Management

Unternehmenspraxis Ausgabe 2019/01

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von Regiomanager 28.02.2019
(Foto: ©ty – stock.adobe.com) | Stefan Mülders

PERSONAL & KARRIERE
Nur leichte Brexit-Delle im Arbeitsmarkt
Das Arbeitsmarktbarometer des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist im Januar um 0,4 Punkte gegenüber dem Vormonat gefallen. Mit dem neuen Stand von 103,5 Punkten deutet der Frühindikator aber weiterhin auf eine positive Arbeitsmarktentwicklung in den kommenden Monaten hin. Die Arbeitslosigkeitskomponente ist im Januar um 0,5 Punkte gefallen, liegt mit 100,7 Punkten aber noch immer im positiven Bereich. Auch die Beschäftigungskomponente gibt nach. Trotz eines Rückgangs um 0,2 Punkte lässt der Stand von 106,3 Punkten aber eine Fortsetzung des starken Beschäftigungsaufschwungs erwarten. Obwohl ein harter Brexit mittlerweile deutlich wahrscheinlicher geworden sei, werde der deutsche Arbeitsmarkt auf Kurs bleiben. Zwar schwäche sich die Konjunktur ab, gegenüber derartigen Schwankungen sei der Arbeitsmarkt aber robust. Arbeitskräfte gerade in verarbeitenden Berufen in der Exportwirtschaft seien knapp. Viele Unternehmen würden sich Beschäftigte sichern, auch in einer vorübergehenden Brexit-Delle. Mit bewährten Instrumenten wie der Kurzarbeit könne betroffenen Betrieben bei Bedarf über eine Durststrecke hinweggeholfen werden. Das IAB-Arbeitsmarktbarometer ist ein Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Die Skala reicht von 90 (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 Punkten (sehr gute Entwicklung).

KONJUNKTUR
Starker Jahresauftakt trotz schwacher Signale aus der Industrie
Nach einem schwachen Schlussquartal der deutschen Wirtschaft stehen die Zeichen nach Einschätzung der Konjunkturexperten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zum Jahresauftakt deutlich besser. Das DIW Konjunkturbarometer gibt zunächst aber weiter nach, von 99 auf 95 Punkte. Diese Eintrübung spiegelt in erster Linie die zuletzt enttäuschenden Zahlen aus der Industrie wider. Tatsächlich waren vorübergehende Sonderfaktoren für die vermeintliche Schwäche verantwortlich: Die Automobilhersteller erhalten nur nach und nach die Zulassungen für ihre Modelle gemäß dem neuen Abgasprüfverfahren.
Die lange Dürreperiode des vergangenen Jahres hat zudem zu Niedrigwasser geführt und damit für den Transport von Waren wichtige Wasserwege zeitweise lahmgelegt. Abgesehen von diesen Sonderfaktoren entwickle sich die deutsche Wirtschaft nach wie vor solide. Da die Hemmfaktoren größtenteils weggefallen seien, werde wohl auch ein guter Teil der Produktionsausfälle nachgeholt – immerhin lägen die Auftragsbestände, auch die aus dem Ausland, auf Rekordniveau. Dies dürfte die Wirtschaft im ersten Quartal merklich anschieben. Auch die Inlandsnachfrage werde angesichts des anhaltenden Beschäftigungsaufbaus dynamisch bleiben. Hinzu komme ein Einkommensschub bei den privaten Haushalten: Die paritätische Finanzierung der Krankenkassenbeiträge beschere Arbeitnehmern seit Jahresbeginn ein merkliches Plus beim Nettoeinkommen. Alles in allem dürfte die deutsche Wirtschaft im ersten Quartal des neuen Jahres um knapp ein halbes Prozent gegenüber dem vorangegangenen Vierteljahr wachsen.

Bauwirtschaft bleibt eine wichtige Stütze der Konjunktur
In seiner aktuellen Bauvolumenrechnung kommt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zu dem Schluss, dass die Bauwirtschaft eine wichtige Stütze der Konjunktur bleibt. Zusammen können die Unternehmen im Wohnungs-, Tief- und Gewerbebau mit einer Steigerung des nominalen Bauvolumens von rund siebeneinhalb Prozent im abgelaufenen Jahr und rund sechseinhalb Prozent in diesem Jahr rechnen. Gestützt werde die Baukonjunktur vom nach wie vor florierenden Wohnungsbau, der zusätzliche Impulse von der Politik bekomme. Anstatt mit der Gießkanne zu fördern, solle die Politik gezielte Anreize zur Innenentwicklung und Nachverdichtung setzen und mit Investitionszulagen dort den Bau zusätzlichen Wohnraums unterstützen. Wichtig wäre vor allem eine räumlich fokussierte Förderung des sozialen Wohnungsbaus. In den vergangenen beiden Jahren hätten die Baupreise merklich angezogen. Das liege zum einen an der hohen Kapazitätsauslastung, zum anderen an der starken Nachfrage im Wohnungsbau und von staatlicher Seite im Bereich der Infrastruktur. In dieser Situation einer Bauwirtschaft an der Kapazitätsgrenze werden Fördermaßnahmen gewährt, die in drei Jahren wieder auslaufen. So werden die Bauunternehmen kaum zusätzliche Kapazitäten aufbauen, sondern ihre Preissetzungsspielräume ausnutzen. Angesichts der real sinkenden Wachstumsdynamik im Wohnungsneubau und der räumlich wenig fokussierten Neubautätigkeit ist keine schnelle Lösung des Wohnungsproblems in den großen Städten zu erwarten. Ein Ansatz könnte eine Stärkung des sozialen Wohnungsbaus sein.

MANAGEMENT
Unternehmensnachfolge: Sorgen des Mittelstandes wachsen
Das Thema Unternehmensnachfolge bewegt den Mittelstand immer stärker: Insgesamt 6.674 Senior-Unternehmer und 4.321 Übernahmeinteressierte ließen sich 2017 bei ihrer Industrie- und Handelskammer (IHK) beraten. Das zeigt der „Report zur Unternehmensnachfolge 2018“ des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), der eine Einschätzung zur Nachfolgesituation im deutschen Mittelstand bietet. Er beruht auf mehr als 23.000 Kontakten der IHK-Experten mit Übergabe- und Übernahmeinteressierten im Jahr 2017. Demnach nehmen die Sorgen des Mittelstands um die Unternehmensnachfolge weiter zu. So hatten zum Zeitpunkt der Beratung 47 Prozent der Senior-Unternehmer noch keinen passenden Nachfolger in Sicht – betroffen waren 3.105 Betriebe – und sogar 70 Prozent der potenziellen Übernehmer noch nicht den richtigen Chefsessel gefunden. Das sind Höchststände in der seit 2007 geführten IHK-Statistik. Die Umfrage zeigt, dass die nach wie vor nicht geklärten Fragen bei der Anwendung des neuen Erbschaftssteuerrechts weiterhin für große Verunsicherung sorgen: Nach Aussage von 25 Prozent der potenziellen Nachfolger in der IHK-Beratung erschwert dieser Aspekt die familieninterne Stabsübergabe. Entmutigend wirken auch der Fachkräftemangel und die zunehmende Bürokratie. Eine weitere Hürde liegt in den emotionalen Schwierigkeiten, die 36 Prozent der Senior-Chefs damit haben, ihr Lebenswerk loszulassen. Und gerade in Zeiten rasanter Digitalisierung gilt: Wird zu lange mit der Nachfolge gewartet, werden hier oft wichtige Trends verpasst.

RECHT & FINANZEN
Anspruch auf Mindestlohn bei einem Praktikum
Praktikanten haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, wenn sie das Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums leisten und es eine Dauer von drei Monaten nicht übersteigt. Im vorliegenden Fall vereinbarte die Klägerin mit der Beklagten, die eine Reitanlage betreibt, ein dreimonatiges Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung zur Pferdewirtin. Zwischendurch war die Klägerin arbeitsunfähig krank, trat in Absprache mit der Beklagten über die Weihnachtsfeiertage einen Familienurlaub an und absolvierte Schnuppertage auf anderen Pferdehöfen, was insgesamt zu einer Unterbrechung des Praktikums führte. Die Beklagte zahlte der Klägerin während des Praktikums keine Vergütung. Die Klägerin hat von der Beklagten für die Zeit ihres Praktikums Vergütung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefordert. Sie hat vorgetragen, die gesetzlich festgelegte Höchstdauer eines Orientierungspraktikums von drei Monaten sei überschritten. Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben, das Landesarbeitsgericht hat auf die Berufung der Beklagten die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin hatte vor dem Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Ein Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn besteht nicht, weil das Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung die Höchstdauer von drei Monaten nicht überschritten hat. Unterbrechungen des Praktikums innerhalb dieses Rahmens sind möglich, wenn der Praktikant hierfür persönliche Gründe hat und die einzelnen Abschnitte sachlich und zeitlich zusammenhängen. Diese Voraussetzungen sind hier gegeben. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30. Januar 2019 – 5 AZR 556/17 – Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 25. Oktober 2017 – 7 Sa 995/16 –

EUROPA
Europapolitische Positionen 2019 des DIHK
Mit dem Brexit und den Europawahlen werden in diesem Jahr die Weichen für die Zukunft der EU neu gestellt. Unter der Überschrift „Für ein Europa – das gemeinsam stärker ist“ unterbreitet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Vorschläge, wie die EU aus Sicht der Wirtschaft die richtigen Antworten auf die Fragen der Zeit liefern kann. Nach einem deutschlandweiten Konsultationsprozess unter den 79 Industrie- und Handelskammern (IHKs) und ihren Mitgliedsunternehmen wurden insgesamt 21 zentrale Ansatzpunkte für Reformen in der EU identifiziert. Die Palette der Vorschläge reicht von der Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion bis hin zur Verbesserung des Wettbewerbs- und Beihilfenrechts. Dabei gehe es u. a. darum, mit bürokratischen Erleichterungen bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten die Performance europäischer Unternehmen auch im globalen Wettbewerb zu verbessern. Geeignete digitale Rahmenbedingungen und hochleistungsfähige Breitbandnetze seien unabdingbar, damit die Betriebe im Zeitalter der Digitalisierung innovative Produkte und Dienstleistungen anbieten könnten. Auch der Abbau von Handelshemmnissen zwischen der EU und Drittstaaten sollte auf der europäischen Agenda hohe Priorität behalten. DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben betont, man brauche einen Aufbruch für Bildung, Innovation, Unternehmensgründung und Digitalisierung. Für den DIHK gehe es bei den Europawahlen am 26. Mai um die Zukunft der deutschen Wirtschaft. Für die nächsten Monate würden mit den Industrie- und Handelskammern in Deutschland zudem zahlreiche Veranstaltungen zu europapolitischen Themen geplant.

Gute Geschäfte dank Brexit
In NRW spüren die meisten Unternehmen den Brexit bereits, wie eine Unternehmensbefragung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums zeigt. Die Folgen seien bisher überwiegend positiv und die Unternehmen hoffen auf eine weitere Belebung des Geschäftes. Drei von vier Unternehmen spüren die positiven oder negativen Auswirkungen des Brexits schon heute. Dabei scheinen die positiven Folgen die negativen Konsequenzen derzeit zu überwiegen, das gelte sowohl für das Inlandsgeschäft als auch für den Außenhandel, die Geschäfte mit Großbritannien ausgenommen. Seit dem Referendum sei beispielsweise der britische Arbeitsmarkt für Fachkräfte deutlich weniger attraktiv. Das führe dazu, dass Mitarbeiter aus Osteuropa vermehrt wieder für deutsche Unternehmen arbeiten, die seit Jahren händeringend Fachkräfte suchen. Zudem verbessere der Brexit die Rahmenbedingungen für Investitionen in NRW, weil Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich bei Investoren Ansehen einbüßen. Von den Unternehmen, die vom Brexit betroffen sind, haben bereits 88 Prozent mit den Vorbereitungen begonnen. Für die anderen Unternehmen könnte es langsam knapp werden. Es gebe viele Unternehmen, die indirekt vom Brexit betroffen sind, beispielsweise weil ihre Zulieferer selbst aus Großbritannien einzelne Teile beziehen. Diese Unternehmen müssten dringend die verbleibende Zeit nutzen und sich vorbereiten, auch wenn noch nicht klar ist, wie der Brexit genau vollzogen werde.

INNOVATION
Kluge Köpfe mit ausländischen Wurzeln
Noch nie haben so viele Erfinder mit Migrationshintergrund in Deutschland ein Patent angemeldet, lautet das Ergebnis einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Fast jedes zehnte aus Deutschland angemeldete Patent stammte 2016 ausschließlich von Erfindern mit ausländischen Wurzeln – in der Summe rund 3.000 Patente, Tendenz steigend. Im Jahr 2005 registrierte das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) nur etwa sechs Prozent Patente von Erfindern mit Migrationshintergrund. Diese tragen also einen immer größeren Teil zur Innovationskraft Deutschlands bei. Die meisten der Tüftler stammen aus dem ost- und südosteuropäischen Sprachraum. Sie haben zuletzt fast 1.000 Patente angemeldet. Erfinder aus dem arabischen und türkischen Sprachraum meldeten rund 560 Erfindungen an. Besonders starke Zuwächse beobachteten die IW-Forscher bei Patentanmeldungen von Erfindern mit indischen Wurzeln: Zwischen 2005 und 2016 hat sich die Zahl ihrer Patente fast verdreifacht. Bei Patenten von Erfindern aus dem chinesischen Sprachraum gab es eine Verdoppelung. Die Ergebnisse verdeutlichten, wie wichtig das beschlossene Fachkräftezuwanderungsgesetz für Deutschland sei. Die Wissenschaftler haben eigens für ihre Analyse eine neue Methode entwickelt, um diese Daten erheben zu können. Wer beim DPMA ein Patent anmeldet, gibt dort meist lediglich seinen Namen und seinen Wohnort an, nicht aber, ob er aus China, der Türkei oder Indien stammt. Die IW-Wissenschaftler haben deshalb einen Big-Data-Ansatz programmiert, der über 20.000 Vornamen bestimmten Sprachräumen zuordnet.Stefan Mülders
| redaktion@regiomanager.de

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