Steuerfalle Darlehensverzicht
Häufig nicht bedacht bei Darlehensverzichten, die Regelung des § 15a Abs. 1a EStG, Verlustausgleich nur im Einlagejahr möglich!
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Das Ranking ist zuletzt erschienen in Ausgabe 2024/02 des Magazins OSTWESTFALEN-LIPPE MANAGER.
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Häufig nicht bedacht bei Darlehensverzichten, die Regelung des § 15a Abs. 1a EStG, Verlustausgleich nur im Einlagejahr möglich!
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