Die Corona-Krise hat die ganze Welt fest im Griff und bringt für die deutsche Wirtschaft bisher ungekannte Risiken und Herausforderungen mit sich. Schon jetzt zeichnen sich erhebliche, teilweise existenzbedrohende finanzielle Belastungen in allen Wirtschaftszweigen und Branchen ab. Unter diesen außergewöhnlichen Bedingungen sind schnelle, liquiditätssichernde Maßnahmen erforderlich, die den Bestand der Unternehmen über die unmittelbare Krise hinaus gewährleisten.
Im Vergleich zu einer herkömmlichen unternehmerischen Krise liegt die Besonderheit bei der Corona-Krise darin, dass die normalerweise vorausgehenden Phasen der sogenannten strategischen Krise und der Erfolgskrise übersprungen werden.
Die Corona-Krise stellt sich als unverschuldete Liquiditätskrise dar, die nicht vorhergesehen werden konnte und bei der es sich bereits um die finale Phase einer Krise handelt. In dieser gravierenden Phase besteht für Unternehmen ein akuter und zwingender Handlungsbedarf.
Maßnahmenpaket für Unternehmen
Als Reaktion auf die sich stetig weiter verschärfende Corona-Krise hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern Mitte März vereinfachte Regeln zum Erhalt öffentlicher Fördermittel auf den Weg gebracht.
Mit einem Rettungsschirm von 500 Milliarden Euro möchte die Politik gerade Kleinstbetrieben sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aller Branchen unbürokratisch finanziell unter die Arme greifen. Damit einhergehend wurde kürzlich der Nachtragshaushalt für 2020 mit einer Summe von 156 Milliarden Euro verabschiedet.
Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld
Die erste Fördermaßnahme der Regierung ist die Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes zur Sicherung von Arbeitsplätzen. Rückwirkend zum 1. März 2020 können Unternehmen Kurzarbeitergeld zunächst für maximal zwölf Monate beantragen, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mindestens zehn Prozent haben. Auch Leiharbeiter können in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Die Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden vollständig erstattet. Zudem muss kein negativer Arbeitszeitsaldo durch die Arbeitnehmer aufgebaut werden (sofern dies tarifvertraglich geregelt ist).
Liquiditätshilfen
Die zweite Förderungsmaßnahme sind Liquiditätshilfen. So werden den Unternehmen über ihre Hausbanken Überbrückungskredite zur Verfügung gestellt, die durch die Förderbanken refinanziert werden. Diese können mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren gewählt und bei Bedarf mit einer Bürgschaft abgesichert werden.
Weiterhin werden die Bedingungen für den Unternehmerkredit für Bestandsunternehmen und Gründerkredite für junge Unternehmen unter fünf Jahre gelockert, indem Risikoübernahmen für Betriebsmittelkredite erhöht und die Instrumente auch für Großunternehmen mit einem Umsatz von bis zu zwei Milliarden Euro geöffnet werden. Unternehmen, die ihre Mitarbeiter zur Vermeidung von Kurzarbeit zu Qualifizierungsmaßnahmen angemeldet haben oder eine Anpassung an neue Betriebs- oder Digitalisierungsprozesse planen, können entsprechende Vorhaben zinsgünstig über Weiterbildungsfinanzierungen realisieren.
Steuererleichterungen
Bei der dritten Fördermaßnahme handelt es sich um Steuererleichterungen. So können betroffene Unternehmen mit Umsatzeinbrüchen und Liquiditätsproblemen bis zum 31.12.2020 beim Finanzamt einen Antrag auf zinslose Steuerstundung stellen. Vorauszahlungen etwa zur Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer können herab- oder ausgesetzt werden, sobald klar ist, dass die Einkünfte im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden. Die Finanzämter sollen darüber hinaus bis Ende 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen wie Kontopfändungen oder Säumniszuschläge verzichten, wenn die fällige Steuerzahlung unmittelbar auf die Corona-Krise zurückzuführen ist.
Zuschüsse und Darlehen
Die vierte Fördermaßnahme sind Zuschüsse und Darlehen in Höhe von 50 Milliarden Euro für Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer. Zehn Milliarden Euro davon sollen demnach als direkte Zuschüsse vergeben werden, der Rest als Darlehen. Die Regierung will Einmalzuschüsse bis 9.000 Euro für Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten – erhältlich in einer Summe – auszahlen. Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten sollen bis zu 15.000 Euro erhalten.
Wegen der Krise wird derzeit das Vermögen von Antragstellern nicht angerechnet. Das gilt auch für die Kleinselbstständigen. Es geht der Regierung dabei nicht darum, wegbrechende Umsätze zu ersetzen, sondern den Unternehmen zu helfen, laufende Kosten anteilig begleichen zu können.
Frühzeitiges Handeln gefragt
Noch ist das volle Ausmaß der wirtschaftlichen Konsequenzen der Corona-Krise nicht absehbar. Aufgrund umfangreicher Rücklagen ist Deutschland jedoch finanziell gut gerüstet, um diese Krise zu meistern. Unternehmen sollten jetzt jedoch nicht lange zögern und die vorhandenen Hilfsangebote bestmöglich ausnutzen, um weitestgehend unbeschadet aus der Krise zu kommen.
Angebracht ist es zudem, bei Unsicherheiten externe Unterstützung einzuholen. Akkreditierte Unternehmensberater wissen, was zu tun ist, und können vielfältige Möglichkeiten aufzeigen. Essenziell wichtig ist jedoch, so früh wie möglich zu handeln und notwendige Veränderungen einzuleiten. Dazu gehört insbesondere auch die Aufbereitung der Finanzen. Diese umfasst die Gewinn- und Verlustplanung, die Liquiditätsplanung und die Bilanzplanung. Zudem sind die IST-Bilanz des letzten Jahres und die aktuellste betriebswirtschaftliche Auswertung beizubringen.
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