Seit Jahren steigen die Umsätze der Branche deutlich an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben die rund 20.000 Unternehmen in Deutschland zuletzt einen Jahresumsatz von 14,77 Milliarden Euro erwirtschaftet. Im Vergleich: 2008 waren es noch 11,4 Milliarden Euro. Mit diesem Umsatzvolumen liegt die Branche in Europa klar an der Spitze vor Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien. Damit bewahrheitet sich die Prognose des Instituts der Deutschen Wirtschaft, das bereits 2007 vorhersagte, dass sich „unternehmensbezogene Dienste als Nummer 1 unter den Top-Boom- und Zukunftsbranchen“ etablieren würden.
Tatsächlich ist der Gebäudeservice-Sektor zu einem modernen Dienstleistungshandwerk und einem wichtigen Wirtschaftsfaktor geworden, der eine Reihe sehr interessanter Arbeitgeber mit sicheren und anspruchsvollen Arbeitsplätzen zu bieten hat.
Beschäftigungsreichste Branche
Wahrhaft beeindruckend ist auch das Beschäftigungsvolumen der Branche, in der ein stolzes Prozent aller Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet. Bundesweit waren es nach der letzten Handwerkszählung zum Jahresende 2012 genau 616.894 Menschen. Davon waren rund 363.038 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voll sozialversicherungspflichtig beschäftigt, so die offiziellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Das entspricht einer Quote von rund 60 Prozent bzw. einem Anstieg von 3,8 Prozent im Vergleich zu 2010, wobei die Zahl der geringfügig Beschäftigten weiter sank, erklärt dazu der Bundesinnungsverband „Die Gebäudedienstleister“.
Mit 19.460 Betrieben ging die Zahl der Unternehmen in dieser Branche bei der Erhebung 2012 im Vergleich zur Handwerkszählung 2010 leicht zurück. Hierbei wurden alle kleinen und mittelständischen Firmen erfasst, die einen Umsatz von jährlich mehr als 17.500 Euro erwirtschaften. Nicht enthalten sind in diesen Zahlen Kleinst- und Einmann-Betriebe, die insbesondere nach dem Wegfall des Meistervorbehalts 2004 gegründet wurden. Das Gebäudereiniger-Handwerk ist seit 1934 ein Handwerk und gehört seit der Neuregelung im Jahr 2004 zur Anlage der Handwerksordnung, in der die „zulassungsfreien“ Handwerke aufgeführt sind. Die Meisterpflicht im Gebäudereiniger-Handwerk ist mit der Novellierung der Handwerksordnung entfallen, sodass sie seither keine Zugangsvoraussetzung mehr zur Führung eines Gebäudereiniger-Handwerksbetriebes darstellt.
Erweitertes Serviceangebot
Viele leistungsstarke, qualitätsorientierte Gebäude-Reiniger haben ihr Angebotsspektrum seit Jahren an den Anforderungen des Marktes orientiert und haben ihr Serviceangebot entsprechend ständig weiterentwickelt. Dabei haben sie eindeutig vom Outsourcing-Trend vieler Unternehmen profitiert, die sich verstärkt auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren wollen. So lassen sich bei vergleichsweise geringerem Zeit- und Kostenaufwand oft deutlich bessere Ergebnisse erzielen, und mit den optimierten Arbeitsbedingungen steigt auch das Leistungspotenzial der eigenen Ressourcen.
Moderne Gebäudedienstleister übernehmen heute vielfältige Arbeiten zur effizienten und wirtschaftlichen Nutzung der Räume oder Liegenschaften eines Unternehmens. Das Spektrum umfasst neben der klassischen Gebäudereinigung sämtliche Services und Dienstleistungen in und an Gebäuden. So gehören Catering-Services, Hol- und Bringdienste, Hausmeister-Arbeiten, Parkraum- oder Grundstücksbewachung, Eingangskontrollen, Kantinenbewirtschaftung oder die Pflege der Grünflächenpflege sowie der Winterdienst bereits zu den Standardangeboten vieler progressiver Unternehmen des Gebäudereiniger-Handwerks. Unternehmer oder Immobilien-Eigentümer können so das komplette „Facility Management“ ihrer Gebäude in eine Hand geben. Es herrscht eine absolute Service-Orientierung. Dabei haben fünf der heutigen Top-10-Betriebe im Facility Management ihren Ursprung im Gebäudereiniger-Handwerk.
Mehr als der Mindestlohn
Keine große Diskussion gab es in der Branche, als im Herbst letzten Jahres das Thema Mindestlohn die Tarifverhandlungen bestimmte. „Wir haben den Mindestlohn bereits zu einer Zeit eingeführt, als die Politik noch darüber diskutierte. Nun haben wir abermals bekräftigt, dass wir für eine Tarifvereinbarung im Gebäudereiniger-Handwerk stehen“, betonten der Vorsitzende der Tarifkommission des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks Thomas Conrady und Verbandsgeschäftsführer Johannes Bungart im Oktober 2015. Seit Januar 2016 erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Westdeutschland in der Endstufe 10 Euro pro Stunde, also 1,50 Euro mehr, als es der gesetzliche Mindestlohn vorsieht. In Ostdeutschland wird mit 9,05 Euro pro Stunde deutlich über Mindestlohn-Niveau gezahlt. Aber natürlich war auch hier die Kritik am Bürokratismus groß, der mit der flächendeckenden Einführung des Mindestlohns durch das Bundesarbeitsministerium verbunden ist.
Ein wesentlicher Grund, warum der Mindestlohn keine negativen Auswirkungen zeigte, ist der steigende Anspruch an die Qualifikation der Beschäftigten – der vielseitige Beruf des Gebäudereinigers ist längst zu einem anspruchsvollen Ausbildungsberuf geworden. Die komplexe duale Ausbildung dauert drei Jahre. Neben der klassischen Gesellenausbildung und den vielfältigen Weiterbildungsmöglichkeiten zum Meister oder zur Meisterin können interessierte und engagierte Jugendliche auch den Karriereweg über ein Ingenieur-Studium (FH) Reinigungs- und Hygienemanagement einschlagen, zum Beispiel an der Fachhochschule Niederrhein in Krefeld.
Minijobber haben in der Branche den gleichen Anspruch auf den Tariflohn, auf Urlaub und sämtliche tariflichen Regelungen wie voll sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, so der Bundesinnungsverband. „Die Beschäftigungsform ist für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oftmals die attraktivste, da sie keinerlei Sozialabgaben zahlen – im Gegensatz dazu hat der Arbeitgeber für sie bereits heute die höchsten Beiträge abzuführen.“ Behauptungen, Arbeitgeber würden auf Kosten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Minijobs in der Gebäudereinigung ausbauen, würden demnach jeglicher Basis entbehren, teilt der Verband weiter mit. Der Anteil ginge ganz im Gegenteil in der Branche seit Jahren stetig zurück: „Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes sprechen hier eine deutliche Sprache. Betriebswirtschaftlich macht der Einsatz geringfügig Beschäftigter als für den Arbeitgeber teuerste Beschäftigungsform auch häufig keinen Sinn. Minijobs kommen jedoch im Gegensatz dazu den Wünschen vieler Beschäftigter entgegen, abgabenfrei, also mit einem Lohn brutto für netto, zu arbeiten“, so der Verband. Emrich Welsing I redaktion@regiomanager.de
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