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Forschungszulagen intelligent nutzen

Die Forschungszulagen für einen Teil der F&E‑Kosten lassen sich mit der Steuerlast des Unternehmens verrechnen.

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von Regiomanager 28.08.2020
Foto: ©Tierney – stock.adobe.com

Für alle Unternehmen mit förderfähigen Forschungsvorhaben gibt es einen Zuschuss von bis zu 25 Prozent pro Jahr ausgehend von der jeweiligen Bemessungsgrundlage. Die maximale Zulage beträgt pro Wirtschaftsjahr eine Million Euro.
Jeder Steuerpflichtige im Sinne des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes hat einen Anspruch auf die steuerliche Forschungszulage. Es gibt keine thematischen, unternehmensgrößenspezifischen oder branchenzugehörigkeitsspezifischen Vorgaben. Entscheidend ist ausschließlich, dass das Forschungsvorhaben bestimmte Fördervoraussetzungen erfüllt (z. B. Neuartigkeit Ihres Forschungsvorhabens). Dabei sind sowohl einzelbetriebliche als auch Projekte in Kooperation mit anderen Unternehmen oder wissenschaftlichen Einrichtungen förderfähig. Alle F&E-Personalkosten sowie Auftragsforschungsaufträge (zu 60 Prozent des gezahlten Entgelts) sind förderfähig. Diese bilden in Summe die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage.

Zulage für 2020 beantragen

Seit dem 01.01.2020 ist das Forschungszulagengesetz in Kraft. Nun hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Anfang August 2020 auch den Projektträger bekannt gegeben. Ein Konsortium aus der VDI Technologiezentrum GmbH, der AIF Projekt GmbH und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR-Projektträger) wird an den Standorten Bonn, Berlin, Düsseldorf und Dresden die Aufgaben der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) wahrnehmen. Sobald die Formulare und Antragsunterlagen veröffentlicht sind, können Sie einen Teil Ihrer F&E-Kosten mit der Steuerlast Ihres Unternehmens verrechnen.
Die Forschungszulage ergänzt die deutsche Fördermittellandschaft, bestehend aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen, öffentlichen Darlehen, Beteiligungen und Bürgschaften, optimal. Zwar sind konventionelle Fördermittel wie nicht rückzahlbare Zuschüsse für Investitions- und F&E-Projekte meist lukrativer. Allerdings bietet die Forschungszulage zahlreiche Vorteile: Jeder Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ist förderfähig, unabhängig von seiner Unternehmensgröße und Branchenzugehörigkeit. Es gibt keine Begrenzungen auf einzelne Themengebiete o. Ä. Außerdem können durch die Forschungszulage auch bereits rückwirkend zum 01.01.2020 Projekte und Auftragsforschungen gefördert werden. Somit flankiert die Forschungszulage die bestehende Fördermittellandschaft optimal und bietet Ihnen noch mehr Chancen und Möglichkeiten, Ihre F&E-Abteilungen zu stärken.
Für die Gewährung der Forschungszulage ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen: Ihr Unternehmen reicht in einem ersten Schritt einen Antrag bei der oben genannten Bescheinigungsstelle ein, in dem Ihr Forschungsprojekt beschrieben wird. Die Bescheinigungsstelle prüft, ob Ihr Forschungsvorhaben förderfähig ist, und stellt eine entsprechende Bescheinigung aus. Anhand der erteilten Bescheinigung kann Ihr Unternehmen in einem zweiten Schritt die Festsetzung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragen.

Wichtig: rechtzeitige Beantragung

Damit Ihnen keine Zuschüsse verloren gehen, sollten Sie vor dem Projektstart mit der Deilmann Business Consulting Kontakt aufnehmen. Deilmann Business Consulting ist langjährig auf die Fördermittelberatung von KMU spezialisiert und hat bereits zahlreiche Projekte mit Finanzierungsförderungen und Zuschüssen erfolgreich begleitet. Aufgrund ihrer bundesweit sehr guten Vernetzung mit den Förderinstitutionen und umfassender Erfahrung in den Beantragungsprozessen zeichnet sich die Unternehmensberatung durch eine professionelle Analyse, eine ausgefeilte Konzeption und eine erfolgreiche Antragstellung in der Förderberatung aus.
Im Anschluss muss nur noch die Bescheinigung beim Finanzamt eingereicht werden. Bei der Abgrenzung der förderfähigen Kosten, der Sicherstellung einer korrekten Buchführung, der Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt sowie der Prüfung der entsprechenden Steuerbescheide arbeitet das Team der Deilmann Business Consulting mit ausgewählten und großen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien zusammen.

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