsprechende Kommentare veröffentlicht haben.
NIEDERRHEIN MANAGER: Für die Laien im Steuerecht: Worum geht es dabei genau?
Ralph Lemkens: Das Wichtigste ist, dass Unternehmen ab sofort eine erweiterte rechtssichere Gestaltungsmöglichkeit bei der Nettolohnoptimierung haben. In barer Münze ausgedrückt: Damit verdoppelt sich der rechtssichere Einspar-Spielraum von vormals 750 Euro auf künftig 1.500 Euro und mehr, wenn mit der Optimierung die Abgaben eingespart werden sollen und der Arbeitnehmer das gleiche Nettogehalt erhält.
NIEDERRHEIN MANAGER: Wie lässt sich das erreichen?
Ralph Lemkens: Durch die Nutzung verschiedener Lohnsteuervergünstigungen, sogenannter Bausteine, im Einkommensteuergesetz können grundsätzlich erhebliche Einsparungen erzielt werden. Die Bausteine zeichnen sich dadurch aus, dass sie lohnsteuerfrei sind bzw. einer sehr geringen pauschalen Lohnsteuer unterliegen. Auf die Lohnsteuer kommt noch der Solidaritätszuschlag und bei Kirchenzugehörigkeit die Kirchensteuer. Die Bausteine sind sodann alle sozialversicherungsfrei. Die Einsparungen kommen dadurch zustande, dass voll steuerpflichtiger Barlohn in begünstigte Bausteine umgewandelt wird. Schon vor dem BFH-Urteil konnten alle Bausteine bei einer Lohnoptimierung im Zuge einer Neueinstellung oder im Rahmen einer Lohnerhöhung genutzt werden.
NIEDERRHEIN MANAGER: Aber …?
Ralph Lemkens: Die größten kurzfristigen Einsparungen erzielt man, wenn bei bereits bestehenden Arbeitsverträgen der Barlohn vermindert und stattdessen Bausteine ausgezahlt werden. Für diese Art der Lohnumwandlung waren allerdings bisher viele Bausteine nicht verfügbar. Laut dem Einkommensteuergesetz mussten z.B. der Internetzuschuss und der Fahrtkostenzuschuss „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ gezahlt werden. Die Finanzverwaltung hat aus dieser Formulierung geschlossen, dass eine Lohnumwandlung nicht erlaubt sei. Das war aus unserer Sicht besonders ärgerlich, weil gerade der Internetzuschuss und der Fahrtkostenzuschuss für die Nettolohnoptimierung außergewöhnlich gut geeignet sind: Sie sind sehr bargeldnah und werden somit von den Arbeitnehmern gut akzeptiert. Zudem sind die absolut einzusparenden Beträge hoch, der Verwaltungsaufwand ist dagegen verschwindend gering. Durch das von Lemkens & Lemkens erstrittene Urteil wird nunmehr eine Lohnumwandlung auch bei den Bausteinen akzeptiert, die die Einschränkung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ haben. Gleichzeitig ändert der BFH seine Rechtsprechung.
NIEDERRHEIN MANAGER: In welcher Hinsicht?
Ralph Lemkens: Zuvor hatte der BFH die alles entscheidende Passage „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ als „arbeitsvertraglich freiwillig“ interpretiert. Das bedeutete, dass nur die Bausteine steuerbegünstigt gewährt werden dürfen, auf die der Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch hat. Auch diese Rechtsprechung war für die Nettolohnoptimierung dieser Bausteine Gift: Denn welcher Arbeitnehmer stimmt schon einer Arbeitsvertragsänderung zu, wenn der Barlohnanspruch reduziert wird und als Ausgleich Bausteine gewährt werden, auf die er keinen Rechtsanspruch mehr hat? Nun ist es nicht mehr erforderlich, dass die Bausteine arbeitsvertraglich freiwillig gewährt sein müssen. Sie werden auch anerkannt, wenn der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf hat.
NIEDERRHEIN MANAGER: Wie mühsam war der Weg durch die Instanzen?
Ralph Lemkens: Der gesamte Prozess hat mehrere Jahre gedauert, aber entscheidend ist das Ergebnis. Wir haben uns nicht von den juristischen Rückschlägen entmutigen lassen, sondern waren immer davon überzeugt, dass unsere Sache gute Chancen hat.
NIEDERRHEIN MANAGER: Und was sagt Ihr Mandant, dessen abgelehnte Steuererklärung den Stein überhaupt ins Rollen gebracht hat?
Ralph Lemkens: Der ist hellauf begeistert.
Lemkens und Lemkens
Sonsbecker Str. 61
46509 Xanten
02801 771099
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