Es hätte ein ruhiger Sommer werden können: In seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Pause hat der Bundesrat 20 Gesetzesbeschlüsse des Bundestages bestätigt, darunter zahlreiche wichtige Vorhaben der Regierungskoalition. Die Länder billigten u.a. das Integrationsgesetz, die EEG-Reform und das Fracking-Verbot. Alle Vorhaben kamen durch. Alle Vorhaben? Nein! Die ohnehin umstrittene Reform der Erbschaftsteuer schaffte den Sprung über die Länderhürde nicht, sie muss nun im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nachverhandelt werden. Die neuen Regeln für Firmenerben sollen in dem gemeinsamen Gremium grundlegend überarbeitet werden. Das fordern die Länder, oder – parteipolitisch formuliert – das wollen SPD, Grüne und Linke.
Hintergründe zur Reform
Das Hin und Her kann leicht verwirren. Wer die genauen Hintergründe noch einmal nachlesen möchte, findet sie zusammengefasst auf der Homepage des Vermittlungsausschusses: Der Bundestag hatte am 24. Juni neue Regelungen für die Vererbung von Unternehmen beschlossen. Betriebserben kann danach auch künftig die Steuer innerhalb von sieben Jahren vollständig erlassen werden – vorausgesetzt, sie erhalten Firma und Arbeitsplätze. Die Anforderungen dafür wurden allerdings erhöht. So wird individuell geprüft, ob Erben großer Betriebe ab einer Erbschaft von 26 Millionen Euro nicht wenigstens einen Teil der Steuer aus ihrem Privatvermögen bezahlen können. Eine Alternative wäre laut Bundestagsbeschluss ein sogenanntes Verschonungsabschlagsmodell. Ab einem Erbe von 90 Millionen Euro erfolgt keine Verschonung. Für Familienunternehmen sind dagegen Steuererleichterungen vorgesehen. Kleinere Unternehmen sollen zudem von Bürokratie entlastet werden. Das Gesetz, das rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten soll, muss deswegen durch den Bundesrat, weil die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer den Ländern zustehen. Es geht um 5,5 Milliarden Euro jährlich. Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 die bisherigen Privilegien für Betriebserben als zu weitgehend bezeichnet. Der Gesetzgeber war aufgefordert, bis 30. Juni dieses Jahres eine Neuregelung zu finden. Am 20. Juni 2016 einigte sich die Große Koalition auf einen Kompromiss, den der Bundestag wenige Tage später umsetzte. Schon dieser Kompromiss war in der Wirtschaft nicht überall mit Begeisterung aufgenommen worden.
Kleinster gemeinsamer Nenner
„Im Ringen um die Reform der Erbschaftsteuer ist der kleinste gemeinsame Nenner erzielt worden. Damit sind die Unternehmen nicht glücklich“, sagte etwa Dr. Markus Kerber vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). „Der bisher geltende Kompromiss wurde zum Nachteil des industriellen Mittelstandes aufgeweicht. Durch viel zu hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand drohen eigentümer- und familiengeführten Unternehmen deutliche Mehrbelastungen.“ Es sei ernüchternd, dass sich die Koalition nicht einmal auf eine Stundung der Steuerschuld im Falle einer vorweggenommenen Erbfolge hätte verständigen können. „Dies hätte Druck aus den Verschärfungen der Erbschaftsteuer nehmen können.“ Der Gesetzgeber dürfe die Unternehmensnachfolge in Deutschland nicht erschweren. Es gehe darum, Unternehmen und viele Hunderttausend Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern. Auch die jüngsten politischen Entwicklungen rufen den Unmut des BDI hervor. „Mit seiner Verweigerungshaltung vergibt der Bundesrat die Chance auf eine zeitnahe Neuregelung und verlängert die Hängepartie zulasten der Familienunternehmen“, kritisiert Dr. Kerber. „Das ist sehr gefährlich, denn unsere Familienunternehmen brauchen rasche Rechtssicherheit: In mehr als vier von zehn großen Familienunternehmen in Deutschland steht in den kommenden zehn Jahren eine Unternehmensübergabe an.“ Bereits nach dem aktuellen Gesetzentwurf drohten Steuererhöhungen von weit über 30 Prozent. Forderungen im Bundesrat, eigentümer- und familiengeführte Unternehmen höher als den tatsächlichen Verkehrswert zu bewerten und zu besteuern, seien aus Sicht der Industrie nicht nachvollziehbar. „Bund und Länder haben jetzt die Verantwortung, dass das Vermittlungsergebnis nicht zu eklatanten Nachteilen für den industriellen Mittelstand führt“, so Dr. Kerber.
Finale Entscheidung steht aus
„Der Bundesrat hat sich dem rot-grünen Druck gebeugt und den bereits gefundenen Erbschafsteuer-Kompromiss gestoppt. Verfassungsrechtlich geboten sind die Verschlechterungsvorschläge nicht“, sagt Thomas Rick, Landesvorsitzender von „Die Familienunternehmer“ in NRW. Vielmehr gehe es darum, ein Zeichen gegen „die Reichen“ zu setzen und den Unternehmern noch ein wenig mehr wehzutun. „Man will mehr Umverteilung und ein höheres Steueraufkommen. Dabei wird vollkommen ignoriert, dass die Steuereinnahmen ohnehin laufend wachsen, eben weil Familienunternehmer investieren und Arbeitsplätze schaffen“, so Rick weiter. Gehe es nach den Ländern, die jetzt ihr Veto gegen den Erbschaftsteuer-Entwurf eingelegt haben, solle ein Anspruch auf Stundung der Erbschaftsteuerlast gestrichen werden. Außerdem solle der Unternehmenswert wieder mit dem Faktor 18 bemessen werden, was einer völligen Überbewertung entspreche. Thomas Rick bezeichnet den bereits ausgehandelten Entwurf als einen „guten Kompromiss, der gerade für die kleinen mittelständischen Familienunternehmen Verbesserungen gebracht hätte“. Allerdings riskiere die Politik, dass große Familienunternehmen nicht länger auf eine solide Eigenkapital-Basis zurückgreifen könnten. Damit würden die Hidden Champions der deutschen Wirtschaft ihre Stärke gegenüber ausländischen Investoren einbüßen. Der Verband repräsentiert nach eigenen Angaben auf Bundesebene die wirtschaftspolitischen Interessen von 180.000 Familienunternehmern, die acht Millionen sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigen. Wann nun eine endgültige Entscheidung fällt, ist völlig offen. Für den Vermittlungsausschuss gibt es diesbezüglich keine festen Fristen. Aller Voraussicht nach dürfte das erste Treffen der Akteure erst nach der politischen Sommerpause stattfinden. Daniel Boss | redaktion@regiomanager.de
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