„Wer nur bewahrt, was ist, wird bald nichts mehr zu bewahren haben.“ Das merken wir im Gesundheitsschutz genauso wie in der Art, wie wir zusammenarbeiten. In kürzester Zeit haben weltweit zahlreiche Unternehmen Innovationen zum Schutz unserer Gesundheit, aber auch Ideen und Produkte für effizienteres Zusammenarbeiten entwickelt. Während die Krise ganze Branchen gefährdet, wachsen andere.
Schutzrechte nutzen und nützen
Jedes Unternehmen will innovativ sein. Aber nicht alle schützen ihre Investitionen in Innovationen auch durch Schutzrechte. Dabei belegen Studien, dass es sich für Unternehmen gleich in verschiedener Hinsicht lohnt, in Schutzrechte wie Patente zu investieren: So erwirtschaften Unternehmen, die über Schutzrechte verfügen, im Durchschnitt nicht nur 20 Prozent höhere Einnahmen pro Mitarbeiter als Unternehmen ohne solche Rechte, sie gelten auch aus Arbeitnehmersicht als attraktiver und finden leichter qualifizierte Mitarbeiter, von der Werbewirkung gegenüber Kunden ganz zu schweigen. Wer Schutzrechte richtig nutzt, dem nützen sie also mehrfach.
Probleme für mittelständische Unternehmen
Gerade das Patentrecht steht immer wieder in der Kritik – „dauert zu lang“, „zu teuer“, „ist nur was für die Großen“ lauten typische Klagen. Vieles davon erweist sich bei näherer Betrachtung allerdings als Vorurteil, wie Patentanwalt Dipl.-Phys. Ulrich Kreutzer klarstellt. „Bei richtiger Beratung lassen sich auch mit beschränktem Budget wichtige Märkte sichern und neue Geschäftsfelder erschließen“, so Kreutzer, der in Fachkreisen als Top-Experte für künstliche Intelligenz und Patentrechtsstrategien gilt und auf dessen Initiative vor 15 Jahren das Duisburger Büro der Kanzlei Cabinet Beau de Loménie, kurz CBDL, mit weiteren Standorten in Frankreich, England und München gegründet wurde. Mit europaweit rund 220 Mitarbeitern, darunter knapp 70 Patent- und Markenanwälte aus unterschiedlichen Ländern, zählt der Verbund zu einer der größten europäischen Patentanwaltskanzleien.
Künstliche Intelligenz und
Smart Devices
Schaut man sich Produktbeschreibungen beliebiger technischer Geräte an, gewinnt man den Eindruck, jeder Kühlschrank sei heute intelligent, jeder Korkenzieher „smart“. Tatsächlich steigen die Anmeldezahlen im Bereich sog. computerimplementierter Erfindungen jährlich an, was in scheinbarem Widerspruch zur Formulierung im Patentgesetz zu stehen scheint, wonach Patente nicht für Software erteilt werden. „Innovative Lösungen technischer Probleme sind grundsätzlich schutzfähig“, erläutert Kreutzer, der am Deutschen Krebsforschungszentrum Heidelberg früher selbst intelligente Programme entwickelt hat. Sich hier allein auf das Urheberrecht zu verlassen, wäre für viele Unternehmen falsch.
Schlüsselinnovationen sichern
Natürlich gibt es sie – die „Trivialpatente“ und „Patentdickichte“. Erstere erweisen sich in bestimmten Branchen als wahre Gelddruckmaschinen. So finden sich z. B. auf dem Gebiet der Laser- und Tintenstrahldrucker oft Patente mit erstaunlich winzigem Schutzumfang, Verbrauchsmaterialien wie Tonerkartuschen werden mit an sich überflüssigen, aber patentrechtlich schützbaren Merkmalen versehen. Kompatible Produkte müssen aber genau die geschützte Merkmalskombination aufweisen, da der Drucker sonst den Dienst verweigert. Dritte können dann keine kompatiblen Produkte anbieten und Verbraucher sind gezwungen, nur bei einem Hersteller zu kaufen. Das ist ein von Rasierapparaten altbekanntes Prinzip: „Schenke“ dem Verbraucher ein hochwertiges Produkt und verkaufe ihm teure Verbrauchsmaterialien. Für die meisten Start-ups und Mittelständler zählen aber weiterhin eher grundlegende Patente, die Schlüsselinnovationen sichern und das Unternehmen auch für Investoren interessant machen.
EU-Patent auf dem Prüfstand
Ob das zurzeit viel gerühmte Gemeinschaftspatent tatsächlich für den Mittelstand vorteilhaft ist, bezweifelt Kreutzer: für ihn ist es „eine Mogelpackung besonderer Art“, die die Patentkosten unnötig weiter erhöhe. Zwar stimme es, dass für Unternehmen, die tatsächlich Patentschutz über die „großen drei“ (Deutschland, England, Frankreich) hinaus Schutz benötigen, die Kosten sinken, jedoch bräuchten viele mittelständische Unternehmen den zusätzlichen Schutz gar nicht, der zudem mit dem Risiko verbunden ist, dass ein einziger erfolgreicher Angriff auf das Patent genügt, um es in allen Staaten, für die das Gemeinschaftspatent Gültigkeit haben soll, zu Fall zu bringen.
Zeit zum Umdenken
Seit einigen Jahren melden internationale Unternehmen, die früher fast ausschließlich das Europäische Patentamt nutzten, wieder verstärkt nationale Schutzrechte in Deutschland, Frankreich und England an – ein Trend, der sich mit Einführung des Gemeinschaftspatents und dem vollzogenen Brexit verstärken wird, meint Kreutzer, zumal bereits jetzt bei den Amtsgebühren ein deutlicher Kostenvorteil besteht. Eine durchschnittliche europäische Patentanmeldung mit zehn Ansprüchen verursacht über eine Laufzeit von sieben Jahren betrachtet rund 8.000 Euro an Amtsgebühren, die gleiche Anmeldung ist als nationale Anmeldung in Deutschland, Frankreich und England aber nur mit Amtsgebühren in Höhe von knapp 2.500 Euro verbunden. Da lohnt es sich, selbst bei dann fälligen Übersetzungskosten über nationale Anmeldungen nachzudenken.
Patentverletzung
Um aggressiven OEMs, in den letzten Jahren aber verstärkt auch sog. Patentverwertern, die vermeintliche Schlüsselpatente aufkaufen und Unternehmen dann mit kostenintensiven Patentverletzungsklagen drohen, zu begegnen, erbringt die Kanzlei CBDL nicht nur die klassischen Patentanwaltsdienstleistungen Erlangung, Verteidigung und Lizenzierung von Schutzrechten, sondern stellt fallspezifisch Teams zusammen, die bei der Analyse des eigenen oder fremden Schutzrechtsportfolios helfen, Schwachstellen aufdecken, frühzeitig Entwicklungstrends erkennen und bei Bedarf nach Umgehungslösungen suchen, denn die beste Lösung eines Problems ist, es gar nicht erst entstehen zu lassen.
CBDL Patentanwälte
Königstraße 57
47051 Duisburg
0203 44990888
Ein Porträt des Unternehmens und weitere Informationen zu CBDL Patentanwälte finden Sie HIER
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